Vermögen schützen heißt: rechtzeitig handeln.
Der Begriff Asset Protection klingt nach großen Vermögen und internationalen Konstrukten. In der Praxis ist er schlicht das Ergebnis einer Frage: Was passiert mit dem, was Sie aufgebaut haben, wenn etwas schiefgeht?
Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. Ein Gläubiger greift auf Ihr Privatvermögen zu. Das Unternehmen gerät in die Krise, der Privatbesitz steht daneben – schutzlos, weil nie eine Struktur gebaut wurde, die beides trennt. Diese Situationen sind keine Ausnahme. Sie sind die Regel – für Unternehmer, die wachsen und Risiken eingehen.
Der Zeitfaktor ist entscheidend.
Gläubiger können Vermögensübertragungen bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechten (im Insolvenzverfahren § 133 InsO, außerhalb eines Insolvenzverfahrens § 3 Anfechtungsgesetz bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung). Schutzstrukturen, die erst in der Krise errichtet werden, sind anfechtbar – und damit wertlos. Wirkungsvoller Schutz entsteht ausschließlich in ruhigen Zeiten, mit ausreichend Vorlauf.
Die richtige Struktur ist der beste Schutz.
Asset Protection ist kein vereinzeltes Instrument – es ist das Zusammenspiel mehrerer Strukturebenen, die aufeinander abgestimmt sind. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln ein Schutzkonzept, das zu Ihrem Vermögensumfang, Ihrer Unternehmensform und Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
Die wichtigsten Schutzinstrumente im Überblick
| Instrument | Schutzwirkung | Besonders geeignet für |
|---|---|---|
| Holdingstruktur | Operative Risiken bleiben in der Tochter. Vermögen in der Holding bleibt bei Insolvenz der operativen GmbH grundsätzlich unberührt. | Unternehmer mit wachsendem Betrieb, die Gewinne thesaurieren. |
| Familienstiftung | Vermögen gehört der Stiftung, nicht dem Unternehmer. Dem persönlichen Gläubigerzugriff grundsätzlich entzogen. Kein Vererben. | Unternehmerfamilien mit substanziellem Vermögen und Nachfolgebedarf. |
| Nießbrauch & vorweggenommene Erbfolge | Eigentumsübertragung bei Sicherung von Kontrolle und Versorgung. Vermögen bei Nachfolgern, Ertragsrecht beim Übergeber. | Unternehmensnachfolge mit Versorgungssicherheit. |
| Güterstandsvereinbarung | Schutz des Unternehmensvermögens im Scheidungsfall. Begrenzt oder schließt Zugewinnausgleich für bestimmte Vermögenswerte aus. | Unternehmer in Partnerschaft oder Ehe bei wachsenden Werten. |
| Besitzgesellschaft / Immobilientrennung | Betriebsimmobilien in separater Gesellschaft. Insolvenz des Betriebs berührt die Immobilie nicht. | Betriebe mit eigenen Betriebsstätten oder Liegenschaften. |
Kein Schema, das für alle passt.
Jede Schutzstruktur hat Voraussetzungen, Kosten und steuerliche Konsequenzen. Was für den einen Unternehmer optimal ist, kann für den anderen kontraproduktiv sein. Wir entwickeln kein Standardprodukt, sondern analysieren Ihre konkrete Situation und erarbeiten ein individuelles Schutzkonzept.