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FAQ – Dittmann Rechtsanwälte | Unternehmerrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht

Allgemeine Fragen

Wofür steht Dittmann Rechtsanwälte – was ist der Schwerpunkt der Kanzlei?

Dittmann Rechtsanwälte berät Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und mittelständische Unternehmen im UnternehmerrechtWirtschaftsrecht und Steuerrecht. Schwerpunkt ist die integrierte Beratung aus einer Hand – rechtlich und steuerlich verzahnt – insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Unternehmensumstrukturierungen, Konflikten zwischen Gesellschaftern, steuerlichen Streitigkeiten und Vermögensschutz (Asset Protection).

Wer sind die Ansprechpartner und welche Qualifikationen bringt die Kanzlei mit?

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Sandro DittmannFachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei ist auf die Beratung unternehmerischer Strukturen und die Durchsetzung/Abwehr wirtschaftlicher und steuerlicher Ansprüche spezialisiert.

Wo beraten Sie – und sind digitale Termine möglich?

Die Kanzlei berät an den Standorten Dresden (Hauptsitz)Chemnitz und Leipzig. Mandate werden regelmäßig digital deutschlandweit bearbeitet – per Telefon, E-Mail, Videokonferenz sowie gesichertem Dokumentenaustausch.

Wie läuft die Mandatsaufnahme ab?

  1. Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Terminanfrageformular
  2. Kurzschilderung des Anliegens und Zieldefinition (z. B. Gestaltung, Verhandlung, Streit, Verfahren)
  3. Unterlagenübermittlung (Verträge, Bescheide, Schriftverkehr) – möglichst vorab digital
  4. Erstbewertung mit Handlungsempfehlung, Strategie und Kostenrahmen
  5. Mandatierung und unmittelbare Umsetzung (außergerichtlich oder gerichtlich)

Wie rechnen Sie ab – RVG oder Vergütungsvereinbarung?

Abgerechnet wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – insbesondere bei unternehmerischen Projekten – auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (z. B. Stundenhonorar, Pauschalen, Projektpakete). Welche Abrechnung sinnvoll ist, hängt von Gegenstand, Umfang, Zeitdruck und Risikolage ab.

Vertreten Sie auch gegenüber Finanzamt, Behörden und Gerichten?

Ja. Die Kanzlei vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden (Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Betriebsprüfung), vor Finanzgerichten sowie vor staatlichen Zivilgerichten – etwa bei Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Vertragskonflikten oder Forderungsdurchsetzung.


Gesellschaftsrecht | GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Gesellschafter, Umwandlung, Exit

Wobei unterstützen Sie bei Gründung, Umstrukturierung und Exit?

Die Kanzlei begleitet Unternehmen in allen Phasen – von der Gründung bis zum Exit:

  • Wahl der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Personengesellschaften)
  • Gestaltung von Satzungen/Gesellschaftsverträgen und Nebenabreden
  • Gesellschafterwechsel, Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen
  • Umwandlungen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung)
  • Unternehmensverkauf (M&A), Nachfolgeregelungen und Exit-Klauseln
    Immer mit Blick auf Steuerlast, Haftung, Governance und Vermögensschutz.

Was sollte zwingend in einer Satzung / einem Gesellschaftsvertrag geregelt sein?

Eine praxistaugliche Satzung verhindert Konflikte und schafft Handlungsfähigkeit. Typische Kernpunkte:

  • Firma, Sitz, Gegenstand, Kapital/Einlagen, Geschäftsanteile
  • Geschäftsführung/Vertretung, Zuständigkeiten, Zustimmungsvorbehalte
  • Beschlussfassungen, Mehrheitserfordernisse, Informationsrechte
  • Anteilsübertragung, Einziehung, Abfindung, Vesting/Good-Leaver/Bad-Leaver
  • Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeit, IP/Know-how
  • Streitbeilegung (staatliches Gericht vs. Schiedsklausel), Deadlock-Mechanismen
  • Exit-, Nachfolge- und Notfallklauseln

Welche Auskunfts- und Einsichtsrechte haben Gesellschafter?

