Dittmann Rechtsanwälte

Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht · Dresden · Leipzig · Chemnitz

Gesellschaftsrecht – von der Gründung bis zur Nachfolge.

Ob GmbH-Gründung, Umwandlung, Unternehmenskauf oder Gesellschafterstreit: Wir begleiten sächsische Unternehmen durch alle gesellschaftsrechtlichen Phasen – vorausschauend, mit über 20 Jahren Erfahrung und dem Blick für steuerliche Konsequenzen.

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Gründung & Rechtsformwahl

Die rechtliche Architektur Ihres Unternehmens – von Anfang an richtig.

Gesellschaftsrecht ist mehr als das Ausfüllen von Gründungsformularen. Es ist die Architektur, auf der Ihr unternehmerischer Erfolg aufbaut – und die über Jahrzehnte belastbar sein muss: bei Wachstum, bei Gesellschafterwechseln, bei Krisen und beim Übergang auf die nächste Generation.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht decken wir die gesamte Bandbreite des Gesellschaftsrechts ab – von der Gründung der ersten GmbH bis zur komplexen Konzernstruktur. Was uns von einem reinen Gesellschaftsrechtler unterscheidet: Wir denken steuerrechtlich mit. Jede Struktur, die wir empfehlen, ist auch steuerlich durchdacht.

Gesellschaftsrecht trifft Steuerrecht.

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie aus einer Hand. Keine Reibungsverluste, keine widersprüchlichen Empfehlungen – sondern eine Gesamtstrategie, die rechtlich und steuerlich trägt.

Die richtige Gesellschaftsform – von Anfang an.

Die Wahl der Rechtsform ist eine der folgenreichsten unternehmerischen Entscheidungen. Sie beeinflusst Ihre Haftung, Ihre Steuerbelastung, die Flexibilität Ihres Unternehmens und später dessen Übertragbarkeit.

Wir beraten zur gesamten Bandbreite verfügbarer Rechtsformen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Struktur, die zu Ihrer unternehmerischen Situation passt.

GmbH & UG

Die GmbH ist die häufigste Rechtsform im deutschen Mittelstand. Wir gestalten Gesellschaftsverträge mit individuellen Regelungen.

  • GmbH-Gründung & Gesellschaftsvertrag
  • UG (haftungsbeschränkt) – Gründung & Umwandlung
  • Ein-Personen-GmbH
  • Vorratsgesellschaften & Mantelkäufe

GmbH & Co. KG · KG · OHG

Die GmbH & Co. KG bietet die optimale Kombination aus Haftungsbeschränkung und flexibler steuerlicher Gestaltung.

  • GmbH & Co. KG – Errichtung & Vertragsgestaltung
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • GbR für freiberufliche Zusammenschlüsse

Aktiengesellschaft (AG) & SE

Für Unternehmen mit Kapitalmarktorientierung oder breiter Gesellschafterstruktur.

  • AG-Gründung & Satzungsgestaltung
  • Corporate Governance & Aufsichtsrat
  • Kapitalmaßnahmen & Aktionärsrechte

Holdingstrukturen & Konzernrecht

Holding-Strukturen ermöglichen steueroptimierte Gewinnverwendung, Haftungsabschirmung und flexiblere Nachfolgegestaltung.

  • Operative GmbH + Holdinggesellschaft
  • Familienpooling & Stimmrechtsbündelung
  • Interne Konzernverrechnungspreise
  • Gewinnabführungsverträge

Sie stehen vor einer Gründung oder wollen Ihre bestehende Struktur überprüfen?

Wir zeigen Ihnen, welche Rechtsform zu Ihrer Situation passt.

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Umwandlung & Umstrukturierung

Wenn die Struktur nicht mehr zur Strategie passt.

Unternehmen wachsen, Strategien ändern sich, Eigentümerstrukturen entwickeln sich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) bietet eine breite Palette an Instrumenten, um Unternehmen neu aufzustellen – oft steuerneutral, immer mit sorgfältiger Planung.

Umwandlungsarten im Überblick

Umwandlungsart Typische Anwendung Steuerliche Besonderheit
Formwechsel Rechtsformoptimierung, Vorbereitung Nachfolge, Steuergestaltung In der Regel steuerneutral; Sperrfristen §22 UmwStG
Verschmelzung Konzernverschlankung, Zusammenführung nach Akquisitionen Buchwertfortführung möglich; Verlustvorträge oft nicht übertragbar
Spaltung Trennung Betriebs-/Immobilienvermögen, Vorbereitung Teilverkauf Steuerneutral bei Buchwertfortführung; 5-jährige Sperrfrist
Einbringung Errichtung Holdingstrukturen, Ausgliederung Geschäftsbereiche Buch- oder Zwischenwertansatz; Anteilstausch §21 UmwStG

Jede Umwandlung erfordert eine individuelle steuerrechtliche Prüfung, notarielle Beurkundung und Handelsregisteranmeldung. Wir begleiten Sie von der ersten Strukturüberlegung bis zum Eintrag im Handelsregister.

