Wirtschaftsrecht – wenn es um das Unternehmen geht.
Unternehmerische Krisen, offene Forderungen, Vertragsstreitigkeiten, Ermittlungsverfahren – das sind keine abstrakten Rechtsfragen. Das sind Situationen, in denen schnelles, erfahrenes Handeln über Existenz oder Scheitern entscheidet. Wir sind dabei.
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Insolvenzvermeidung & Krisenberatung
Eine Krise ist kein Makel. Zu spät reagieren schon.
Viele Unternehmer wenden sich erst dann an uns, wenn die Situation bereits eskaliert ist. Aus Scham, aus Unsicherheit, oder weil sie hoffen, dass sich das Problem von selbst löst. Das verstehen wir. Aber es ist fast immer der teuerste Weg.
Die entscheidenden Handlungsoptionen entstehen nicht in der Krise – sie entstehen in den Monaten davor. Wer frühzeitig kommt, hat echte Gestaltungsmöglichkeiten. Wer wartet, hat oft nur noch die Wahl zwischen schlechten Alternativen.
Wichtig für Geschäftsführer: Wer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung weiter Zahlungen leistet, haftet persönlich für den entstandenen Schaden. Die Antragspflicht bei einer GmbH besteht innerhalb von maximal drei Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Handeln Sie, bevor die Fristen ablaufen.
Frühwarnung & Risikoanalyse
Wir analysieren die finanzielle Situation Ihres Unternehmens, prüfen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und identifizieren Handlungsbedarf – bevor Banken, Gläubiger oder das Finanzamt die Initiative übernehmen.
Liquiditäts- und Bilanzanalyse
Prüfung persönlicher Haftungsrisiken
Analyse bestehender Sicherheiten
Bewertung der Fortführungsprognose
Sanierungsberatung & Restrukturierung
Wir entwickeln und begleiten Sanierungskonzepte – außergerichtlich, im Schutzschirmverfahren oder im Insolvenzplanverfahren. Dabei koordinieren wir die Kommunikation mit Banken, Gläubigern und Investoren.
Außergerichtliche Sanierungsverhandlungen
Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO)
Umschuldung & Stundungsvereinbarungen
Betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen
Geschäftsführerhaftung vermeiden
Im Vorfeld einer Insolvenz entstehen für Geschäftsführer erhebliche persönliche Haftungsrisiken – oft ohne dass sie es wissen. Wir beraten, welche Handlungen zulässig sind und wie Sie sich absichern.
Zahlungsverbote & Zahlungsgebote bei Insolvenzreife
Haftung für Lohnsteuer & Sozialversicherung
Dokumentationspflichten der Geschäftsführung
Bankgespräche & Kreditkündigung
Wenn Ihre Hausbank Kreditlinien kürzt oder kündigt, ist juristische Begleitung keine Option, sondern Pflicht. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Kreditkündigungen und verhandeln Prolongationen.
Prüfung von Kreditkündigungen
Verhandlung von Prolongationen
Verwertung & Freigabe von Sicherheiten
Sie erkennen erste Anzeichen einer wirtschaftlichen Schieflage?
Je früher das Gespräch, desto mehr Optionen haben Sie.
Wenn die Insolvenz unvermeidbar ist – geordnet statt chaotisch.
Eine Insolvenz ist kein Ende. Sie ist ein rechtlich geordnetes Verfahren, dessen Ergebnis maßgeblich davon abhängt, wie gut es vorbereitet und begleitet wird. Das Ziel ist immer: das Unternehmen oder zumindest das Kerngeschäft erhalten, Gläubiger bestmöglich befriedigen, die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung schützen.
Besondere Expertise aus der Praxis: Rechtsanwalt Sandro Dittmann wird durch die Amtsgerichte Dresden, Chemnitz und Leipzig regelmäßig zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Er kennt Insolvenzverfahren nicht nur aus der Perspektive der Beratung, sondern aus der Praxis des Verwalteramts – ein Vorteil, der Mandanten in kritischen Situationen konkrete strategische Vorsprünge verschafft.
Regelinsolvenz & Insolvenzplan
Wir bereiten die Insolvenzanmeldung vor, erarbeiten Insolvenzpläne für die Fortführung oder übertragende Sanierung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzgericht.
Vorbereitung des Insolvenzantrags
Erstellung von Insolvenzplänen
Übertragende Sanierung
Unternehmenskauf aus der Insolvenz
Schutzschirmverfahren & Eigenverwaltung
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht die Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts – mit dem eigenen Management. Voraussetzung ist frühzeitiges Handeln bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit.
