Unterschied zwischen Schiedsgericht und normalem Gericht: Was Gesellschafter in Sachsen wissen sollten

Veröffentlicht am: 2. Oktober 2025 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Allgemein

  • Wenn Gesellschafter streiten, stellt sich schnell die Frage: Gehen wir zu einem Schiedsgericht oder einem „ordentlichen“ Gericht? Wir erklären in diesem Blog die wichtigsten Unterschiede – verständlich und praxisnah.

Schiedsgericht: privat, vertraulich, bindend

  • Ein Schiedsgericht ist kein staatliches Gericht. Stattdessen handelt es sich um ein privates Verfahren:
  • Die Parteien bestimmen gemeinsam einen neutralen Schiedsrichter.
  • Alternativ wird der Schiedsrichter durch eine Institution wie die IHK Dresden oder Chemnitz ernannt.

Vorteile eines Schiedsgerichts

  • Vertraulichkeit: Schiedsgerichte finden – anders als die Gerichtsverfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  • Flexibilität: Die Parteien legen ihre Regeln selbst fest. Idealerweise geschieht dies schon vorab im Gesellschaftsvertrag.
  • Schnelligkeit: Die Verfahren kommen oftmals sehr viel schneller zum Ziel als vor einem ordentlichen Gericht, weil zwischen den einzelnen Gerichtsterminen oft Monate liegen können.

Nachteile

  • Hohe Kosten: Die Schiedsrichterhonorare fallen zusätzlich an und müssen direkt gezahlt werden.
  • Endgültigkeit: Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ist bindend. Damit ist eine Berufung kaum möglich, selbst, wenn man ganz und gar nicht einverstanden ist.

Normales Gericht: staatlich, berechenbar, mit Berufung

Das ordentliche Gericht – z. B. das Landgericht Dresden oder das Landgericht Chemnitz – ist der klassische Rechtsweg.

Merkmale

  • Richter vom Staat: Die Entscheidungen werden durch unabhängige, gesetzlich bestellte Richter gefällt. Damit hat man keinerlei Einfluss auf die Person, die das Urteil ausspricht.
  • Rechtsmittel möglich: Wenn man mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, ist eine Berufung und Revision möglich, d.h., es kann eine zweite Instanz eröffnet werden.
  • Feste Gebühren: Die Gerichtskosten richten sich nach klaren Tabellen, sodass die Kosten oft absehbarer sind als bei einem Schiedsgericht.

Mediation: Einigung statt Urteil

Als Alternative gibt es die Mediation. Eine Liste möglicher Mediatoren können Sie z.B. von der IHK Dresden erhalten. Mediatoren bleiben neutral und vermitteln als Außenstehende zwischen den Parteien. Ihr Ziel ist es, über Gespräche und Perspektivenwechsel eine Lösung zu erarbeiten, die beide Seiten akzeptieren können.

Praxisbeispiele aus Dresden und Chemnitz

  • Dresden: Zwei Gesellschafter einer GmbH haben im Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel vereinbart. Bei einer Meinungsverschiedenheit zum Thema Gewinnausschüttung dürfen sie deshalb nicht zum Landgericht Dresden, sondern müssen erst ein Schiedsgericht anrufen.
  • Chemnitz: Eine GbR ohne Schiedsklausel muss ihren Gesellschafterstreit  über die Kündigung der Geschäftsführung vor dem Landgericht Chemnitz austragen – mit Möglichkeit zur Berufung.

FAQ: Schiedsgericht vs. Gericht in Sachsen

Was kostet ein Schiedsverfahren in Sachsen?

Je nach Streitwert und Zahl der Schiedsrichter kostet ein Schiedsverfahren mehrere Tausend Euro.

Welches Gericht ist in Dresden zuständig?

Ab einem Streitwert von 5.001 € ist das Landgericht Dresden zuständig, bzw., die Kammer für Handelssachen, wenn es sich um eine GmbH oder oHG handelt.

Gibt es beim Schiedsgericht die Möglichkeit, eine Berufung einzulegen?

In der Regel nein – Schiedsentscheidungen sind endgültig.

Ist eine Mediation verpflichtend?

Eine Mediation ist nur verpflichtend, wenn der Gesellschaftsvertrag eine Mediationsklausel enthält. Ansonsten ist dies freiwillig.

Wann ist es besser, das normale Gericht anzurufen?

Wenn die Parteien im Zweifelsfall eine zweite Instanz wünschen oder die Kosten des Schiedsverfahrens scheuen, sollte man direkt zu einem regulären Gericht gehen und nicht das Schiedsverfahren wählen.

Kann ich mir aussuchen, ob ich ein Schiedsgericht oder ein normales Gericht wähle?

Im besten Fall ist dies in Ihrem Gesellschaftsvertrag schon fest geregelt. Sollten Sie dort keine Entscheidung festgelegt haben, müssen Sie sich mit Ihrem Kompagnon abstimmen und über den richtigen Weg einigen. Sprechen Sie uns gern an , wenn Sie unsicher sind, welches der richtige Weg für Sie ist!

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung das Schiedsverfahren?

Viele klassische Firmenrechtsschutzpolicen schließen Schiedsverfahren explizit aus. Der Grund hierfür: Die Schiedsrichterkosten sind frei vereinbar und können sehr hoch ausfallen, was für Versicherungen schwer kalkulierbar ist. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie ein Schiedsverfahren in den Gesellschaftsvertrag  aufnehmen.

Manche Versicherungen bieten Zusatzbausteine, die auch Schiedsverfahren oder Mediation abdecken. Bei Mediation sind die Chancen häufig höher, dass die Kosten teilweise übernommen werden, da viele Versicherer das Konzept als Konfliktvermeidung fördern.

Sie haben noch weitere Fragen? Gern unterstützen und beraten wir Sie, inwiefern ein Schiedsgericht, eine Mediation oder ein normales Gericht der richtige Weg ist. Und wenn die Entscheidung schon gefällt ist, begleitet unsere Kanzlei Sie bei Verfahren vor dem Landgericht Dresden oder Chemnitz – praxisnah und mit Fokus auf eine schnelle Lösung.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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