Sanierung & Umstrukturierung
Als Unternehmer kennen Sie Ihr Unternehmen von der Pike auf. Sie wissen genau, wohin der Hase läuft bzw. wo er im Pfeffer liegt. Zugegeben, manchmal schaut man lieber in die andere Richtung. Doch eine problematische Situation wird nicht besser, wenn man die Augen schließt.
Eine Insolvenz ist kein Makel
Wir erleben immer wieder, dass Unternehmer viel zu spät zu uns kommen. Aus Scham, aus Angst, oder weil sie einfach hoffen, dass der Kelch irgendwie noch an ihnen vorüber geht.
Doch für uns ist eins klar: Eine drohende Insolvenz ist kein Makel. Wir wissen, dass Unternehmer viele Risiken eingehen müssen. Viele Faktoren im Leben sind einfach nicht planbar. Und jeder, der arbeitet, macht irgendwann auch Fehler.
Ein guter Unternehmer zeichnet sich nicht durch grenzenlosen Erfolg aus. Ein guter Unternehmer (m/w/d!) zeichnet sich dadurch aus, dass er / sie klug die Situation abschätzt und so schnell reagiert, wie es geht – auch wenn das bedeutet, dass er / sie die Reißleine ziehen muss. Wir unterstützen Sie dabei, dass aus einer wirtschaftlichen Krise (die jeden treffen kann) kein Totalschaden wird.
Insolvenzvermeidende Beratung
Wir haben uns auf insolvenzvermeidende bzw. insolvenznahe Beratung spezialisiert.
Was bedeutet das konkret?
- Prüfung der aktuellen finanziellen Situation des Unternehmens und des Unternehmers, insbesondere die gestellten Sicherheiten.
- Beratung der Geschäftsführung im Hinblick auf die Vermeidung von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen (z.B. die Insolvenzverschleppungshaftung) und strafrechtlich relevanter Handlungen (z.B. Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen).
- Übernahme der rechtlichen Prüfung und Gestaltung von Sanierungskonzepten und Umstrukturierungsplänen
- Beratung im Hinblick auf arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen
- Risikoanalyse und Beratung für Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Gesellschafter
Alle unsere Leistungen sind selbstverständlich streng vertraulich.
Insolvenzrecht
Wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, muss eine Insolvenz angemeldet werden.
Wann muss eine Insolvenz angemeldet werden?
Ein Einzelunternehmen ist grundsätzlich nie verpflichtet, eine Insolvenz anzumelden.
Wenn eine Kapitalgesellschaft hingegen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, ist sie automatisch verpflichtet, eine Insolvenz anzumelden. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die keine natürliche Person als persönlichen haftenden Gesellschafter haben. Eine GmbH ist also immer anmeldepflichtig. Bei einer GmbH & Co. KG hingegen kommt es auf die genaue Aufstellung an.
Wann ist man laut Gesetz zahlungsunfähig?
Wenn man nicht innerhalb von drei Wochen 90% seiner fälligen Verbindlichkeiten bezahlen kann, gilt man als zahlungsunfähig.
(siehe §17 Insolvenzordnung bzw. Rechtsprechung vor dem Bundesgericht)
Wann ist man laut Gesetz überschuldet?
Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, ist man überschuldet. Theoretisch ist dies bei jedem Unternehmen der Fall, das einen Kredit aufnimmt. Daher gibt es die sogenannte »positive Fortführungsprognose«, die besagt, dass eine Antragspflicht nicht besteht, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich ist.
(siehe §19. Abs. 1 Satz 2 Insolvenzordnung)
Wenn Sie trotz Antragspflicht keinen Insolvenzantrag stellen, machen Sie sich als Unternehmer wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Einzelpersonen hingegen machen sich nur strafbar, wenn sie einen sogenannten Eingehungsbetrug begehen, d.h., wenn sie eine Verpflichtung eingehen, obwohl sie genau wissen, dass sie diese nicht zahlen können.
Was bedeutet eine Insolvenz für das Unternehmen?
Bei einer Insolvenz muss zwischen zwei Varianten unterschieden werden:
- Eine Insolvenz, nach der das Unternehmen in anderer Form und mit einem neuen Konzept weitergeführt wird.
- Eine Insolvenz, nach der das Unternehmen aufgelöst und die weitere Tätigkeit eingestellt wird.
Das gemeinsame Ziel ist immer, das Unternehmen weiterzuführen.
Unsere Leistungen im Falle einer Insolvenz
- Verhandlungen mit Investoren
- Umfassende Beratung der Gläubiger
- Beratung von Investoren beim Unternehmenskauf vor oder während der Insolvenz
- Übertragende Sanierungen /Unternehmenskauf aus der Insolvenz
- Erstellung von Insolvenzplänen
- Erstellung und Prüfung insolvenzfester Treuhand- und Abwicklungskonzepten
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Freiwillige Liquidation von Unternehmen
- Durchsetzung von Gläubigerinteressen vor und in der Insolvenz
Rechtsanwalt Sandro Dittmann arbeitet seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der Insolvenzvermeidung / Sanierung sowie der vorbeugenden Insolvenzberatung. Er ist darüber hinaus als Nachtragsliquidator tätig und wird durch die Amtsgerichte Dresden, Chemnitz und Leipzig regelmäßig zum Treuhänder und Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren bestellt.
Mehr zu diesem Thema in unserem Interview im »Business Talk am Kudamm«: