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Die steuerliche Betriebsprüfung

Veröffentlicht am: 22. August 2014 von: Sandro Dittmann Kategorie(n): Blog, Steuerrecht

Wie verhalte ich mich als Unternehmer in der Durchführungsphase richtig?

Angesichts steigender Zahlen in der Betriebsprüfung und zum Teil hohen Nachforderungen durch die Finanzämter sollte sich jeder Unternehmer einen Fahrplan zurechtlegen.

Nachfolgend einige Tipps zur Beachtung im Rahmen der Durchführungsphase.

1. Tipp: Anschaffungen

Findet die Prüfung in den Unternehmensräumlichkeiten statt, sollte das buchhalterische Inventar geprüft werden – sind alle teuren Anschaffungen im Büro? Kaffeevollautomat? Teppiche? Bilder? LED-TV?

2. Tipp: Verhalten Sie sich kooperativ, freundlich und sachlich

Konfrontation bringt in der Phase der Durchführung niemanden weiter – gehen Sie auf Konfrontation, wird dies der Prüfer auch tun.

Bleiben Sie stattdessen freundlich und ruhig. Dies gilt auch dann, wenn die Prüfung anders läuft als von Ihnen erhofft.

Die Arbeitsbedingungen sollten für den Prüfer angenehm sein – ohne natürlich ihr Büro in ein Wohnzimmer zu verwandeln.

3. Tipp: Kein Smalltalk mit dem Prüfer – weder durch Sie noch durch Ihre Angestellten

Lassen Sie sich nicht vom Prüfer in ein scheinbar belangloses Gespräch verwickeln und seien Sie von sich aus nicht redselig. Nicht selten versuchen Prüfer, den Unternehmern unbedachte Äußerungen zu entlocken. Äußern Sie sich zu Vorwürfen des Prüfers nur nach Absprache mit Ihrem Steuerberater.

4. Tipp: Freiwillige Mitwirkung bei der Prüfung

Sie sind verpflichtet, dem Prüfer alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören alle notwendigen Buchhaltungsunterlagen – Rechnungen, Gutschriften, die Sachkonten, die Summen- und Saldenlisten.

5. Tipp: Die Feststellungen des Betriebsprüfers

Stellt der Prüfer Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten fest, bitten Sie diesen, diese schriftlich darzulegen und zu begründen. Damit unterbleiben unsachliche Feststellungen des Prüfers und Sie können bereits mit einem Fachanwalt für Steuerecht eine Stellungnahme vorbereiten.

Die Betriebsprüfung endet mit der Schlussbesprechung. An dieser sollten Sie und der Fachanwalt für Steuerecht teilnehmen – damit kann in vielen Fällen bereits Einvernehmen in strittigen Punkten erzielt werden.

6. Tipp: Stellen Sie Ihren Standpunkt sachlich dar

Regelmäßig kommt es bei Betriebsprüfungen zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Prüfer und dem Steuerpflichtigen. Versuchen Sie zunächst, einen Kompromiss zu finden. Dabei sollten Sie bereits hier gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Steuerecht klarmachen, dass Sie bei fragwürdigen Feststellungen in das Einspruchsverfahren gehen werden.

7. Tipp: Fordern Sie vorab einen Prüfungsbericht

Mit Abschluss der Betriebsprüfung erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht. Zur Vorbereitung auf die Schlussbesprechung bitten Sie den Prüfer, den Bericht vorab zu übersenden. Ist er hierzu nicht bereit, bitten Sie den Prüfer in der Schlussbesprechung den Bericht zur Stellungnahme – vor Erlass der folgenden Bescheide – zu erhalten.

8. Tipp: Zeitgewinn durch Einwendungsfrist

Steht bereits fest, dass hohe Beträge nachzuzahlen sind, benötigen Sie sicher Zeit zur Liquiditätsbeschaffung. Hier kann die Einwendungsfrist in Anspruch genommen werden. Hier ist ein Zeitgewinn bis zu 4 Wochen machbar.

Planen Sie Ihre Betriebsprüfung – mit kompetenter Unterstützung eines Fachanwaltes für Steuerrecht schaffen Sie die Betriebsprüfung ohne Weiteres.


Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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