Dittmann Rechtsanwälte

Steuerrecht

Fachanwalt für Steuerrecht · Dresden · Leipzig · Chemnitz

Steuerrecht – vorausschauend, nicht reaktiv.

Die entscheidenden Weichen für steuerliche Effizienz werden nicht am Jahresende gestellt. Wir verbinden steuerrechtliche Expertise mit gesellschaftsrechtlicher Gestaltungskompetenz – für Unternehmer und vermögende Familien in Sachsen.

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Steuerberatung & Gestaltung

Steuerrecht, das über die Steuererklärung hinausgeht.

Viele Unternehmer denken beim Thema Steuerrecht zuerst an Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Das ist verständlich – greift aber zu kurz. Denn die entscheidenden Weichen für steuerliche Effizienz werden Jahre zuvor gestellt: bei der Wahl der Gesellschaftsform, beim Aufbau von Holdingstrukturen, bei der Gestaltung von Verträgen und bei der Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Genau hier setzen wir an.

Steuerberatung aus einer Hand.

Als Fachanwalt für Steuerrecht übernehmen wir auf Wunsch die vollständige steuerliche Betreuung Ihres Unternehmens – von der laufenden Buchführung über Jahresabschlüsse bis zur Steuererklärung. Ein Ansprechpartner, der die rechtliche und steuerliche Perspektive verbindet.

Unternehmensstruktur & Rechtsformgestaltung

Wir analysieren Ihre Struktur und entwickeln steueroptimierte Lösungen – von der GmbH über die GmbH & Co. KG bis zur Holdingarchitektur.

  • Rechtsformvergleich mit Steuerberechnung
  • Holdingstruktur & Gewinnthesaurierung
  • Steueroptimierung bei Gesellschafterwechsel

Vermögensnachfolge & Erbschaftsteuergestaltung

Wir nutzen alle gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten: Freibeträge, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, vorweggenommene Erbfolge und Schenkungsgestaltungen.

  • Verschonung nach §13a ErbStG
  • Vorweggenommene Erbfolge & Schenkungsplanung
  • Unternehmensbewertung für Steuerzwecke

Familienstiftungen & Family-Office-Strukturen

Wir beraten von der Errichtung bis zur laufenden Ausgestaltung – für Unternehmerfamilien, die Vermögen generationenübergreifend sichern wollen.

  • Errichtung & Satzungsgestaltung der Stiftung
  • Steuerliche Optimierung (KSt 15 %, Erbersatzsteuer)
  • Family-Office-Strukturierung für sächsische Unternehmerfamilien

Unternehmenstransaktionen & Umwandlungssteuerrecht

Wir strukturieren steueroptimiert: Buchwertfortführung, Anteilstausch nach §21 UmwStG, Vermeidung stiller Reserven.

  • Share Deal vs. Asset Deal – steuerliche Optimierung
  • Steuerneutrale Umwandlung & Einbringung
  • Veräußerungsgewinnbesteuerung

Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Struktur steuerlich optimal aufgestellt ist?

Ein erstes Gespräch zeigt Ihnen konkrete Potenziale.

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Betriebsprüfung & Steuerfahndung

Wenn das Finanzamt klopft – wir sind dabei.

In rund 80 % aller Betriebsprüfungen kommt es zu Nachforderungen. Das muss nicht bedeuten, dass diese Beträge auch tatsächlich zu zahlen sind. Prüfungsergebnisse sind verhandelbar – wenn man die Spielregeln kennt. Große Unternehmen holen sich deshalb bereits bei Ankündigung der Prüfung anwaltliche Begleitung.

Wir begleiten Sie durch alle Phasen einer steuerlichen Außenprüfung: Analyse Ihrer Unterlagen im Vorfeld, Koordination der Kommunikation mit dem Prüfer, Kommentierung von Prüfungsfeststellungen und Vertretung in der Schlussbesprechung.

Unsere Begleitung in allen Phasen der Betriebsprüfung

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Vorbereitung

Wir sichten Ihre Unterlagen, identifizieren mögliche Angriffspunkte und bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf die Prüfung vor. Termine und Prüfungsschwerpunkte können verhandelt werden – das ist Ihr gutes Recht, und wir nutzen es.

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Durchführung

Kooperativ und sachlich – das ist die richtige Haltung. Zugleich gilt: Kein Smalltalk, keine ungefragten Auskünfte, keine Aussagen ohne Abstimmung mit uns. Jede Äußerung über die gesetzliche Mitwirkungspflicht hinaus kann Ihre Position schwächen.

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Feststellungen

Stellt der Prüfer Auffälligkeiten fest, fordern wir eine schriftliche Begründung. Gemeinsam erarbeiten wir eine fundierte Stellungnahme – und machen klar, dass wir bei fragwürdigen Feststellungen konsequent in das Einspruchsverfahren gehen.

