Steuerrecht

Die richtige Unternehmensform

.. aus steuerlicher Sicht.

Ein Unternehmen wächst und entwickelt sich über Jahre und Jahrzehnte – oft in unvorhergesehene Richtungen. Der richtige Rahmen, sprich die richtige Gesellschaftsform, spielt dabei eine entscheidende Rolle:

  • Bei manchen Unternehmensformen haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen persönlich
  • Je nach gewählter Unternehmensform werden unterschiedliche Steuern, Gebühren und Einlagen fällig
  • Manche Unternehmensformen lassen sich leicht übertragen (Nachfolge, Trennung), andere nicht

Ihr Steuerberater rät das eine, Ihr Anwalt das andere – was tun?

Ihr Steuerberater wird immer die steuerliche Optimierung im Blick haben. Die Beratung zielt auf folgende Fragen ab:

  • Welches ist die steuergünstigste Rechtsform?
  • Welche Entscheidungen sind von der Steuergestaltung her sinnvoll?

Ihr Rechtsanwalt hingegen wird folgende Aspekte bedenken:

  • Inwiefern besteht eine Privathaftung?
  • Wie flexibel kann das Unternehmen weiterentwickelt werden?

Dadurch kann es zu Situationen kommen,
in denen Ihr Steuerberater
ganz andere Empfehlungen ausspricht
als Ihr Rechtsanwalt.

Wir sind Fachanwälte für Steuerrecht UND Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dadurch kennen wir beide Seiten und können Ihnen Empfehlungen geben, die alle Aspekte unter einen Hut bringen:

Unser Schwerpunkt ist die Gestaltungsberatung
im Zusammenspiel zwischen Gesellschaftsrecht & Steuerrecht

Nachfolgeberatung in Patchworkfamilien

Erbschaftssteuer vermeiden

Vater, Mutter, zwei Kinder … das war einmal. Heute gibt es viele Unternehmer in Patchwork-Familien, die ein hohes Vermögen haben, das teilweise im Unternehmen und teilweise in Immobilien gebunden ist. Die Rechtsprechung jedoch geht immer noch vom klassischen Modell aus.

Steuerfreie Erbschaften oder Schenkungen können Sie in folgender Höhe vornehmen – und das alle 10 Jahre:

  • Bis zu 500.000 Euro an Ehegatten
  • Bis zu 400.000 Euro an leibliche bzw. adoptierte Kinder
  • Einfamilienhäuser, wenn Partner bzw. Kinder dort wohnen

Wenn es um die Vererbung des Unternehmens an sich geht, wird es noch komplexer. Es gibt Möglichkeiten, den Wert eines Unternehmens zu reduzieren. Dies ist insbesondere für nicht-produzierende Unternehmen (wie z.B. Vermögensverwaltende Gesellschaften) von Bedeutung.

Produzierende Unternehmen können unter Umständen steuerfrei übergeben werden, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört vor allem die Weiterführung des Unternehmens.

Informieren Sie sich daher umfassend und stellen Sie die Weichen mit Weitsicht. Verschieben Sie Ihr Vermögen legal und vorausschauend. Damit Ihre Familie nach Ihrem Tod keine bösen Überraschungen erlebt.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns!  Wir beraten Sie gern!

Betriebsprüfung mit Steuerstrafverfahren

Betriebsprüfungen erfolgen regelmäßig und sind in ca. 80% der Fällen mit Nachzahlungen verbunden. Große Unternehmen holen sich bereits zu Beginn einer Betriebsprüfung anwaltlichen Rat. Dies ermöglicht von Anfang an den größtmöglichen Spielraum.

Wie verhalte ich mich bei einer Betriebsprüfung?

Angesichts steigender Zahlen in der Betriebsprüfung und zum Teil hohen Nachforderungen durch die Finanzämter sollte sich jeder Unternehmer einen Fahrplan zurechtlegen.

