Dittmann Rechtsanwälte

Asset Protection & Stiftungsrecht

Rechtsgebiete · Asset Protection & Stiftungsrecht · Dresden · Leipzig · Chemnitz

Stiftungsberatung mit Doppelqualifikation und NWB-Zertifizierung

Asset Protection und Stiftungsrecht sind Querschnittsthemen zwischen Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Wir bündeln beide Fachanwaltsqualifikationen in einer Hand – für Mandanten in Sachsen und bundesweit.

Standorte: Dresden · Chemnitz · Leipzig · Beratung deutschlandweit

NWB zertifizierter Stiftungsberater

Wer Vermögen aufbaut, muss es auch schützen.

Unternehmerischer Erfolg schafft Vermögen – und Risiken. Haftungsansprüche, Gläubigerzugriffe, Erbstreitigkeiten, Scheidungsfolgen. Die entscheidende Frage ist nicht ob diese Situationen eintreten, sondern ob Sie vorbereitet sind. Asset Protection ist keine Reaktion auf die Krise. Es ist Planung davor.

Sechs Themenfelder der Stiftungsberatung

Wir beraten in allen sechs zentralen Modulen der Stiftungsberatung – von der Strukturentscheidung bis zur grenzüberschreitenden Gestaltung. Klicken Sie auf ein Themenfeld, um zu vertiefenden Beiträgen zu gelangen.

MODUL 1

Familienstiftung als Strukturlösung

Vermögensbindung, Generationenwechsel und Asset Protection in einer Hand – wann sich die Familienstiftung lohnt und wann eine vermögensverwaltende GmbH die bessere Wahl ist.

Strukturvergleich lesen →
MODUL 2

Gemeinnützige Stiftung und Doppelstiftung

Förderung des Gemeinwohls und gleichzeitig die eigene Familie absichern – die Doppelstiftung verbindet steuerliche Privilegien mit familiärer Versorgung.

Stiftungsrecht 2025/2026 →
MODUL 3

Stiftungssatzung und Governance

Die Satzung ist das Herzstück jeder Stiftung. Wir gestalten Satzungen mit Spielräumen für die Zukunft – Stiftungsorgane, Familiencharta, Anpassungsmechanismen.

Beiträge zur Governance →
MODUL 4

Stiftungsrechnungslegung und Bilanzierung

Stiftungsvermögen erhalten heißt: Es korrekt bewerten, abbilden und dokumentieren – nach IDW RS FAB 5 und den Anforderungen der Stiftungsaufsicht.

Bilanzierungsleitfaden →
MODUL 5

Auslandsstiftungen und § 15 AStG

Liechtensteiner und österreichische Stiftungen, BFH IX R 32/22, BMF-Entwurf zur Zurechnungsbesteuerung – grenzüberschreitende Strukturen sicher gestalten.

Pillar-Beitrag in Vorbereitung
MODUL 6

Stiftung als Immobilien-Holding

Immobilienvermögen langfristig sichern und steueroptimiert vererben – die Stiftung als Eigentümerin, mit oder ohne erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG.

Beiträge zur Immobilien-Stiftung →

Welcher Stiftungstyp passt zu Ihrer Situation?

Stiftung ist nicht gleich Stiftung. Die Wahl des richtigen Typs hängt von Ihren Zielen ab – Vermögensbindung, steuerliche Privilegierung, Schutz vor Gläubigern, gemeinnütziger Zweck oder Kombinationen daraus.

Stiftungstyp Hauptzweck Steuerliche Privilegierung Eignung
Familienstiftung Versorgung der Familie, Vermögenserhalt über Generationen Steuerklassenprivileg § 15 Abs. 2 ErbStG; KSt-Pflicht Familienvermögen ab ca. 1 Mio. €, dauerhafte Bindung gewünscht
Gemeinnützige Stiftung Förderung gemeinnütziger Zwecke nach §§ 51 ff. AO Volle Steuerbefreiung; Spendenabzug für Stifter Mäzene, Unternehmer mit gesellschaftlichem Anliegen
Doppelstiftung Familie und Gemeinwohl gleichzeitig fördern Gemeinnütziger Teil steuerbefreit, Familienteil regulär Größere Vermögen ab ca. 5 Mio. €, hybride Ziele
Unternehmensträgerstiftung Inhaberstellung an einem Unternehmen dauerhaft sichern Wie Familienstiftung, ggf. Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG Familienunternehmen ohne geeigneten Nachfolger
Auslandsstiftung (z. B. Liechtenstein) Internationale Vermögensstrukturierung, Diskretion Zurechnungsbesteuerung § 15 AStG; Escape-Klausel möglich Internationale Familien, hohe Vermögen, qualifizierte Beratung erforderlich
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Vermögensschutz durch Strukturplanung

Vermögen schützen heißt: rechtzeitig handeln.