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Schlussbesprechung

Die Schlussbesprechung ist ein Verhandlungsraum. Wir vertreten Ihre Position, streben Kompromisse und Paketlösungen an und reduzieren Nachforderungen auf das rechtlich gebotene Minimum. Prüfungsergebnisse sind nicht in Stein gemeißelt.

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Einspruch & Klage

Scheitert die Einigung, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt und – falls erforderlich – im Klageverfahren vor dem Finanzgericht bis zum Bundesfinanzhof.

Steuerfahndung im Haus? Handeln Sie sofort.

Wenn der Betriebsprüfer den Verdacht auf Steuerhinterziehung äußert, geht die Akte automatisch an die Staatsanwaltschaft. Ab diesem Moment gelten andere Spielregeln – jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann Ihre Position erheblich verschlechtern. Wir übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafverfahren: diskret, strategisch und mit dem klaren Ziel einer außergerichtlichen Einigung, wo immer das möglich ist. Kommt es zur Anklage, vertreten wir Sie vor Gericht.

Steuerrecht aus einer Hand.

Wir beraten Unternehmer und vermögende Familien in Dresden, Leipzig und Chemnitz – von der Steuergestaltung bis zur Steuerstrafverteidigung.

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ein Fachanwalt für Steuerrecht verbindet steuerliche Beratung mit juristischer Durchsetzung. Anders als ein Steuerberater kann er Sie vor Finanzgerichten vertreten, in Steuerstrafverfahren verteidigen und steuerrechtliche Gestaltungen aus der Perspektive des Wirtschaftsrechts beurteilen.

Beides. Steuerrechtliche Beratung und – bei Bedarf – laufende Steuerberatung einschließlich Kommunikation mit Finanzbehörden und gerichtlicher Durchsetzung.

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation, identifizieren steuerliche Handlungsfelder und geben eine erste Einschätzung zu möglichen Optimierungen oder Risiken. Die Kosten werden vorab transparent kommuniziert.

Kompetenzen

Rechtsgebiete

Spezialisiert auf alle Facetten des Unternehmerrechts.

Steuerrecht

Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Sie bei Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen, vertreten Sie in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht. Hatten Sie Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an – wir übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Neben dem reaktiven Bereich beraten wir Sie proaktiv zu steueroptimalen Unternehmensstrukturen, Holdingmodellen, Familienstiftungen und Erbschaftsteuerplanung – mit konkreten Berechnungen und umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Steuerberatung und Buchführung.

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Gesellschaftsrecht

Sie möchten ein Unternehmen gründen, umstrukturieren oder verkaufen? Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir Unternehmen vom Start-up bis zur Konzernstruktur – bei Gründung und Strukturierung, bei Umwandlungen nach dem UmwG und bei M&A-Transaktionen. Dabei denken wir steuerrechtlich immer mit: Jede gesellschaftsrechtliche Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen, die wir von Beginn an berücksichtigen.

Es gibt Streit unter Gesellschaftern? Wir vertreten Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen – auch vor Gericht. Für den laufenden Beratungsbedarf steht Ihnen unser gesellschaftsrechtliches Dauermandat zur Verfügung.

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Wirtschafts(straf)Recht

Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie stehen vor einer wirtschaftlichen Krise? Rechtsanwalt Sandro Dittmann wird von den Amtsgerichten Dresden, Chemnitz und Leipzig regelmäßig als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt – dieses Insiderwissen nutzt unseren Mandanten direkt. Wir begleiten Sie bei der Insolvenzvermeidung und Sanierung und vertreten Sie im Insolvenzverfahren, wenn kein anderer Weg bleibt.

Darüber hinaus holen wir im Forderungsmanagement und Inkasso, was Ihnen zusteht, wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab und schützen Sie durch rechtssichere Vertragsgestaltung und AGB. Haben Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Untreue oder Betrug? Wir übernehmen die Verteidigung.

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Asset Protection & Stiftungsrecht

Wer unternehmerisch erfolgreich ist, hat Vermögen aufgebaut – und Risiken. Asset Protection schützt Ihr Privatvermögen vor Haftungsansprüchen, Gläubigerzugriffen und Scheidungsfolgen – durch Holdingstrukturen, Güterstandsvereinbarungen und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zur persönlichen Haftungsvermeidung durch Compliance-Strukturen und D&O-Absicherung – und verteidigen, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

Das wirkungsvollste Instrument des dauerhaften Vermögensschutzes ist die Familienstiftung: Sie entzieht Ihr Vermögen dem Gläubigerzugriff, sichert die Familie generationenübergreifend und verhindert die Zersplitterung im Erbfall. Wir beraten zur Errichtung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und kombinierten Stiftungs-Holding-Strukturen.

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