Gesellschafter haben grundsätzlich Auskunfts- und Einsichtsrechte. Umfang, Grenzen und Durchsetzung hängen von Rechtsform und Einzelfall ab. Die Kanzlei unterstützt bei:

  • Durchsetzung berechtigter Informationsansprüche
  • Abwehr rechtsmissbräuchlicher Auskunftsbegehren
  • Vorbereitung von Beschlüssen und gerichtlichen Schritten

Schiedsgericht oder staatliches Gericht – was ist besser?

Schiedsverfahren können vertraulich sein und häufig schneller zum Ergebnis führen; sie sind jedoch nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend sind Streitgegenstand, Kosten, Beweisführung, Eilbedürftigkeit und Vollstreckbarkeit. Die Kanzlei prüft, welche Lösung zur Struktur und Konfliktdynamik Ihres Unternehmens passt.

Begleiten Sie Gesellschafterversammlungen und Beschlussanfechtungen?

Ja. Leistungen umfassen:

  • Vorbereitung/Leitung/Protokollierung von Versammlungen
  • Form- und fristgerechte Beschlussfassung
  • Abwehr und Durchsetzung von Beschlussmängelklagen
  • einstweiliger Rechtsschutz bei akuter Eskalation

Beraten Sie zu Mantelgesellschaften?

Ja. Die Nutzung von Mantelgesellschaften ist risikobehaftet (u. a. Haftung, steuerliche und registerrechtliche Themen). Die Kanzlei prüft fallbezogen Chancen, Risiken und rechtssichere Alternativen.


Steuerrecht und Steuerberatung | Finanzamt, Betriebsprüfung, Einspruch, Steuerstrafrecht

Bieten Sie reine Steuerberatung oder auch Steuerstreitführung?

Beides. Die Kanzlei leistet steuerrechtliche Beratung (Gestaltung und Konflikt) und – bei Bedarf – laufende Steuerberatung einschließlich Kommunikation mit Finanzbehörden, Verfahrensführung und gerichtlicher Durchsetzung.

Unterstützen Sie bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen?

Ja – von der Vorbereitung bis zum Abschluss:

  • Prüfungsstrategie und Dokumentenaufbereitung
  • Begleitung von Prüferterminen und Verhandlungen
  • Bewertung von Prüfungsfeststellungen, Rechtsbehelfe, Einspruch
  • Risikoreduktion bei Zuschätzungen, Schätzungsbefugnissen, Mitwirkungspflichten

Übernehmen Sie Selbstanzeigen und Verteidigung in Steuerstrafverfahren?

Ja. Die Kanzlei unterstützt bei:

  • Prüfung der Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
  • Kommunikation/Koordination mit Steuerfahndung und BuStra
  • Verteidigungsstrategie, Akteneinsicht, Vernehmungen, Durchsuchungssituationen

Wie beeinflusst die Rechtsform Steuerlast und Haftung?

Die Rechtsform wirkt sich unmittelbar auf BesteuerungHaftungEntnahmestrukturenNachfolgefähigkeit und Finanzierung aus. Die Kanzlei analysiert Ihr Geschäftsmodell, die Gesellschafterstruktur und das Risikoprofil und entwickelt eine tragfähige Struktur (inkl. Holding-/Beteiligungsmodellen, Asset-Protection-Elementen und klarer Governance).


Arbeitsrecht für Arbeitgeber | Verträge, Kündigung, Führungskräfte, Richtlinien

Welche Arbeitgeber-Themen decken Sie ab?

  • Arbeits- und Geschäftsführerverträge, Führungskräfteverträge, Befristung
  • Abmahnung, ordentliche/außerordentliche Kündigung, Aufhebungsverträge
  • Konfliktmanagement und Prozessvertretung
  • Restrukturierung, Personalmaßnahmen, Sanierungssituationen
  • Unternehmensrichtlinien (Remote Work, Arbeitszeit, Boni, Wettbewerbsverbot, IP-Schutz)

Wie reduzieren Arbeitgeber das Risiko bei Kündigungen?