Der Begriff Asset Protection klingt nach großen Vermögen und internationalen Konstrukten. In der Praxis ist er schlicht das Ergebnis einer Frage: Was passiert mit dem, was Sie aufgebaut haben, wenn etwas schiefgeht?

Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer. Ein Gläubiger greift auf Ihr Privatvermögen zu. Das Unternehmen gerät in die Krise, der Privatbesitz steht daneben – schutzlos, weil nie eine Struktur gebaut wurde, die beides trennt. Diese Situationen sind keine Ausnahme. Sie sind die Regel – für Unternehmer, die wachsen und Risiken eingehen.

Der Zeitfaktor ist entscheidend.

Gläubiger können Vermögensübertragungen bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechten (im Insolvenzverfahren § 133 InsO, außerhalb eines Insolvenzverfahrens § 3 Anfechtungsgesetz bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung). Schutzstrukturen, die erst in der Krise errichtet werden, sind anfechtbar – und damit wertlos. Wirkungsvoller Schutz entsteht ausschließlich in ruhigen Zeiten, mit ausreichend Vorlauf.

Die richtige Struktur ist der beste Schutz.

Asset Protection ist kein vereinzeltes Instrument – es ist das Zusammenspiel mehrerer Strukturebenen, die aufeinander abgestimmt sind. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln ein Schutzkonzept, das zu Ihrem Vermögensumfang, Ihrer Unternehmensform und Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.

Die wichtigsten Schutzinstrumente im Überblick

Instrument Schutzwirkung Besonders geeignet für
Holdingstruktur Operative Risiken bleiben in der Tochter. Vermögen in der Holding bleibt bei Insolvenz der operativen GmbH grundsätzlich unberührt. Unternehmer mit wachsendem Betrieb, die Gewinne thesaurieren.
Familienstiftung Vermögen gehört der Stiftung, nicht dem Unternehmer. Dem persönlichen Gläubigerzugriff grundsätzlich entzogen. Kein Vererben. Unternehmerfamilien mit substanziellem Vermögen und Nachfolgebedarf.
Nießbrauch & vorweggenommene Erbfolge Eigentumsübertragung bei Sicherung von Kontrolle und Versorgung. Vermögen bei Nachfolgern, Ertragsrecht beim Übergeber. Unternehmensnachfolge mit Versorgungssicherheit.
Güterstandsvereinbarung Schutz des Unternehmensvermögens im Scheidungsfall. Begrenzt oder schließt Zugewinnausgleich für bestimmte Vermögenswerte aus. Unternehmer in Partnerschaft oder Ehe bei wachsenden Werten.
Besitzgesellschaft / Immobilientrennung Betriebsimmobilien in separater Gesellschaft. Insolvenz des Betriebs berührt die Immobilie nicht. Betriebe mit eigenen Betriebsstätten oder Liegenschaften.

Kein Schema, das für alle passt.

Jede Schutzstruktur hat Voraussetzungen, Kosten und steuerliche Konsequenzen. Was für den einen Unternehmer optimal ist, kann für den anderen kontraproduktiv sein. Wir entwickeln kein Standardprodukt, sondern analysieren Ihre konkrete Situation und erarbeiten ein individuelles Schutzkonzept.

Strukturanalyse & Schutzkonzept

Wir analysieren Ihre bestehende Struktur, identifizieren Schutzlücken und entwickeln einen konkreten Handlungsplan mit Prioritäten, Zeitrahmen und Kostenschätzung.

  • Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Risiken
  • Analyse bestehender Strukturen auf Schutzlücken
  • Entwicklung eines maßgeschneiderten Schutzkonzepts
  • Umsetzungsplan mit Prioritäten und Fristen

Holdingstruktur & Vermögenstrennung

Wir errichten Holdinggesellschaften, die operatives Risiko und angesammeltes Vermögen sauber trennen – steuerlich optimiert und gesellschaftsrechtlich wasserdicht.