Schutzschirmantrag (§ 270b InsO)
Eigenverwaltung (§ 270 InsO)
ESUG-Sanierungsverfahren
Gläubigerberatung
Als Gläubiger in einem Insolvenzverfahren haben Sie konkrete Rechte und Fristen. Wir melden Forderungen an und vertreten Ihre Interessen im Gläubigerausschuss.
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Absonderungsrechte & Aussonderungsrechte
Anfechtung von Insolvenzanfechtungen
Nachtragsliquidation & Liquidation
Wir begleiten die geordnete Abwicklung – von der freiwilligen Liquidation über die Nachtragsliquidation bis zur Löschung im Handelsregister.
Freiwillige Liquidation von GmbH & KG
Nachtragsliquidation aufgelöster Gesellschaften
Löschungsverfahren im Handelsregister
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Forderungsmanagement & Inkasso
Ihr Geld. Ihr Recht. Wir holen es.
Offene Forderungen sind stilles Kapital, das in fremden Händen liegt. Jede unbezahlte Rechnung kostet nicht nur den ausstehenden Betrag – sie bindet Liquidität, belastet die Bilanz und verursacht internen Aufwand.
Über unsere spezialisierte Plattform inkasso.expert und die direkte anwaltliche Vertretung bieten wir das vollständige Spektrum: vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung.
Vom Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung
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01 – Außergerichtliches Mahnwesen
Anwaltliche Mahnschreiben erzielen eine deutlich höhere Zahlungsquote als interne Erinnerungen. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz – professionell, rechtssicher und mit dem klaren Signal: Hier wird nicht nachgegeben.
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02 – Gerichtliches Mahn- und Klageverfahren
Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren oder die Klage ein. Wir wählen den schnellsten und kosteneffizientesten Weg – und führen das Verfahren durch alle Instanzen, wenn nötig bis zum Bundesgerichtshof.
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03 – Zwangsvollstreckung
Ein Urteil ist nur so viel wert wie seine Vollstreckung. Wir betreiben die Zwangsvollstreckung konsequent: Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Sachpfändung, Immobilienvollstreckung, eidesstattliche Versicherung.
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04 – Forderungsmanagement als Dauermandat
Für Unternehmen mit regelmäßigen Forderungsausfällen bieten wir strukturiertes Forderungsmanagement als laufendes Mandat – mit transparenter Kostenstruktur und messbarem Ergebnis.
Offene Forderungen, die trotz eigener Mahnung nicht bezahlt werden?
Wir analysieren kostenfrei, welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Nicht jede Forderung ist berechtigt. Keine muss einfach akzeptiert werden.
Unternehmer stehen regelmäßig vor Forderungen, die sie für unberechtigt oder überhöht halten. Das Problem: Wer nicht fristgerecht und rechtlich korrekt reagiert, verliert oft schon durch Untätigkeit. Ein zugestellter Mahnbescheid wird ohne rechtzeitigen Widerspruch vollstreckbar – unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.
Frist verpasst bedeutet Anspruch verloren. Im Wirtschaftsrecht gelten kurze Fristen: Mahnbescheid-Widerspruch zwei Wochen, kaufrechtliche Mängelanzeige unverzüglich, Verjährungsfristen drei Jahre ab Jahresende. Wer zu spät reagiert, verliert rechtlich einwandfreie Positionen. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie eine Forderung erhalten haben.
Prüfung & Zurückweisung
Wir prüfen die rechtliche Grundlage jeder streitigen Forderung – Vertragsgrundlage, Verjährung, Gegenforderungen, formale Fehler. Unbegründete oder überhöhte Forderungen weisen wir schriftlich und rechtssicher zurück.
Analyse der Forderungsgrundlage
Prüfung von Verjährung und Verwirkung
Aufrechnung mit Gegenforderungen
Widerspruch gegen Mahnbescheide
Der Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Wir prüfen sofort, legen fristgerecht Widerspruch ein und führen das anschließende Streitverfahren.
Widerspruch binnen 14 Tagen
Vollstreckungsgegenklage
Einstweiliger Rechtsschutz
Vertragsstreitigkeiten & Schadensersatz
Ob Lieferausfälle, Mängelrügen, Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen – wir prüfen die Berechtigung, verhandeln außergerichtliche Einigungen und vertreten Sie vor Gericht.
