Header Blog RA Dittmann

Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Veröffentlicht am: 9. Februar 2014 von: Sandro Dittmann Kategorie(n): Steuerrecht, Urteile

§ 13 Absatz 1 Nr. 9 ErbStG gewährt einen Höchstbetrag bis 20.000,00 Euro steuerfrei – welche Voraussetzungen sind daran geknüpft?

Mit dieser Frage hatte sich der BFH in seinem Urteil vom 11.09.2013 zu beschäftigen, Az. II R 37/12.

Der BFH definierte zunächst, dass Pflege im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 9 ErbStG die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person ist. Auf die Pflegebedürftigkeit oder das Vorliegen einer Pflegestufe im Sinne des Sozialgesetzbuches (§ 14 und § 15 SGB XI) soll es dabei nicht ankommen.

Die Gewährung des Pflegefreibetrages setzt voraus, dass Pflegeleistungen regelmäßig und über eine längere Dauer erbracht worden sind, über ein übliches Maß der zwischenmenschlichen Hilfe hinausgehen und im allgemeinen Verkehr einen Geldwert haben.

Der Erwerber (der vom Erblasser etwas zugewandt erhalten hat) muss zur Berücksichtigung eines Pflegefreibetrags die Hilfsbedürftigkeit des Erblassers sowie Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistungen schlüssig darlegen und glaubhaft machen. Der BFh stellt an dieser Stelle jedoch klar, dass an diese Darlegung keine übersteigerten Anforderungen zu stellen sind.

Der BFH stellte in seiner Entscheidung zunächst klar, dass § 13 Absatz 1 Nr. 9 ErbStG für geleistete Pflege keinen Pauschbetrag gewährt, sondern einen Freibetrag, der maximal auf 20.000 Euro begrenzt sei. Sofern der Geldwert der gegenüber dem Erblasser erbrachten Leistungen unter 20.000 Euro liegt, so sei auch nur ein Erwerb in dieser Höhe steuerfrei.

Eine Steuerbefreiung kann dabei nur gewährt werden, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt für die gewährte Pflege anzusehen ist.

Praxistipp vom Fachanwalt

Werden Pflegeleistungen erbracht, sollten diese nachvollziehbar dokumentiert werden – Botengänge, Begleitung bei Arztterminen, Behördengänge, alles sollte dokumentiert werden, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können.

Das angemessene Entgelt für diese Leistungen kann sich an den üblichen Stundensätzen entsprechender Berufsgruppen orientieren.

Zu beachten ist jedoch, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung die Steuerbefreiung nicht von gesetzlich zu Pflege oder Unterhalt verpflichteten Erwerbern in Anspruch genommen werden kann (RE 13.5 Abs. 1 ErbStR).

Auch in so einer Situation gilt – nehmen Sie sofort zum Fachanwalt auf. Dann können Sie auf Augenhöhe mit der Finanzverwaltung verhandeln.


Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Gern beantworte ich Ihre Fragen – kontaktieren Sie mich!

Blog

Aktuelle Beiträge & Einblicke.

Der verdeckte Gesellschafterwechsel – Wann entsteht er und welche Folgen sind zu bedenken?

Ein Gesellschafterwechsel in der GmbH ist normalerweise eine klare Sache: Notartermin, Unterschriften, Handelsregisteranmeldung, neue Gesellschafterliste. Alles offiziell, alles sauber. Doch was passiert, wenn der Wechsel nicht offen, sondern eher „durch die Hintertür“ passiert? Also verdeckt? Und warum kann das für Geschäftsführer/innen – auch hier in Dresden und Chemnitz – schnell zum echten Problem werden? Was…

Mehr

Können Gesellschafterversammlungen auch virtuell abgehalten werden?

Digitale Meetings gehören längst zum Alltag. Kein Wunder also, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sich fragen, ob auch Gesellschafterversammlungen online stattfinden dürfen – zum Beispiel per Videokonferenz. Die kurze Antwort lautet: Ja, das geht.Die etwas längere: Ja, aber nicht ohne bestimmte Regeln. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann virtuelle Versammlungen zulässig sind, welche Voraussetzungen…

Mehr

Unterschied zwischen Schiedsgericht und normalem Gericht: Was Gesellschafter in Sachsen wissen sollten

Schiedsgericht: privat, vertraulich, bindend Vorteile eines Schiedsgerichts Nachteile Normales Gericht: staatlich, berechenbar, mit Berufung Das ordentliche Gericht – z. B. das Landgericht Dresden oder das Landgericht Chemnitz – ist der klassische Rechtsweg. Merkmale Mediation: Einigung statt Urteil Als Alternative gibt es die Mediation. Eine Liste möglicher Mediatoren können Sie z.B. von der IHK Dresden erhalten….

Mehr

Was ist die Gesellschaftssatzung –und was gehört unbedingt hinein?

Wenn Sie Gesellschafter/in einer GmbH oder UG werden, kommen Sie an einem Begriff nicht vorbei: der Gesellschaftssatzung (auch „Gesellschaftsvertrag“ genannt). Sie ist das Fundament Ihrer Gesellschaft – rechtlich, wirtschaftlich und im Miteinander. Doch was genau regelt die Satzung? Welche Punkte sollten unbedingt enthalten sein? Und worauf sollten Sie als (zukünftige) Gesellschafter besonders achten? In diesem…

Mehr

top