Steuerfahndung!? – Verhaltenstipps im Notfall

Veröffentlicht am: 6. Februar 2013 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Allgemein, Steuerrecht

Verhaltenstipps im Notfall – Die Zahl der eingeleiteten Steuerstrafverfahren steigt und damit auch die Zugriffe der Steuerfahnder.

Der Verdacht kann sich schnell ergeben – oftmals liegen anonyme Anzeigen vor, die von Geschäftspartnern, (ehemaligen) Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen (der Ex-Ehemann, die Ex-Ehefrau?) initiiert werden. Dann erscheint regelmäßig – meistens frühmorgens– die Steuerfahndung. Ziel dabei – die Durchsuchung der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Betriebes, um Beweismittel zu beschlagnahmen.

Wie verhalte ich mich richtig?

Dies ist die erste Frage, die vielen Betroffenen durch den Kopf geht.
Ganz wichtig – Ruhe bewahren, auch wenn dies verständlicherweise sehr schwer fällt.

Sodann gilt es, wichtige Verhaltensregeln zu beachten, damit Ihre Rechte adäquat gewahrt werden können.

Wir haben nachfolgend für Sie 10 Regeln zusammengestellt, die unbedingt eingehalten werden sollten:

  1. Ruhe bewahren und den Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen!
  2. In Betrieben Information an die Geschäftsleitung und Anweisung an die Mitarbeiter, keinerlei Aussagen zu tätigen (keine Vernehmung auf dem Firmengelände)! Eine Ausnahme gilt dann, wenn der zu informierende Rechtsanwalt „grünes Licht“ hierzu gibt.
  3. Sofort einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht konsultieren und um Hilfe bitten! Gleichzeitig sollte der Durchsuchungsleiter gebeten werden, bis zum Erscheinen des Rechtsanwalts zu warten.
  4. Notieren Sie sich die Namen des Durchsuchungsleiters sowie aller weiteren Ermittlungspersonen!
  5. Stellen Sie einen Fotokopierer bereit und fertigen Sie Kopien von allen Unterlagen, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden sollen!
  6. Die Ermittler sollten durch vertrauenswürdige Mitarbeiter oder den beauftragten Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht begleitet und beobachtet werden!
  7. Auch wenn Sie es gern tun würden – Vernichten Sie niemals Unterlagen oder löschen Sie Daten! Dies entfacht nur den Ehrgeiz der Ermittler.
  8. Geben Sie keine Unterlagen freiwillig heraus, ohne sich vorher mit dem Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht abgestimmt zu haben!
  9. Vermerken Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Durchsuchung und Beschlagnahme nicht einverstanden sind!
  10. Zu guter Letzt: Verlangen Sie ein genaue Dokumentation und Aufschlüsselung der beschlagnahmten Gegenstände! Dies gilt auch für jeden Ordner und dessen Inhalt!

In einer solchen Ausnahmesituation sollten Sie sich nur in kompetente und erfahrene Hände begeben.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerecht begleite ich Sie durch das Ermittlungsverfahren und wahre Ihre Rechte.

Rufen Sie uns im Notfall sofort an!

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Gern beantworte ich Ihre Fragen – kontaktieren Sie mich!