Ihre aktuelle Struktur entspricht nicht mehr Ihrer unternehmerischen Realität?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Umwandlungsvariante sinnvoll ist.

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Unternehmenskauf & -verkauf (M&A)

M&A – wenn es um alles geht.

Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens ist eine der komplexesten Transaktionen. Die Weichen für Erfolg oder Misserfolg werden nicht beim Signing gestellt, sondern Monate zuvor: bei der Strukturierung, bei der Due Diligence, bei der Vertragsgestaltung.

Share Deal vs. Asset Deal

Die Wahl hat weitreichende steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen. Wir strukturieren die Transaktion so, dass Ihre Interessen optimal abgesichert sind.

Due Diligence & Vertragsgestaltung

Wir koordinieren die gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Due Diligence und entwickeln den Unternehmenskaufvertrag mit klaren Garantie- und Gewährleistungsregelungen.

Management-Buy-out & -Buy-in

Ob das Managementteam übernimmt oder ein externer Manager einsteigt: Wir gestalten Finanzierungsstruktur, Beteiligungsvereinbarungen und steueroptimale Erwerbsmodelle.

Post-Merger Integration

Wir begleiten bei der rechtlichen Integration: Verschmelzung von Gesellschaften, Harmonisierung von Vertragsstrukturen, Anpassung der Corporate-Governance-Dokumente.

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Gesellschafterrechte & Gesellschafterstreit

Wenn Gesellschafter sich nicht mehr einigen.

Gesellschafterkonflikte gehören zu den destruktivsten Erfahrungen, die ein Unternehmer machen kann. Sie binden Energie, schaden dem Unternehmen und eskalieren schnell, wenn nicht frühzeitig gehandelt wird. Die beste Strategie ist Prävention – durch klare Gesellschafterverträge. Die zweitbeste ist konsequentes, frühes Handeln.

Gesellschaftervertrag & Präventivberatung

Ein guter Gesellschaftervertrag regelt, was passiert, bevor es passiert:

  • Ausscheidensregelungen
  • Abfindungsklauseln
  • Stimmrechtsbindungen
  • Wettbewerbsverbote

Gesellschafterausschluss & Abfindung

Wir vertreten Sie bei Ausschlussverfahren nach §34 GmbHG, bei der Abfindungsbewertung und bei Einziehungsverfahren.

Beschlussmängelklagen & Anfechtung

Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse können angefochten oder für nichtig erklärt werden. Wir erheben Beschlussmängelklagen und sichern Ihre Gesellschafterrechte.

Außergerichtliche Konfliktlösung

Wir entwickeln Trennungsszenarien, verhandeln Abfindungen und moderieren Gesellschaftervereinbarungen, die beiden Seiten eine geordnete Trennung ermöglichen.

Gesellschafterstreit: Handeln Sie früh.

Jede ungeklärte Gesellschafterversammlung, jeder anfechtbare Beschluss, jede verzögerte Reaktion kann Ihre Rechtsposition schwächen.

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Weitere Beratungsfelder

Laufende Begleitung. Über alle Phasen.

Gesellschaftsrecht begleitet Ihr Unternehmen in jeder Phase – und wir begleiten Sie dabei. Von der Gründung über das Wachstum bis zur geordneten Übergabe.

Unternehmensnachfolge

Wir entwickeln Nachfolgemodelle, die das Unternehmen schützen, die Familie versorgen und steuerlich optimiert sind.

  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Familienpool & Stimmrechtsbündelung
  • Unternehmensbewertung & Abfindung

Geschäftsführerhaftung

Wir beraten zur Haftungsvermeidung, zur D&O-Versicherung und vertreten Sie, wenn die Haftung geltend gemacht wird.

  • Haftung nach §64 GmbHG (Insolvenzverschleppung)
  • Persönliche Steuerhaftung
  • D&O-Versicherung & Absicherung

Vertragsprüfung & laufende Beratung

Kooperationsverträge, Gesellschafterdarlehen, Geschäftsführerverträge – wir prüfen, gestalten und verhandeln Ihre Vertragswerke. Auf Wunsch als monatliche Pauschale.

