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Kinder

Die Beteiligung von Kindern an einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft erfordert keine Genehmigung

Das Oberlandesgericht Jena hat klargestellt, dass bei reiner Vermögensverwaltung keine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist Viele Eltern wollen ihre Kinder bereits frühzeitig am eigenen Vermögen beteiligen – um diese abzusichern oder um das Vermögen bereits frühzeitig vor dem eigenen Ableben zu verteilen. Dabei wurde oftmals die Auffassung vertreten, dass aufgrund der Regelung des § 1822 Nr….

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