  • Errichtung der Holdinggesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG)
  • Einbringung bestehender Anteile in die Holding
  • Steueroptimierte Gewinnabführung & Thesaurierung
  • Koordination mit Steuerberater & Notar

Güterstandsgestaltung & Eherecht

Wir gestalten Eheverträge, die Unternehmensvermögen im Scheidungsfall schützen – faire Lösungen, die beide Seiten tragen.

  • Güterstandswahl und -modifikation
  • Herausnahme von Unternehmenswerten aus dem Zugewinn
  • Unterhaltsregelungen für den Trennungsfall
  • Kombination mit Erbvertrag und Testament

Vorweggenommene Erbfolge & Nachfolgeplanung

Wir gestalten die generationenübergreifende Vermögensübertragung: Steuern minimiert, Versorgung gesichert, Unternehmenskontinuität gewährleistet.

  • Schenkungsgestaltung mit Freibeträgen
  • Nießbrauchsvorbehalt & Wohnrecht
  • Rückforderungsklauseln bei Scheidung oder Insolvenz
  • Koordination mit steuerlicher Nachfolgeplanung

Wie gut ist Ihr Vermögen geschützt – wirklich?

Wir analysieren Ihre Struktur und zeigen Ihnen konkrete Schutzlücken.

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Geschäftsführerhaftung & D&O-Schutz

Persönliche Haftung von Geschäftsführern – abwehren, bevor sie entsteht.

Die GmbH haftet beschränkt. Der Geschäftsführer persönlich hingegen haftet unter bestimmten Umständen unbeschränkt – mit seinem gesamten Privatvermögen. Insolvenzverwalter, Finanzämter und Sozialversicherungsträger gehen regelmäßig gegen Geschäftsführer vor. Viele trifft es, weil sie die Risiken nicht kannten.

Wir schützen auf zwei Ebenen: präventiv durch richtige Strukturgestaltung und Compliance – und reaktiv durch konsequente Verteidigung, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

Typische Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Haftungsgrund Erläuterung
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) Wer trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen oder zu spät Insolvenzantrag stellt, haftet persönlich für alle Schäden von Neugläubigern – unbegrenzt.
Steuerhaftung (§ 69 AO) Geschäftsführer haften persönlich für Steuerrückstände der Gesellschaft bei grob fahrlässiger Verletzung von Zahlungspflichten. Insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer sind kritische Felder.
Sozialversicherungshaftung Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) begründen persönliche Strafbarkeit nach § 266a StGB und zivilrechtliche Haftung.
Haftung nach § 15b InsO Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechen, begründen persönliche Ersatzpflicht des Geschäftsführers.

D&O-Versicherung allein reicht nicht.

Viele Geschäftsführer verlassen sich auf ihre D&O-Police – und stellen im Schadensfall fest, dass der Sachverhalt nicht gedeckt ist. Wir prüfen Ihre Police auf Deckungslücken und beraten zur Absicherung – in Kombination mit strukturellen Schutzmaßnahmen.

Prävention – Schutz durch Struktur & Compliance

Absicherung im Vorfeld: Der wirksamste Schutz ist der, der verhindert, dass Haftungsrisiken entstehen.

  • Compliance-Richtlinien & interne Kontrollsysteme
  • Ressort- und Zuständigkeitsverteilung
  • Dokumentation kritischer Entscheidungen
  • D&O-Versicherung: Deckungsanalyse & Optimierung
  • Asset Protection durch Holdingstruktur
  • Haftungsabschirmung durch Gesellschaftsvertrag
  • Beratung bei Zahlungen in der Krisensituation

Verteidigung – Abwehr bei Inanspruchnahme

Konsequente Interessenvertretung: Wird ein Haftungsanspruch geltend gemacht, übernehmen wir die vollständige Verteidigung.

  • Prüfung der Anspruchsgrundlage & Verjährungsfragen
  • Koordination mit D&O-Versicherer
  • Außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
  • Klageerwiderung & Prozessvertretung
  • Strafverteidigung (§ 15a InsO, § 266 StGB)
  • Schutz des Privatvermögens während des Verfahrens
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Stiftungsrecht

Die Stiftung – permanenter Schutz, generationenübergreifend.

Keine andere Rechtsstruktur bietet vergleichbaren, dauerhaften Schutz für aufgebautes Vermögen: Die Familienstiftung entzieht eingebrachtes Vermögen dem direkten Gläubigerzugriff, verhindert die Zersplitterung über Erbfälle hinweg, sichert die Versorgung der Familie und bietet erhebliche steuerliche Vorteile.