Der Prüfer wird Ihnen im Vorfeld mitteilen, welche Bereiche er prüfen wird, damit Sie die entsprechenden Unterlagen bereitstellen können.

Gut zu wissen: Die vorgeschlagenen Termine müssen Sie nicht anstandslos akzeptieren. Mit einer guten Begründung können Sie Alternativen vorschlagen.

Folgende Tipps geben wir Ihnen für die Durchführungsphase der Betriebsprüfung:

1. Tipp: Anschaffungen

Findet die Prüfung in den Unternehmensräumlichkeiten statt, sollte das buchhalterische Inventar geprüft werden – sind alle teuren Anschaffungen im Büro? Kaffeevollautomat? Teppiche? Bilder? LED-TV?

2. Tipp: Verhalten Sie sich kooperativ, freundlich und sachlich

Konfrontation bringt in der Phase der Durchführung niemanden weiter – gehen Sie auf Konfrontation, wird dies der Prüfer auch tun.

Bleiben Sie stattdessen freundlich und ruhig. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung anders läuft als von Ihnen erhofft.

Die Arbeitsbedingungen sollten für den Prüfer angenehm sein – ohne natürlich ihr Büro in ein Wohnzimmer zu verwandeln.

3. Tipp: Kein Smalltalk mit dem Prüfer – weder durch Sie noch durch Ihre Angestellten

Lassen Sie sich nicht vom Prüfer in ein scheinbar belangloses Gespräch verwickeln und seien Sie von sich aus nicht redselig. Nicht selten versuchen Prüfer, den Unternehmern unbedachte Äußerungen zu entlocken. Äußern Sie sich zu Vorwürfen des Prüfers nur nach Absprache mit Ihrem Steuerberater.

4. Tipp: Freiwillige Mitwirkung bei der Prüfung

Sie sind verpflichtet, dem Prüfer alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören alle notwendigen Buchhaltungsunterlagen – Rechnungen, Gutschriften, die Sachkonten, die Summen- und Saldenlisten.

5. Tipp: Die Feststellungen des Betriebsprüfers

Stellt der Prüfer Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten fest, bitten Sie darum, diese schriftlich darzulegen und zu begründen. Damit unterbleiben unsachliche Feststellungen des Prüfers und Sie können bereits mit einem Fachanwalt für Steuerrecht eine Stellungnahme vorbereiten.

6. Tipp: Stellen Sie Ihren Standpunkt sachlich dar

Regelmäßig kommt es bei Betriebsprüfungen zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Prüfer und dem Steuerpflichtigen. Bleiben Sie sachlich und hinterfragen Sie, wie es zu den Ergebnissen kommt.  Versuchen Sie zunächst, einen Kompromiss zu finden. Dabei sollten Sie bereits hier gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht klarmachen, dass Sie bei fragwürdigen Feststellungen in das Einspruchsverfahren gehen werden.

7. Tipp: Fordern Sie vorab einen Prüfungsbericht

Mit Abschluss der Betriebsprüfung erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht. Zur Vorbereitung auf die Schlussbesprechung bitten Sie den Prüfer, den Bericht vorab zu übersenden. Ist er hierzu nicht bereit, bitten Sie den Prüfer in der Schlussbesprechung den Bericht zur Stellungnahme – vor Erlass der folgenden Bescheide – zu erhalten.

8. Tipp: Verhandeln Sie!

Die Betriebsprüfung endet mit der Schlussbesprechung. An dieser sollten Sie und Ihr Fachanwalt für Steuerrecht teilnehmen – damit kann in vielen Fällen bereits Einvernehmen in strittigen Punkten erzielt werden.

Gut zu wissen: Die Ergebnisse sind nicht in Stein gemeißelt! Verhandeln Sie die Nachzahlung und dringen Sie auf einen Kompromiss oder eine Paketlösung. So lässt sich ein aufwändiges Einspruchsverfahren vermeiden.