Sanierung & Insolvenzrecht

Wir kennen alle Instrumente: außergerichtliche Sanierung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan. Sandro Dittmann ist seit Jahren als Insolvenzverwalter tätig.

Gesellschaftsrecht, das Bestand hat.

Wir begleiten sächsische Unternehmen und Unternehmerfamilien in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen – von der ersten Gründungsidee bis zur geordneten Übergabe.

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Die Wahl der Rechtsform hängt von Ihren persönlichen Haftungsvorstellungen, der steuerlichen Optimierung, der Anzahl der Gesellschafter und Ihren Nachfolgeplänen ab. Wir beraten zur gesamten Bandbreite – von der GmbH über die GmbH & Co. KG bis zur Holdingstruktur – und entwickeln die Lösung, die zu Ihrer Situation passt.

Die Kosten setzen sich aus Notargebühren, Handelsregistergebühren und Anwaltshonorar zusammen. Bei einer Standard-GmbH-Gründung liegen die Gesamtkosten typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Individuelle Gesellschaftsverträge mit Sonderregelungen sind aufwendiger, schützen aber langfristig vor kostspieligen Konflikten.

Handeln Sie frühzeitig. Gesellschafterkonflikte eskalieren schnell und können das Unternehmen erheblich schädigen. Wir prüfen Ihre vertragliche und gesetzliche Position, entwickeln eine Strategie und vertreten Sie – außergerichtlich oder vor Gericht.

Immer dann, wenn es um strukturelle Entscheidungen geht: Gründung, Umwandlung, Unternehmenskauf, Gesellschaftervereinbarungen oder Konflikte. Ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verbindet tiefes Fachwissen mit praktischer Erfahrung und kann – anders als ein Steuerberater – auch vor Gericht vertreten.

Ja, ein Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral möglich. Allerdings gelten Sperrfristen (§22 UmwStG), und die steuerlichen Konsequenzen müssen im Vorfeld individuell geprüft werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Umwandlungsprozess.

Kompetenzen

Rechtsgebiete

Spezialisiert auf alle Facetten des Unternehmerrechts.

Steuerrecht

Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Sie bei Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen, vertreten Sie in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht. Hatten Sie Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an – wir übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Neben dem reaktiven Bereich beraten wir Sie proaktiv zu steueroptimalen Unternehmensstrukturen, Holdingmodellen, Familienstiftungen und Erbschaftsteuerplanung – mit konkreten Berechnungen und umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Steuerberatung und Buchführung.

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Gesellschaftsrecht

Sie möchten ein Unternehmen gründen, umstrukturieren oder verkaufen? Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmen vom Start-up bis zur Konzernstruktur – bei Gründung und Strukturierung, bei Umwandlungen nach dem UmwG und bei M&A-Transaktionen. Dabei denken wir steuerrechtlich immer mit: Jede gesellschaftsrechtliche Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen, die wir von Beginn an berücksichtigen.

Es gibt Streit unter Gesellschaftern? Wir vertreten Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen – auch vor Gericht. Für den laufenden Beratungsbedarf steht Ihnen unser gesellschaftsrechtliches Dauermandat zur Verfügung.

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Wirtschafts(straf)Recht

Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie stehen vor einer wirtschaftlichen Krise? Rechtsanwalt Sandro Dittmann wird von den Amtsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig regelmäßig als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt – dieses Insiderwissen nutzt unseren Mandanten direkt. Wir begleiten Sie bei der Insolvenzvermeidung und Sanierung und vertreten Sie im Insolvenzverfahren, wenn kein anderer Weg bleibt.

Darüber hinaus holen wir im Forderungsmanagement und Inkasso, was Ihnen zusteht, wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab und schützen Sie durch rechtssichere Vertragsgestaltung und AGB. Haben Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Untreue oder Betrug? Wir übernehmen die Verteidigung.

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Asset Protection & Stiftungsrecht

Wer unternehmerisch erfolgreich ist, hat Vermögen aufgebaut – und Risiken. Asset Protection schützt Ihr Privatvermögen vor Haftungsansprüchen, Gläubigerzugriffen und Scheidungsfolgen – durch Holdingstrukturen, Güterstandsvereinbarungen und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zur persönlichen Haftungsvermeidung durch Compliance-Strukturen und D&O-Absicherung – und verteidigen, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

Das wirkungsvollste Instrument des dauerhaften Vermögensschutzes ist die Familienstiftung: Sie entzieht Ihr Vermögen dem Gläubigerzugriff, sichert die Familie generationenübergreifend und verhindert die Zersplitterung im Erbfall. Wir beraten zur Errichtung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und kombinierten Stiftungs-Holding-Strukturen.

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