Steuerfahndung und Influencer: Wenn Social Media zum Beweismittel wird
Über 200 Strafverfahren, 6.000 geprüfte Datensätze, 300 Mio. EUR geschätztes Steuervolumen: Das Landesamt für Finanzkriminalität NRW hat Influencer im Visier. Was viele nicht wissen: Öffentliche Posts sind kein privater Raum. Die Steuerfahndung darf Instagram-Storys, Geo-Tags und Kooperations-Posts ohne Anfangsverdacht auswerten. Seit 2023 melden Plattformen außerdem automatisch Einnahmedaten ans Finanzamt. Doch es gibt rechtliche Grenzen – und Wege zur Straffreiheit.