Ich werde als Gesellschafter einer GmbH verklagt – Was tun?

Veröffentlicht am: 14. März 2025 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Allgemein

Es gibt wenige Menschen, die völlig ungerührt bleiben, wenn eine Klage gegen sie eingereicht wird (und die meisten davon sitzen vermutlich in den USA 😉 ). Das Wichtigste ist: Bewahren Sie Ruhe und analysieren bzw. dokumentieren Sie die Situation systematisch. Denn nicht jede Klage führt automatisch zu einer persönlichen Haftung!

1. Ordnen Sie die Ansprüche ein: Wer verklagt mich und warum?

Prüfen Sie im ersten Schritt ganz genau, von wem Sie verklagt werden und wie der genaue Grund lautet. Tipp: Reagieren Sie nicht, bis Sie die Situation umfassend eingeschätzt haben.

Mitgesellschafter oder die Gesellschaft selbst

  • Durch Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kann es zu „internen“ Klagen kommen. Häufig geht es hier um Pflichtverletzungen oder Gewinnverteilungen.

Ansprüche durch den Insolvenzverwalter

Falls die Gesellschaft insolvent ist, kommt unter Umständen der Insolvenzverwalter mit Zahlungsaufforderungen auf Sie zu. Auch hier müssen Sie genau hinsehen, bevor Sie agieren.

Forderungen durch Dritte

Dies ist in der Regel der unkomplizierteste Fall, denn normalerweise haften die Gesellschafter einer GmbH nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Exkurs – Haftungsgrundsätze bei Gesellschaften

GmbH

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier steckt die Beschränkung der persönlichen Haftung schon im Namen. Das bedeutet grundsätzlich: Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft, sondern ausschließlich in der Höhe ihrer Einlage.

Es gibt allerdings einige wenige Ausnahmen:

Insolvenzfall

  1. Falls Ihre Stammeinlage nicht oder nicht vollständig erbracht wurde, kann der Insolvenzverwalter die Zahlung der ausstehenden Einlage verlangen.
  2. Falls die Gesellschaft innerhalb der letzten zwölf Monate ein Darlehen, das Sie der GmbH gewährten, an Sie zurückgezahlt hat, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung zurückfordern.

Durchgriffshaftung

Sollten Sie sich als Gesellschafter grob pflichtwidrig verhalten haben, indem Sie z.B. private und geschäftliche Finanzen vermischt oder vorsätzlich Gläubiger geschädigt haben, gilt die sogenannte „Durchgriffshaftung“. Es hängt also von Ihrem Verhalten ab, inwiefern die Haftungsbeschränkung auch in Ihrem Fall gilt. Wichtig ist in diesen Fällen die nachhaltige Dokumentation Ihres Verhaltens, wenn Sie sich verteidigen müssen.

Bei Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) stellt sich die Haftung grundlegend anders dar, denn hier gibt es diese Haftungsbeschränkung nicht.

Kommanditgesellschaft (KG)

Komplementäre haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage, es sei denn, diese wurde nicht vollständig erbracht oder zurückgefordert.

Offene Handelsgesellschaft (OHG) und
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):

Hier haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

2. Finden Sie heraus, was die Gegenseite möchte

Falls es in der Klage nicht ausdrücklich steht, finden Sie heraus, was genau gefordert wird:

  • Unter welchen Umständen würde die Klage fallen gelassen werden?
  • Was möchte die Gegenseite für ein Ziel erreichen? Ist die Klage vielleicht nur Mittel zum Zweck?
  • Und vor allem: Ist die Klage berechtigt?
  • Welche Beweise liegen der Gegenseite vor?

3. Dokumentieren Sie den Tatbestand

Dokumentieren Sie umfassend den Hergang, der zu der Klage führte. Sichern Sie dabei möglichst alle Beweismittel, die Ihnen helfen, Ihre Position zu untermauern. Dazu gehören Verträge, Kontoauszüge und sonstige Geschäftsunterlagen. Fertigen Sie für mündliche Absprachen Protokolle an, die Datum und Uhrzeit sowie eventuelle Zeugen nennen.

4. Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Holen Sie sich einen Rechtsbeistand. Als erfahrener Anwalt für Gesellschaftsrecht können wir für Sie beurteilen, ob eine Haftung besteht. Wir können Ihnen auch sagen, welche Schritte als nächstes auf Sie zukommen und wie Sie sich am besten vorbereiten können.

5. Halten Sie Fristen ein

Verhalten Sie sich korrekt und achten Sie darauf, keine Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch zu verpassen. Sollten Fristen eine Zeit fallen, in der Sie nachweislich abwesend sein müssen, achten Sie auf eine entsprechende Dokumentation.

Fazit: Planen Sie klug!

Die meisten Gesellschafterklagen betreffen entweder offene Forderungen oder Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern. Planen Sie daher in die Zukunft, setzen Sie sich vorab mit den Haftungsrisiken auseinandersetzt und ergreifen Sie (z.B. durch Versicherungen) entsprechende Schutzmaßnahmen. Klären Sie vor allem möglichst schon im Vorfeld genau ab, welche gegenseitigen Erwartungen bestehen und wie diese erfüllt werden. Halten Sie dies im Gesellschaftervertrag fest. So können Sie unangenehme Überraschungen vermeiden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen! Wir stehen in diesen schwierigen Phasen mit unserer Expertise und Erfahrung an Ihrer Seite.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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