Steuererklärung für das Kalenderjahr 2012 – Frist 31.05.2013
Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen kann bis 31.12.2013 verlängert werden! Alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung oder als Unternehmer auch einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, haben diese bis spätestens 31.05.2013 zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen.