Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaftsteuer (Rechtslage bis 2006)
Über die Bewertung von Grundstücken besteht regelmäßig Streit zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt. Der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung vom 11.09.2013, Az. II R 61/11 zwar zur alten Rechtslage (bis 2006) Stellung genommen – allerdings hat dieses Urteil auch für die derzeit geltende Rechtslage Auswirkungen.