Aufsichtsratshaftung, Anspruchsdurchsetzung und Organkontrolle 2026
Die Pflichten des Aufsichtsrats schlafen nie — auch nicht bei inaktiver AG (BGH 2025). ARAG/Garmenbeck-Pflicht, Verjährung bei Verjährenlassen, besonderer Vertreter nach § 147 AktG: Wie Organansprüche durchgesetzt werden.