Wesentlich sind eine saubere Dokumentation, korrekte Verfahrensabläufe, Fristen und – sofern relevant – Betriebsratsbeteiligung und Sozialauswahl. Die Kanzlei entwickelt eine belastbare Strategie (inkl. Vergleichs- und Verhandlungsoptionen), um Kosten, Reputations- und Prozessrisiken zu minimieren.


Sanierung, Insolvenzbezug und Wirtschafts(straf)recht | Geschäftsführerpflichten, Durchsuchung, Risiken

Unterstützen Sie Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen?

Ja. Leistungen umfassen:

  • rechtliche und steuerliche Analyse der Lage
  • Restrukturierungs- und Umsetzungsplan
  • Kommunikation mit Gläubigern, Stakeholdern und Behörden
  • Absicherung der Geschäftsleitung (Pflichten, Haftungsrisiken, Dokumentation)

Welche strafrechtlichen Risiken betreffen Geschäftsführer typischerweise?

Typische Risiken betreffen u. a. Insolvenzdelikte (z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott), UntreueBetrug sowie Themen rund um Sozialabgaben. In kritischen Situationen ist frühzeitige, koordinierte Beratung entscheidend, um persönliche Haftung und strafrechtliche Risiken zu begrenzen.

Wann droht eine Insolvenzantragspflicht?

Bei Kapitalgesellschaften kann eine Antragspflicht insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entstehen. Die Fristen sind kurz und die Prüfung ist komplex; eine frühzeitige rechtliche Einordnung ist regelmäßig haftungsvermeidend.

Was tun bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung?

Keine inhaltliche Einlassung ohne anwaltliche Beratung. Wichtig sind:

  • Ruhe bewahren, Rechte sichern, Ansprechpartner benennen
  • keine spontanen Erklärungen, keine „Klärungsversuche“ ohne Akteneinsicht
  • unverzügliche Kontaktaufnahme zur anwaltlichen Vertretung

Forderungsmanagement & Inkasso | Mahnung, Klage, Vollstreckung

Übernehmen Sie Inkasso und Forderungsdurchsetzung?

Ja – von der außergerichtlichen Durchsetzung bis zur Vollstreckung:

  • Mahnschreiben, Verhandlungen, Ratenvereinbarungen
  • gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Titelbeschaffung
  • Zwangsvollstreckung (Pfändung, Auskunft, Sicherungsmaßnahmen)

Welche Unterlagen sollten Mandanten vorbereiten?

Hilfreich sind insbesondere:

  • Vertrag/AGB, Angebot/Annahme, Leistungsnachweise
  • Rechnungen, Lieferscheine/Abnahmen, Korrespondenz
  • Mahnhistorie, Vereinbarungen, Sicherheiten (Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt etc.)

Nachfolge, Vermögensschutz und Familienstrukturen | Asset Protection, Familiengenossenschaft, Stiftung

Was ist eine Familiengenossenschaft – und wofür eignet sie sich?

Familiengenossenschaften können ein Instrument für Vermögensschutzgenerationsübergreifende Nachfolge und klar geregelte Mitwirkungsrechte sein. Gestaltung und Umsetzung erfordern jedoch eine sorgfältige gesellschafts- und steuerrechtliche Konzeption (Zweck, Mitgliederstruktur, Governance, Besteuerung, Übertragungen).

Beraten Sie auch zu Stiftungen und angrenzenden Strukturen?

Ja. Je nach Zielsetzung (Nachfolge, Vermögensbindung, Governance, Gemeinwohlbezug) berät die Kanzlei auch zu stiftungsnahen und unternehmensnahen Strukturen und deren rechtlicher/steuerlicher Einbettung.


Service & Kontakt

Wie vereinbare ich einen Termin?

Per Telefon, E-Mail oder über das Terminanfrageformular. Nach Eingang erhalten Sie kurzfristig Rückmeldung zum weiteren Ablauf und zu den für die Erstprüfung relevanten Unterlagen.

Welche Standorte hat die Kanzlei?

Dresden (Hauptsitz)Chemnitz und Leipzig. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite der Website.

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