Sie möchten ein Unternehmen gründen oder auf eine neue Gesellschaftsform umstellen? Wir beraten Sie bei der Existenzgründung und im Gesellschaftsrecht. Durch unsere Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ wissen wir genau, welche Unternehmensform zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei achten wir besonders auf Ihren Vermögensschutz (asset protection).
Wir begleiten die Entwicklung Ihres Unternehmens über Jahre und Jahrzehnte, vom Start-Up bis zum Mittelstand in Konzernstruktur. Bei jedem Vertrag und jeder Entscheidung prüfen wir mit Blick über den Tellerrand, wie wir Sie rechtlich und steuerlich optimal aufstellen können.
Es gibt (voraussichtlich) Streit? Wir beraten Sie in Bezug auf erbrechtliche Aspekte (Vermögensnachfolge), bei familienrechtlichen Belangen (Ehevertrag), im Forderungsmanagement (Inkasso) und bei Streit unter Gesellschaftern. Auch vor Gericht.