Kaufrechtliche Gewährleistungsstreitigkeiten
Werkvertragsstreitigkeiten
Vertragsstrafenabwehr
Handelsrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten mit Distributoren, Lieferanten oder Handelsvertretern folgen eigenen Regeln. Wir vertreten Sie bei Ausgleichsansprüchen, Lieferverzug, Frachtschäden und Agenturstreitigkeiten.
Handelsvertreterausgleich (§ 89b HGB)
Frachtrecht & Transportschäden
Agentur- & Distributionsstreitigkeiten
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Vertragsrecht & AGB-Gestaltung
Verträge, die halten. AGB, die schützen.
Die meisten wirtschaftlichen Streitigkeiten haben eine gemeinsame Ursache: unklare, unvollständige oder unwirksame Verträge. Was im Gespräch selbstverständlich klang, wird im Streitfall zur Interpretationsfrage. Was als Standard-AGB übernommen wurde, ist oft gerichtlich nicht durchsetzbar.
Gute Verträge kosten einmal Geld. Schlechte Verträge kosten immer wieder.
AGB-Gestaltung & Prüfung
Wir gestalten AGB, die rechtlich wirksam sind, Ihre Haftung begrenzen und im Streitfall standhalten. Wir prüfen auch vorhandene AGB auf unwirksame Klauseln.
Lieferverträge, Rahmenvereinbarungen, Kooperationsverträge – wir gestalten und prüfen alle Formen unternehmerischer Vertragswerke mit Fokus auf Durchsetzbarkeit und Risikobegrenzung.
Liefer- & Rahmenverträge
Kooperations- & Joint-Venture-Verträge
Dienstleistungs- & Werkverträge
Geschäftsführer- & Anstellungsverträge
Geschäftsführerverträge sind keine Standard-Arbeitsverträge. Sie regeln Vergütung, Haftung, Wettbewerbsverbote und Abfindung. Wir gestalten rechtssichere Verträge.
Geschäftsführeranstellungsvertrag
Wettbewerbsverbote & Karenzentschädigungen
Abfindungsregelungen
Dauermandat & laufende Vertragsberatung
Für Unternehmen, die regelmäßig Verträge schließen und prüfen müssen, bieten wir eine monatliche Pauschale als rechtliches Vorsorgepaket – zu fixen, kalkulierbaren Kosten.
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Wirtschaftsstrafrecht
Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wirtschaftsstrafrecht trifft Unternehmer oft unvorbereitet: Eine Betriebsprüfung wird zum Steuerstrafverfahren, ein gescheitertes Unternehmen zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung, eine Vertragsgestaltung zum Ermittlungsgegenstand. Nicht selten haben Unternehmer sich strafrechtlich relevant verhalten, ohne es zu wissen oder zu wollen.
Die Staatsanwaltschaften haben Schwerpunktabteilungen für Wirtschaftskriminalität gebildet – mit erheblichen Ressourcen. Eine effektive Verteidigung erfordert tiefes Wissen in Strafrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht gleichzeitig. Genau das ist unser Profil.
Ermittlungsverfahren eingeleitet? Kein Wort ohne Anwalt. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und das ist in der Regel die richtige Entscheidung. Jede Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung kann das Verfahren erheblich erschweren. Rufen Sie uns sofort an.
Insolvenzverschleppung & Bankrott
Wir verteidigen in Verfahren wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB) und Verletzung der Buchführungspflicht – von der ersten Vernehmung bis zum Urteil.
Untreue & Veruntreuung
Vorwürfe der Untreue (§ 266 StGB) oder der Veruntreuung von Arbeitnehmeranteilen (§ 266a StGB) betreffen häufig Geschäftsführer. Wir entwickeln die Verteidigungsstrategie und vertreten Sie konsequent.
Betrug & Eingehungsbetrug
Der Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) entsteht oft aus wirtschaftlich angespannten Situationen heraus. Wir prüfen die Beweislage, sichern Entlastungsbeweise und vertreten Sie in allen Verfahrensstadien.
Compliance & Prävention
Die beste Strafverteidigung ist die, die nie gebraucht wird. Wir beraten Unternehmen präventiv zu Compliance-Anforderungen und internen Kontrollsystemen.
Compliance-Struktur für GmbH & AG
Interne Untersuchungen
Selbstanzeigen & Kooperation mit Behörden
Ermittlungsverfahren eingeleitet oder Durchsuchung angekündigt?
