Die Versagung der Restschuldbefreiung bei Pflichtverletzungen des Schuldners
Keine Restschuldbefreiung, wenn Pflichten im Insolvenzverfahren nicht erfüllt werden Auch die Nichtabführung nur geringer pfändbarer Anteile des Arbeitseinkommens können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.07.2013 klargestellt. (Az. IX ZA 37/12)