Steuererklärung für das Kalenderjahr 2012 – Frist 31.05.2013

Veröffentlicht am: 11. Februar 2013 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Steuerrecht

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen kann bis 31.12.2013 verlängert werden!

Alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung oder als Unternehmer auch einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, haben diese bis spätestens 31.05.2013 zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen.

  • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt
  • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt oder
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt

Neben diesen „Erwerbstätigen“ sind aber auch weitere Personengruppen zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. Hierzu zählen Personen, die

  • Mutterschaftsgeld und / oder Elterngeld bezogen haben
  • Arbeitslosengeld I bezogen haben oder auch
  • Insolvenzgeld bezogen haben.

Diese Frist kann (relativ einfach) verlängert werden – wenn Sie sich steuerlich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen, sind die Erklärungen erst zum 31.12.2013 fällig.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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