Ob drohende Insolvenz, offene Forderungen, unberechtigte Ansprüche oder ein Ermittlungsverfahren: Wir beraten Unternehmen und Geschäftsführer in Dresden, Leipzig und Chemnitz – direkt, strategisch und ohne Umwege.
Eine GmbH ist zur Insolvenzanmeldung verpflichtet, wenn Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) vorliegt. Zahlungsunfähig ist eine Gesellschaft, wenn sie nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen 90 % ihrer fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Antragspflicht besteht dann innerhalb von maximal drei Wochen. Wer den Antrag verzögert, macht sich der Insolvenzverschleppung strafbar.
Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) ermöglicht die Sanierung unter Insolvenzschutz – mit dem eigenen Management, ohne sofortigen Insolvenzverwalter. Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Es ist das mächtigste Sanierungsinstrument des deutschen Insolvenzrechts – wenn rechtzeitig gehandelt wird.
Inkasso ist ein außergerichtliches Instrument – schneller, oft günstiger, ohne Gerichtsprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren führt zu einem vollstreckbaren Titel, wenn der Schuldner nicht widerspricht. Für klare, unbestrittene Forderungen ist das Mahnverfahren effizient; bei komplexen Sachverhalten ist die Klage der richtige Weg.
Unberechtigte Forderungen müssen schriftlich und fristgerecht zurückgewiesen werden. Bei Mahnbescheiden muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden – sonst wird der Bescheid vollstreckbar, unabhängig von der Berechtigung der Forderung.
Geschäftsführer haften persönlich bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO), nicht abgeführten Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen. Eine frühzeitige Beratung verhindert, dass unternehmerische Risiken zur privaten Haftung werden.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen (§ 136 StPO) – und das ist in der Regel die strategisch richtige Entscheidung, bis Sie anwaltlich beraten wurden. Auch vermeintlich entlastende Erklärungen können Strafbarkeiten begründen, die ohne die Aussage nicht nachweisbar gewesen wären.
Kompetenzen
Rechtsgebiete
Spezialisiert auf alle Facetten des Unternehmerrechts.
Steuerrecht
Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Sie bei Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen, vertreten Sie in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht. Hatten Sie Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an – wir übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
Neben dem reaktiven Bereich beraten wir Sie proaktiv zu steueroptimalen Unternehmensstrukturen, Holdingmodellen, Familienstiftungen und Erbschaftsteuerplanung – mit konkreten Berechnungen und umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Steuerberatung und Buchführung.
Sie möchten ein Unternehmen gründen, umstrukturieren oder verkaufen? Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmen vom Start-up bis zur Konzernstruktur – bei Gründung und Strukturierung, bei Umwandlungen nach dem UmwG und bei M&A-Transaktionen. Dabei denken wir steuerrechtlich immer mit: Jede gesellschaftsrechtliche Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen, die wir von Beginn an berücksichtigen.
Es gibt Streit unter Gesellschaftern? Wir vertreten Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen – auch vor Gericht. Für den laufenden Beratungsbedarf steht Ihnen unser gesellschaftsrechtliches Dauermandat zur Verfügung.
Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie stehen vor einer wirtschaftlichen Krise? Rechtsanwalt Sandro Dittmann wird von den Amtsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig regelmäßig als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt – dieses Insiderwissen nutzt unseren Mandanten direkt. Wir begleiten Sie bei der Insolvenzvermeidung und Sanierung und vertreten Sie im Insolvenzverfahren, wenn kein anderer Weg bleibt.
Darüber hinaus holen wir im Forderungsmanagement und Inkasso, was Ihnen zusteht, wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab und schützen Sie durch rechtssichere Vertragsgestaltung und AGB. Haben Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Untreue oder Betrug? Wir übernehmen die Verteidigung.
Wer unternehmerisch erfolgreich ist, hat Vermögen aufgebaut – und Risiken. Asset Protection schützt Ihr Privatvermögen vor Haftungsansprüchen, Gläubigerzugriffen und Scheidungsfolgen – durch Holdingstrukturen, Güterstandsvereinbarungen und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zur persönlichen Haftungsvermeidung durch Compliance-Strukturen und D&O-Absicherung – und verteidigen, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.
Das wirkungsvollste Instrument des dauerhaften Vermögensschutzes ist die Familienstiftung: Sie entzieht Ihr Vermögen dem Gläubigerzugriff, sichert die Familie generationenübergreifend und verhindert die Zersplitterung im Erbfall. Wir beraten zur Errichtung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und kombinierten Stiftungs-Holding-Strukturen.
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