Aber: Eine Stiftung ist kein Standardprodukt. Fehler in der Satzungsgestaltung sind nahezu irreversibel. Steuerliche Nachteile entstehen oft Jahre später. Wir kennen beides – die Möglichkeiten und die Fallstricke.

Was eine Stiftung leistet – im Überblick

Leistung Erläuterung
Gläubigerschutz Eingebrachtes Vermögen gehört der Stiftung. Dem direkten Zugriff persönlicher Gläubiger grundsätzlich entzogen. Voraussetzung: frühzeitige Errichtung ohne Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
Nachfolge ohne Erbschaftstreit Stiftungsvermögen wird nicht vererbt. Keine Erbauseinandersetzung, keine Pflichtteilsansprüche auf das Stiftungsvermögen. Die Satzung regelt die Versorgung generationenübergreifend.
Steuerliche Effizienz Erträge der Familienstiftung unterliegen der Körperschaftsteuer (15 %). Erbersatzsteuer fällt nur alle 30 Jahre an – bei entsprechendem Vermögen regelmäßig erheblich günstiger als wiederholte Erbschaftsteuer.
Unternehmenskontinuität Als Trägerin des Unternehmens verhindert die Stiftung die Zersplitterung von Anteilen. Das Unternehmen bleibt als Einheit erhalten – unabhängig von Erbfolgen oder Eheauflösungen.

Stiftung ist nicht gleich Stiftung.

Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Doppelstiftungsmodell, Stiftung & Co. KG, Holdingstiftung – die Strukturvarianten sind vielfältig und ihre Konsequenzen erheblich verschieden. Wir analysieren, welche Konstruktion zu Ihren Zielen passt. Auf Wunsch erstellen wir eine individuelle Kosten-Nutzen-Analyse.

Familienstiftung

Das klassische Instrument für Unternehmerfamilien. Das eingebrachte Vermögen gehört der Stiftung – nicht mehr dem Unternehmer. Dem persönlichen Gläubigerzugriff grundsätzlich entzogen, nicht vererbbar.

  • Stiftungssatzung & Destinatärsregelungen
  • Stiftungsvorstand & Kontrollgremien
  • Anerkennung durch die Stiftungsbehörde
  • Versorgungsregelungen für den Stifter
  • Laufende Rechtsberatung der Organe

Unternehmensnachfolge über Stiftung

Die Stiftung als Trägerin des Unternehmens verhindert die Zersplitterung der Anteile im Erbfall und sichert die Unternehmenskontinuität.

  • Übertragung von GmbH- und KG-Anteilen auf Stiftung
  • Kombination mit vorweggenommener Erbfolge
  • Versorgungsregelungen für Stifter und Familie

Gemeinnützige Stiftung

Gesellschaftliches Engagement mit steuerlichen Vorteilen – bei persönlicher Kontrollmöglichkeit über die Mittelverwendung.

  • Satzungsgestaltung nach § 52 AO
  • Steuerliche Anerkennung & Überwachung
  • Kombination mit Familienstiftung (Doppelstiftung)

Stiftung & Holding – Doppelstruktur

Stiftung als Holdingträgerin: maximale Schutzwirkung und steuerliche Effizienz durch das Zusammenspiel beider Instrumente.

  • Stiftung als Holdingträgerin
  • Schachtelprivileg & Dividendenbesteuerung
  • Doppelstiftungsmodell
  • Familienpooling-Strukturen

Sie denken über eine Stiftung nach oder haben bereits eine und fragen sich, ob die Struktur optimal ist?

Wir analysieren, welche Konstruktion zu Ihren Zielen passt.

Sandro Dittmann — Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht · NWB zertifizierter Stiftungsberater

Strukturberatung für Familienvermögen, Stiftungsgründung, Unternehmensnachfolge und steueroptimierte Holding-Konstruktionen. Beratung bundesweit, mit Schwerpunkt in Sachsen und Mitteldeutschland.

Dresden (Hauptsitz) Persönliches Erstgespräch in unserem Kanzleibüro
Chemnitz Beratung nach Vereinbarung
Leipzig Beratung nach Vereinbarung
Bundesweit Videokonferenz, telefonisch oder vor Ort

Vermögensschutz ist eine Entscheidung – keine Reaktion.

