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Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unserer Kanzlei und unseren Rechtsgebieten.
Allgemeine Fragen
Dittmann Rechtsanwälte berät Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und mittelständische Unternehmen im Unternehmerrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Schwerpunkt ist die integrierte Beratung aus einer Hand – rechtlich und steuerlich verzahnt – insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, Unternehmensumstrukturierungen, Konflikten zwischen Gesellschaftern, steuerlichen Streitigkeiten und Vermögensschutz (Asset Protection).
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Sandro Dittmann, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei ist auf die Beratung unternehmerischer Strukturen und die Durchsetzung/Abwehr wirtschaftlicher und steuerlicher Ansprüche spezialisiert.
Die Kanzlei berät an den Standorten Dresden (Hauptsitz), Chemnitz und Leipzig. Mandate werden regelmäßig digital deutschlandweit bearbeitet – per Telefon, E-Mail, Videokonferenz sowie gesichertem Dokumentenaustausch.
- Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Terminanfrageformular
- Kurzschilderung des Anliegens und Zieldefinition (z. B. Gestaltung, Verhandlung, Streit, Verfahren)
- Unterlagenübermittlung (Verträge, Bescheide, Schriftverkehr) – möglichst vorab digital
- Erstbewertung mit Handlungsempfehlung, Strategie und Kostenrahmen
- Mandatierung und unmittelbare Umsetzung (außergerichtlich oder gerichtlich)
Abgerechnet wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – insbesondere bei unternehmerischen Projekten – auf Basis einer Vergütungsvereinbarung (z. B. Stundenhonorar, Pauschalen, Projektpakete). Welche Abrechnung sinnvoll ist, hängt von Gegenstand, Umfang, Zeitdruck und Risikolage ab.
Ja. Die Kanzlei vertritt Mandanten gegenüber Finanzbehörden (Einspruch, Aussetzung der Vollziehung, Betriebsprüfung), vor Finanzgerichten sowie vor staatlichen Zivilgerichten – etwa bei Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftung, Vertragskonflikten oder Forderungsdurchsetzung.
Gesellschaftsrecht
GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Gesellschafter, Umwandlung, Exit
Die Kanzlei begleitet Unternehmen in allen Phasen – von der Gründung bis zum Exit:
- Wahl der optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, GmbH & Co. KG, Personengesellschaften)
- Gestaltung von Satzungen/Gesellschaftsverträgen und Nebenabreden
- Gesellschafterwechsel, Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen
- Umwandlungen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung)
- Unternehmensverkauf (M&A), Nachfolgeregelungen und Exit-Klauseln
Immer mit Blick auf Steuerlast, Haftung, Governance und Vermögensschutz.
Eine praxistaugliche Satzung verhindert Konflikte und schafft Handlungsfähigkeit. Typische Kernpunkte:
- Firma, Sitz, Gegenstand, Kapital/Einlagen, Geschäftsanteile
- Geschäftsführung/Vertretung, Zuständigkeiten, Zustimmungsvorbehalte
- Beschlussfassungen, Mehrheitserfordernisse, Informationsrechte
- Anteilsübertragung, Einziehung, Abfindung, Vesting/Good-Leaver/Bad-Leaver
- Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeit, IP/Know-how
- Streitbeilegung (staatliches Gericht vs. Schiedsklausel), Deadlock-Mechanismen
- Exit-, Nachfolge- und Notfallklauseln
Gesellschafter haben grundsätzlich Auskunfts- und Einsichtsrechte. Umfang, Grenzen und Durchsetzung hängen von Rechtsform und Einzelfall ab. Die Kanzlei unterstützt bei:
- Durchsetzung berechtigter Informationsansprüche
- Abwehr rechtsmissbräuchlicher Auskunftsbegehren
- Vorbereitung von Beschlüssen und gerichtlichen Schritten
Schiedsverfahren können vertraulich sein und häufig schneller zum Ergebnis führen; sie sind jedoch nicht in jedem Fall wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend sind Streitgegenstand, Kosten, Beweisführung, Eilbedürftigkeit und Vollstreckbarkeit. Die Kanzlei prüft, welche Lösung zur Struktur und Konfliktdynamik Ihres Unternehmens passt.
Ja. Leistungen umfassen:
- Vorbereitung/Leitung/Protokollierung von Versammlungen
- Form- und fristgerechte Beschlussfassung
- Abwehr und Durchsetzung von Beschlussmängelklagen
- einstweiliger Rechtsschutz bei akuter Eskalation
Ja. Die Nutzung von Mantelgesellschaften ist risikobehaftet (u. a. Haftung, steuerliche und registerrechtliche Themen). Die Kanzlei prüft fallbezogen Chancen, Risiken und rechtssichere Alternativen.
Steuerrecht und Steuerberatung
Finanzamt, Betriebsprüfung, Einspruch, Steuerstrafrecht
Beides. Die Kanzlei leistet steuerrechtliche Beratung (Gestaltung und Konflikt) und – bei Bedarf – laufende Steuerberatung einschließlich Kommunikation mit Finanzbehörden, Verfahrensführung und gerichtlicher Durchsetzung.
