Gesellschaftsrecht

In mancher Hinsicht kann ein Unternehmensanwalt durchaus mit einem Zahnarzt verglichen werden:

Prophylaxe / Vorsorge = Monatspauschale

Die regelmäßige Untersuchung und Pflege der Zähne sorgt dafür, dass später große Schäden vermieden werden. Das ist beim Abschluss von Verträgen nicht anders – wer vorher klar denkt und klug definiert, spart sich später hohe Kosten.

Wir bieten Ihnen eine Monatspauschale als rechtliches »Vorsorge-Paket«.

So können Sie ganz entspannt jegliche rechtliche Frage, jede spontane Kooperationsidee und natürlich auch alle Vertragsentwürfe rechtlich prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen – zu einem Fixpreis, der Ihre Kosten im Vorfeld klar definiert.

Wir beleuchten die Entwürfe und beraten Sie im Hinblick auf versteckte Fallstricke und mögliche Konfliktpunkte. Durch unsere über zwanzigjährige Erfahrung wissen wir, was schief gehen kann und ganz ehrlich – wir haben Absurditäten erlebt, auf die wir selbst vor 20 Jahren im Traum nicht gekommen wären! Diese Erfahrung zahlt sich für Sie aus.

Dabei reicht unser Spektrum von der Formulierung rechtssicherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen über die Unternehmensgründung und dem Aufbau von Vertriebsstrukturen bis hin zu Unternehmenskäufen und -verkäufen. Wir verhandeln die Konditionen für Sie – mit Ihrem Vertragspartner, einem potentiellen Kapitalgeber oder Ihrer Hausbank.

Bei frühzeitiger Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe lassen sich zeitraubende, erfolglose Maßnahmen von Inkassounternehmen vermeiden. Auch gerichtliche Mahnverfahren werden häufig verhindert.

Außergerichtliche Einigung

Nun ist es doch passiert: ein Rechtsstreit scheint unabwendbar, ein Loch ist entstanden. Ein Zahnarzt bemüht sich beim Bohren immer, so wenig Zahnsubstanz wie möglich zu verlieren. Auch ein Anwalt hat (entgegen seinem Ruf) vor allem ein Ziel: Ein schneller Abschluss zu geringstmöglichen Kosten.

Wir wissen, welche außergerichtlichen Möglichkeiten Ihnen noch offen stehen.

Denn diese sind immer schneller und kostengünstiger. Wir weisen Sie darauf hin, welche Kompromisse für Sie und Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie diese umgesetzt werden können. Denn vielfach stellt sich heraus, dass ein Prozess unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht wünschenswert bzw. nur das letzte Mittel ist. Darum bemühen wir uns uns, einen Rechtsstreit zu vermeiden und für unsere Mandanten möglichst günstige Vergleiche auszuhandeln.

Damit Sie das Thema schnell ad acta legen und sich unbelastet wieder um Ihr Kerngeschäft kümmern können.

Das Gerichtsverfahren / Prozessrecht

Manchmal lässt es sich nicht vermeiden, der Zahn muss einer Wurzelbehandlung unterzogen werden – Sie stehen als Unternehmer vor Gericht. Doch Sie stehen dort nicht alleine:

  • Wir recherchieren die neueste Gesetzeslage.
  • Wir informieren & beraten Sie.
  • Wir begleiten Sie durch diese schwierige Zeit.
  • Mit über 10 Jahren Erfahrung und viel Ruhe.

Wir kennen die Abläufe, wir wissen, welche Schritte wann zu tun sind. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und die Nerven behalten können. Egal, ob Sie vor einem staatlichen Gericht oder vor einem Schiedsgericht stehen:

Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch und wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie z.B. in einer der folgenden Situationen stecken:

  • Ein Kunde zahlt seine Rechnungen nicht (Inkasso)
  • Ihr (ehemaliger) Kompagnon stellt Forderungen, die Sie nicht gerechtfertigt finden (Gesellschaftsrecht)
  • Ihre Bank kündigt Ihnen unvermutet einen Kredit (Bank- und Kapitalanlagerecht)
  • Ihr Distributor verlangt Schadenszahlungen für Lieferausfälle (Handelsrecht)
  • Ihr Kunde stellt Schadensersatzforderungen weil (angeblich) beim Transport Ware beschädigt wurde (Frachtrecht)

Begleitung durch alle Instanzen

Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Instanzen hindurch und vor folgenden Gerichten:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Finanzgerichte
  • Bundesfinanzhof

… und dies selbstverständlich in sämtlichen Verfahrensarten, beispielsweise in einstweiligen Verfügungsverfahren, Urkunds- und Scheckprozessen sowie Hauptsacheverfahren.

Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie gleich an! Telefon: 0351 / 811 60 438

Wirtschaftsstrafrecht

Wenn gar nichts mehr hilft, muss der Zahn gezogen werden – das Unternehmen wird liquidiert. Das ist für Unternehmer nicht nur traumatisch, sondern kann tiefgreifende Folgen für die privaten Vermögensverhältnisse haben. Und nicht nur das: Auch das Wirtschaftsstrafrecht spielt beim Zusammenbruch eines Unternehmens eine immer wichtigere Rolle.

Oft verhalten sich Unternehmer ohne Kenntnis strafrechtlich relevant. Doch wie der Volksmund schon sagt: »Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.« Nicht selten werden unsere Mandanten ohne Vorwarnung mit einer Anklage konfrontiert und fallen aus allen Wolken. Rufen Sie uns an!  Spätestens jetzt ist der Augenblick gekommen, in dem Sie professionelle Hilfe benötigen.

Die Staatsanwaltschaften haben Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet und sind sowohl personell als auch materiell sehr gut ausgestattet. Um ihnen professionell die Stirn bieten zu können, muss Ihr Anwalt umfassende Kenntnisse in ganz verschiedenen Bereichen haben. Dazu gehören vor allem folgende Rechtsgebiete:

  • Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht

Wir haben uns auf diese Themen spezialisiert. So gewährleisten wir Ihre effektive Verteidigung in allen Wirtschaftsstrafsachen. Dies sind nur einige Bereiche, in denen wir unsere Mandantinnen verteidigen:

  • Insolvenzstrafrecht, z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht
  • Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen
  • Untreue
  • Betrug

Weitere Informationen zum Wirtschaftsrecht finden Sie hier.

Wirtschafts(straf)Recht

  • Sie möchten Ihr Unternehmen sanieren & umstrukturieren und benötigen dabei rechtliche Hilfe? Gemeinsam finden wir Wege, die Sie zielgerichtet und fair vorwärts bringen.
  • Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie werden als Geschäftsführer nach §64 GmbHG haftbar gemacht? Rechtsanwalt Sandro Dittmann ist seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und Nachtragsliquidator tätig. Damit kennt er alle Optionen, die Ihnen jetzt noch zur Verfügung stehen. Vereinbaren Sie ganz kurzfristig einen Termin  oder rufen Sie an. Telefon: 0351 / 811 60 438
  • Sie müssen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten bzw. neu aufsetzen? Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Gesellschaftsrecht

  • Sie möchten ein Unternehmen gründen oder auf eine neue Gesellschaftsform umstellen? Wir beraten Sie bei der Existenzgründung und im Gesellschaftsrecht. Durch unsere Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ wissen wir genau, welche Unternehmensform zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei achten wir besonders auf Ihren Vermögensschutz (asset protection).
  • Wir begleiten die Entwicklung Ihres Unternehmens über Jahre und Jahrzehnte, vom Start-Up bis zum Mittelstand in Konzernstruktur. Bei jedem Vertrag und jeder Entscheidung prüfen wir mit Blick über den Tellerrand, wie wir Sie rechtlich und steuerlich optimal aufstellen können.
  • Es gibt (voraussichtlich) Streit? Wir beraten Sie in Bezug auf erbrechtliche Aspekte (Vermögensnachfolge), bei familienrechtlichen Belangen (Ehevertrag), im Forderungsmanagement (Inkasso) und bei Streit unter Gesellschaftern. Auch vor Gericht.

Steuerrecht

  • Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Mit unserer Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Steuerrecht“ begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen der Finanzämter (Außenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung u.a.), vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht.
  • Sie hatten Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an!  Denn selbstverständlich übernehmen wir im Bereich Steuerrecht auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
  • Neben der klassischen rechtlichen Beratung bieten wir auch die Übernahme der kompletten Steuerberatung und Buchführung an.
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