EuGH: Verteidigung von Geschäftsführer und Prokurist ist keine Leistung an die Gesellschaft
Ein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Strafverteidigern an die Gesellschaft, denen einen Vertretung des Geschäftsführers oder eines Prokuristen zugrunde liegen, ist nicht möglich. Das stellte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22.2.2013 klar. Nachdem bereits deutsche Gerichte mehrfach über diese Frage zu entscheiden hatten, wurde deren Praxis nun vom obersten Europäischen Gericht bestätigt (Aktenzeichen C-104/12).
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