Ja – von der Vorbereitung bis zum Abschluss:
- Prüfungsstrategie und Dokumentenaufbereitung
- Begleitung von Prüferterminen und Verhandlungen
- Bewertung von Prüfungsfeststellungen, Rechtsbehelfe, Einspruch
- Risikoreduktion bei Zuschätzungen, Schätzungsbefugnissen, Mitwirkungspflichten
Ja. Die Kanzlei unterstützt bei:
- Prüfung der Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige
- Kommunikation/Koordination mit Steuerfahndung und BuStra
- Verteidigungsstrategie, Akteneinsicht, Vernehmungen, Durchsuchungssituationen
Die Rechtsform wirkt sich unmittelbar auf Besteuerung, Haftung, Entnahmestrukturen, Nachfolgefähigkeit und Finanzierung aus. Die Kanzlei analysiert Ihr Geschäftsmodell, die Gesellschafterstruktur und das Risikoprofil und entwickelt eine tragfähige Struktur (inkl. Holding-/Beteiligungsmodellen, Asset-Protection-Elementen und klarer Governance).
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Verträge, Kündigung, Führungskräfte, Richtlinien
- Arbeits- und Geschäftsführerverträge, Führungskräfteverträge, Befristung
- Abmahnung, ordentliche/außerordentliche Kündigung, Aufhebungsverträge
- Konfliktmanagement und Prozessvertretung
- Restrukturierung, Personalmaßnahmen, Sanierungssituationen
- Unternehmensrichtlinien (Remote Work, Arbeitszeit, Boni, Wettbewerbsverbot, IP-Schutz)
Wesentlich sind eine saubere Dokumentation, korrekte Verfahrensabläufe, Fristen und – sofern relevant – Betriebsratsbeteiligung und Sozialauswahl. Die Kanzlei entwickelt eine belastbare Strategie (inkl. Vergleichs- und Verhandlungsoptionen), um Kosten, Reputations- und Prozessrisiken zu minimieren.
Sanierung, Insolvenzbezug und Wirtschafts(straf)recht
Geschäftsführerpflichten, Durchsuchung, Risiken
Ja. Leistungen umfassen:
- rechtliche und steuerliche Analyse der Lage
- Restrukturierungs- und Umsetzungsplan
- Kommunikation mit Gläubigern, Stakeholdern und Behörden
- Absicherung der Geschäftsleitung (Pflichten, Haftungsrisiken, Dokumentation)
Typische Risiken betreffen u. a. Insolvenzdelikte (z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott), Untreue, Betrug sowie Themen rund um Sozialabgaben. In kritischen Situationen ist frühzeitige, koordinierte Beratung entscheidend, um persönliche Haftung und strafrechtliche Risiken zu begrenzen.
Bei Kapitalgesellschaften kann eine Antragspflicht insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung entstehen. Die Fristen sind kurz und die Prüfung ist komplex; eine frühzeitige rechtliche Einordnung ist regelmäßig haftungsvermeidend.
Keine inhaltliche Einlassung ohne anwaltliche Beratung. Wichtig sind:
- Ruhe bewahren, Rechte sichern, Ansprechpartner benennen
- keine spontanen Erklärungen, keine „Klärungsversuche“ ohne Akteneinsicht
- unverzügliche Kontaktaufnahme zur anwaltlichen Vertretung
Forderungsmanagement & Inkasso
Mahnung, Klage, Vollstreckung
Ja – von der außergerichtlichen Durchsetzung bis zur Vollstreckung:
- Mahnschreiben, Verhandlungen, Ratenvereinbarungen
- gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Titelbeschaffung
- Zwangsvollstreckung (Pfändung, Auskunft, Sicherungsmaßnahmen)
Hilfreich sind insbesondere:
- Vertrag/AGB, Angebot/Annahme, Leistungsnachweise
- Rechnungen, Lieferscheine/Abnahmen, Korrespondenz
- Mahnhistorie, Vereinbarungen, Sicherheiten (Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt etc.)
Nachfolge, Vermögensschutz und Familienstrukturen
Asset Protection, Familiengenossenschaft, Stiftung
Familiengenossenschaften können ein Instrument für Vermögensschutz, generationsübergreifende Nachfolge und klar geregelte Mitwirkungsrechte sein. Gestaltung und Umsetzung erfordern jedoch eine sorgfältige gesellschafts- und steuerrechtliche Konzeption (Zweck, Mitgliederstruktur, Governance, Besteuerung, Übertragungen).
Ja. Je nach Zielsetzung (Nachfolge, Vermögensbindung, Governance, Gemeinwohlbezug) berät die Kanzlei auch zu stiftungsnahen und unternehmensnahen Strukturen und deren rechtlicher/steuerlicher Einbettung.
Service & Kontakt
Per Telefon, E-Mail oder über das Terminanfrageformular. Nach Eingang erhalten Sie kurzfristig Rückmeldung zum weiteren Ablauf und zu den für die Erstprüfung relevanten Unterlagen.
Dresden (Hauptsitz), Chemnitz und Leipzig. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite der Website.
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