Die rechtliche Architektur Ihres Unternehmens – von Anfang an richtig.
Gesellschaftsrecht ist mehr als das Ausfüllen von Gründungsformularen. Es ist die Architektur, auf der Ihr unternehmerischer Erfolg aufbaut – und die über Jahrzehnte belastbar sein muss: bei Wachstum, bei Gesellschafterwechseln, bei Krisen und beim Übergang auf die nächste Generation.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht decken wir die gesamte Bandbreite des Gesellschaftsrechts ab – von der Gründung der ersten GmbH bis zur komplexen Konzernstruktur. Was uns von einem reinen Gesellschaftsrechtler unterscheidet: Wir denken steuerrechtlich mit. Jede Struktur, die wir empfehlen, ist auch steuerlich durchdacht.
Gesellschaftsrecht trifft Steuerrecht.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie aus einer Hand. Keine Reibungsverluste, keine widersprüchlichen Empfehlungen – sondern eine Gesamtstrategie, die rechtlich und steuerlich trägt.
Die richtige Gesellschaftsform – von Anfang an.
Die Wahl der Rechtsform ist eine der folgenreichsten unternehmerischen Entscheidungen. Sie beeinflusst Ihre Haftung, Ihre Steuerbelastung, die Flexibilität Ihres Unternehmens und später dessen Übertragbarkeit.
Wir beraten zur gesamten Bandbreite verfügbarer Rechtsformen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Struktur, die zu Ihrer unternehmerischen Situation passt.