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KGaA

Mitbestimmungsrechtliche Privilegierung der GmbH & Co. KGaA als Gesellschaftsform

Es besteht kein Konzernverhältnis zwischen der Komplementär- GmbH und der KGaA gegeben ist In seinem Urteil vom 09.10.2014, Az. 9 W 116/14, bestätigte das OLG Celle, dass eine GmbH & Co. KGaA mitbestimmungsrechtlich privilegiert ist. Was war geschehen? Ein Gesamtbetriebsrat einer GmbH & Co. KGaA war der Auffassung, dass bei einer Komplementär- GmbH der Aufsichtsrat…

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