Die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen – wann ist der Berater „unabhängig“?

Der beauftragte Berater muss „qualifiziert“ und „unabhängig“ sein Neben der fachlichen Qualifikation des Beraters ist ausschlaggebend, dass es sich um einen „unabhängigen“ Berater handelt. Damit scheidet – zumindest nach dem richtigen Verständnis – eine Beratung durch interne Berater aus. Gerade die häufig anzutreffende interne „Rechtsabteilung“ kann per se nicht unabhängig sein – welcher Angestellte erklärt…

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Haftung von Geschäftsführern und Vorständen – welcher Berater ist der richtige?

Einer Haftung kann der Geschäftsführer nur dann entgehen, wenn der beauftragte Berater „qualifiziert“ und „unabhängig“ war In früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wurde im Wesentlichen auf eine formale Qualifikation des Beraters abgestellt. Mittlerweile wurde die Rechtsprechung geändert und lässt nun auch eine Beauftragung eines Beraters zu, der keine Formalqualifikation besitzt – allerdings soll dies nur für…

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Wann sollten Geschäftsführer und Vorstände sich rechtlich beraten lassen?

Der Geschäftsführer muss seine eigenen Grenzen erkennen und dann Rechtsberatung in Anspruch nehmen Wann genau muss der Geschäftsführer bzw. Vorstand nun Beratungsbedarf erkennen? Hierzu gehen die Auffassungen weit auseinander – dies ist für den Geschäftsführer nicht nur misslich, sondern kann gefährlich werden.

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Haftungsklagen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen nehmen zu

Geschäftsführer und Vorstand können ihr Haftungsrisiko begrenzen Neben den bereits erörterten Haftungstatbeständen in steuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Hinsicht sehen sich Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften zunehmend Haftungsklagen gegenüber. Diese werden nach einem Wechsel in der Geschäftsführung bzw. einem Wechsel der Gesellschafterstruktur von den vormals von ihnen geführten Gesellschaften initiiert.

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Flutkatastrophe: Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen soll ausgesetzt werden

Das Bundeskabinett will Firmen mit Gesetzesentwurf Zeit geben Die bestehende 3-Wochen-Frist des § 15a Absatz 1 InsO soll ausgesetzt werden. Mit dem Gesetz vom 24.06.2013 besteht keine Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die von dem diesjährigen Hochwasser beeinträchtigt wurden. Mit dieser Maßnahme soll betroffenen Unternehmen die Zeit verschafft werden, eine entstandene wirtschaftliche Schieflage zu beseitigen.

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Bundesrat billigt Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Im Gesetz wurde die Verkürzung der Erteilung der Restschuld von sechs auf drei Jahre beschlossen Am 07.06.2013 hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zugestimmt und so den Weg für die Verkürzung des Insolvenzverfahrens freigemacht. Geknüpft ist diese Erleichterung allerdings an eine Mindestbefriedigungsquote von 35 Prozent. Diese hohe Hürde werden erfahrungsgemäß nur die wenigsten Schuldner erreichen. Gerade…

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Der Fall Uli Hoeneß und die strafbefreiende Selbstanzeige

Wie wichtig eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige ist, wird am Beispiel des Präsidenten des FC Bayern München besonders deutlich Ein Aufschrei in den Medien – der bekannte Präsident des FC Bayern München hat im Januar eine strafbefreiende Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Je nach Quelle soll er bereits einen Steuerbetrag in Höhe von sechs Millionen Euro…

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