Bestellung eines Notvorstandes in der Stiftung

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann die Amtszeit eines Gründungsvorstandes endet Hintergrund der Fragestellung ist die (übliche) Regelung in einer Satzung, dass der durch das Kuratorium gewählte Vorstand für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Dabei wurde in der Regelung ausdrücklich auf die Folgebestellung abgestellt. Die Regelung einer Stiftungssatzung,…

Mehr

top