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Pflichtteil

Haftungsklagen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen nehmen zu

Geschäftsführer und Vorstand können ihr Haftungsrisiko begrenzen Neben den bereits erörterten Haftungstatbeständen in steuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Hinsicht sehen sich Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften zunehmend Haftungsklagen gegenüber. Diese werden nach einem Wechsel in der Geschäftsführung bzw. einem Wechsel der Gesellschafterstruktur von den vormals von ihnen geführten Gesellschaften initiiert.

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Steuern sparen im Erbfall? Weniger Erbschaftsteuer durch Gestaltung

Immer mehr Erben unterliegen der Erbschaftsteuerpflicht. Auch hier gilt -der Rat vom Fachmann kann helfen, Steuern zu sparen Die zu vererbenden Vermögenswerte steigen. Das führt dazu, dass immer häufiger Erbschaftsteuer anfällt. Eine Typische Konstellation: Die Eltern setzen sich zunächst gegenseitig zum Alleinerben ein und der einzige Abkömmling (das Kind) erhält alles beim Versterben des letzten…

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