RA Dresden Dittmann

Blog

Mit uns immer auf dem neusten Stand

Sitzverlegung

Grenzüberschreitende Mobilität von Kapitalgesellschaften

Neben den bereits mehrfach ausgeführten Änderungen im GmbH-Recht durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) gibt es auch eine wenig beachtete Änderung, die für die Praxis jedoch erhebliche Bedeutung hat. Sowohl das Aktiengesetz als auch das GmbH-Gesetz erlauben nunmehr die Verlegung destatsächlichen Verwaltungssitzes ins Ausland. Bisher konnte eine Gesellschaft ihren Satzungssitz nicht frei bestimmen….

Interessiert mich
top