Vorsicht bei Scheckzahlungen ans Finanzamt
Wer seine Steuerschulden mittels Scheck begleicht, kann unter Umständen mit zusätzlichen Kosten belastet werden — trotz rechtzeitigem Geldeingang! Der Bundesfinanzhof entschied in seinem Urteil vom 28.8.2012, Az. VII R 71/11, zu Lasten eines Steuerpflichtigen, der seine fällige Umsatzsteuerzahlung mittels Scheck beglichen hatte. Der zu zahlende Umsatzsteuerbetrag wurde mittels Scheck an das zuständige Finanzamt übermittelt und…