Holdingstrukturen, Familienstiftungen, Compliance, Geschäftsführerhaftungsschutz: Wir beraten Unternehmer und Unternehmerfamilien in Sachsen zu allen Fragen des Asset Protection – vorausschauend, vertraulich und aus einer Hand.

Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Eine Familienstiftung lohnt sich, wenn Sie Vermögen dauerhaft binden, vor Gläubigern und Pflichtteilen schützen und über mehrere Generationen ohne wiederholte Erbschaftsteuerlast erhalten möchten. Eine vermögensverwaltende GmbH ist die richtige Wahl, wenn Flexibilität, Liquidierbarkeit und kürzere Planungshorizonte im Vordergrund stehen.

Vom Erstgespräch bis zur Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sind erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate einzuplanen. Bei komplexen Vermögensstrukturen oder vorgelagerten Umstrukturierungen (z. B. Einbringung in eine vvGmbH) kann der Prozess länger dauern. Wir koordinieren Satzungsentwurf, Steuerprüfung und Behördenkontakt aus einer Hand.

In der Regel nicht. Die laufenden Kosten der Stiftungsverwaltung (Stiftungsorgane, Buchhaltung, Stiftungsaufsicht, Stiftungsregister) rechtfertigen sich erst ab einem Vermögen von etwa einer Million Euro. Bei kleineren Vermögen prüfen wir alternative Strukturen – vermögensverwaltende GmbH, Familienpool oder testamentarische Lösungen.

Die Honorare richten sich nach Komplexität, Vermögensgröße und Beratungstiefe. Wir kalkulieren die Stiftungsgründung in der Regel als Festpreis nach einem strukturierten Erstgespräch, in dem wir Umfang und Zeitaufwand abschätzen. Die laufende Stiftungsverwaltung wird gesondert vereinbart.

Ja. Wir beraten zu Satzungsänderungen, Vorstandskonflikten, der Anpassung an die Stiftungsrechtsreform 2023, der Eintragung ins Stiftungsregister, der laufenden Rechnungslegung und steuerlichen Compliance. Auch die Überprüfung bestehender Auslandsstrukturen mit Blick auf § 15 AStG und aktuelle BFH-Rechtsprechung gehört zu unserem Beratungsspektrum.

Fachartikel

Vertiefende Artikel

Aktuelle Beiträge und Praxistipps aus diesem Rechtsgebiet.

Kompetenzen

Rechtsgebiete

Spezialisiert auf alle Facetten des Unternehmerrechts.

Steuerrecht

Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Als Fachanwalt für Steuerrecht begleiten wir Sie bei Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen, vertreten Sie in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht. Hatten Sie Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an – wir übernehmen die Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Neben dem reaktiven Bereich beraten wir Sie proaktiv zu steueroptimalen Unternehmensstrukturen, Holdingmodellen, Familienstiftungen und Erbschaftsteuerplanung – mit konkreten Berechnungen und umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die vollständige Steuerberatung und Buchführung.

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Gesellschaftsrecht

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Es gibt Streit unter Gesellschaftern? Wir vertreten Sie bei Gesellschafterauseinandersetzungen und Geschäftsführerhaftungsansprüchen – auch vor Gericht. Für den laufenden Beratungsbedarf steht Ihnen unser gesellschaftsrechtliches Dauermandat zur Verfügung.

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Wirtschafts(straf)Recht

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Darüber hinaus holen wir im Forderungsmanagement und Inkasso, was Ihnen zusteht, wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab und schützen Sie durch rechtssichere Vertragsgestaltung und AGB. Haben Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Untreue oder Betrug? Wir übernehmen die Verteidigung.

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Asset Protection & Stiftungsrecht

Wer unternehmerisch erfolgreich ist, hat Vermögen aufgebaut – und Risiken. Asset Protection schützt Ihr Privatvermögen vor Haftungsansprüchen, Gläubigerzugriffen und Scheidungsfolgen – durch Holdingstrukturen, Güterstandsvereinbarungen und vorweggenommene Erbfolge. Für Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zur persönlichen Haftungsvermeidung durch Compliance-Strukturen und D&O-Absicherung – und verteidigen, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

Das wirkungsvollste Instrument des dauerhaften Vermögensschutzes ist die Familienstiftung: Sie entzieht Ihr Vermögen dem Gläubigerzugriff, sichert die Familie generationenübergreifend und verhindert die Zersplitterung im Erbfall. Wir beraten zur Errichtung von Familienstiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und kombinierten Stiftungs-Holding-Strukturen.

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