9. Tipp: Zeitgewinn durch Einwendungsfrist

Steht bereits fest, dass hohe Beträge nachzuzahlen sind, benötigen Sie sicher Zeit zur Liquiditätsbeschaffung. Hier kann die Einwendungsfrist in Anspruch genommen werden. Hier ist ein Zeitgewinn bis zu 4 Wochen machbar.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen!

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Wenn der Betriebsprüfer den Verdacht auf Steuerhinterziehung hat, wird die Akte automatisch an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Spätestens an dieser Stelle sollte jeder Unternehmer einen Anwalt hinzuziehen.

Wenn es zur Steuerstrafverteidigung kommt, achten wir auf eine möglichst diskrete Abwicklung im Hintergrund. Dies ist einer der Gründe, warum wir im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Sehen Sie zu diesem Thema auch unser Interview im »Business Talk am Kudamm«:

Wenn eine Betriebsprüfung zur Steuerfahndungsprüfung wird

D&O-Versicherung

Als Unternehmer haften Sie persönlich für Steuerverbindlichkeiten. Eine D&O-Versicherung sichert Sie in der Regel in diesem Fall ab. D&O steht für Directors- and Officers, zu Deutsch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung. (Bei Freiberuflern erfüllt die Berufshaftpflichtversicherung den gleichen Zweck).

Vor den Abschluss einer D&O-Versicherung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, damit die Risiken, auf die es ankommt, auch wirklich abgedeckt sind. Dazu gehören u.a.:

  • Außenhaftung (gegenüber Dritten)
  • Innenhaftung (gegenüber dem Unternehmen)
  • Rückwärtsdeckung (für unbekannte Risiken, die vor Vertragsabschluss entstanden sind)
  • Vorwärtsdeckung

Eins sollten Sie dabei jedoch wissen: Vorsätzliche Taten werden durch die Versicherung grundsätzlich nicht abgedeckt.

Wirtschafts(straf)Recht

  • Sie möchten Ihr Unternehmen sanieren & umstrukturieren und benötigen dabei rechtliche Hilfe? Gemeinsam finden wir Wege, die Sie zielgerichtet und fair vorwärts bringen.
  • Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie werden als Geschäftsführer nach §64 GmbHG haftbar gemacht? Rechtsanwalt Sandro Dittmann ist seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und Nachtragsliquidator tätig. Damit kennt er alle Optionen, die Ihnen jetzt noch zur Verfügung stehen. Vereinbaren Sie ganz kurzfristig einen Termin  oder rufen Sie an. Telefon: 0351 / 811 60 438
  • Sie müssen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten bzw. neu aufsetzen? Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Gesellschaftsrecht

  • Sie möchten ein Unternehmen gründen oder auf eine neue Gesellschaftsform umstellen? Wir beraten Sie bei der Existenzgründung und im Gesellschaftsrecht. Durch unsere Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ wissen wir genau, welche Unternehmensform zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei achten wir besonders auf Ihren Vermögensschutz (asset protection).
  • Wir begleiten die Entwicklung Ihres Unternehmens über Jahre und Jahrzehnte, vom Start-Up bis zum Mittelstand in Konzernstruktur. Bei jedem Vertrag und jeder Entscheidung prüfen wir mit Blick über den Tellerrand, wie wir Sie rechtlich und steuerlich optimal aufstellen können.
  • Es gibt (voraussichtlich) Streit? Wir beraten Sie in Bezug auf erbrechtliche Aspekte (Vermögensnachfolge), bei familienrechtlichen Belangen (Ehevertrag), im Forderungsmanagement (Inkasso) und bei Streit unter Gesellschaftern. Auch vor Gericht.

Steuerrecht

  • Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Mit unserer Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Steuerrecht“ begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen der Finanzämter (Außenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung u.a.), vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht.
  • Sie hatten Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an!  Denn selbstverständlich übernehmen wir im Bereich Steuerrecht auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
  • Neben der klassischen rechtlichen Beratung bieten wir auch die Übernahme der kompletten Steuerberatung und Buchführung an.
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