RA Dresden Dittmann

Recht für Unternehmer

Die Beratung von Unternehmern und Unternehmen stellt für jede Kanzlei eine besondere Herausforderung dar – die Sachverhalte sind sehr komplex, zahlreiche Rechtsgebiete greifen ineinander. Dies stellt einen entscheidenden Unterschied zur Beratung von Privatpersonen dar.

Dieser Komplexität kann nur durch konsequente Qualifizierung und Spezialisierung begegnet werden.

Gleichzeitig darf der Blick für betriebswirtschaftliche und – immer wichtiger – steuerliche Zusammenhänge nicht fehlen.

Ein juristischer Laie kommt hier schnell an seine Grenzen und kann sich nicht mehr auf sein eigentliches – unternehmerisches – Tagesgeschäft konzentrieren.

Wir sind Anwälte für Unternehmer!

Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen:

  • Unternehmensgründung, Unternehmensumstrukturierung bis hin zur Unternehmensauflösung
  • Gesellschaftsrechtsrechtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber, Recht leitender Angestellter, Geschäftsführer und Vorstände
  • Handelsrecht inklusive Handelsvertreterrecht
  • Vertragsrecht für Unternehmer (Gewerbemietvertrag, Leasingvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  • Forderungseinzug – Inkasso für Unternehmer
  • Eheverträge für Unternehmer
  • Erbrecht für Unternehmer – Vorsorge, Unternehmensnachfolge, Testamentserstellung

Einen Überblick über unsere einzelnen Leistungen erhalten Sie HIER.

Neben den einzelnen konkreten rechtlichen Fragestellungen sind auch die Auswirkungen in steuerlicher Hinsicht zu beachten und im Vorfeld zu prüfen – der beste Sieg im Gesellschaftsrecht, der schönste Verkauf des Unternehmens oder die beste Nachfolgeregelung können durch die Unkenntnis des Steuerrechts zunichte gemacht werden (HIER finden Sie unsere Leistungen im Steuerrecht).

Auch das Insolvenzrecht spielt heute eine immer größere Rolle – schon der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mit einem säumigen Kunden kann zur Gefahr werden (Stichwort: Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter).

Wir beraten seit mehr als 10 Jahren erfolgreich ausschließlich Unternehmer und Unternehmen – vom kleinen Einzelunternehmer bis hin zum mittelständischen Unternehmen.

Neben der starken Spezialisierung im „Unternehmerrecht“ – nachgewiesen durch die Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Steuerrecht“ und „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ – wird Herr Rechtsanwalt Sandro Dittmann auch als Insolvenzverwalter durch die Amtsgerichte -Insolvenzgerichte- Dresden, Chemnitz und Leipzig bestellt.

Durch diese Spezialisierung und die konsequente Weiterbildung in allen Bereichen kann die umfassende Beratung von Unternehmern und deren Unternehmen sichergestellt werden.

Wir nennen das kurz – Unternehmerrecht!

Beratervertrag

Die vielfältigen Fragestellungen und der damit verbundene hohe Beratungsbedarf haben bei unseren Mandanten frühzeitig die Frage nach kalkulierbaren Kosten aufgeworfen.

In Abstimmung mit unseren Mandanten haben wir daher einen Beratungsvertrag entwickelt, so dass Sie als Unternehmer auf unsere Dienstleistungen zugreifen können, als wären wir Ihre interne Rechtsabteilung.

Gegen ein regelmäßiges und damit kalkulierbares Entgelt können unsere Beratungsdienste jederzeit – telefonisch, per Mail oder natürlich persönlich – in Anspruch genommen werden, ohne dass Sie sich über anfallende Kosten Gedanken machen müssen.

Ihr Vorteil? Kalkulierbare Kosten, permanente Beratung und Abstimmung – damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Gern erarbeiten wir mit Ihnen ein Angebot!

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