Das Wichtigste in Kürze
- Degressive AfA: 30 % Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (Juli 2025–2027).
- Körperschaftsteuer: Schrittweise Senkung von 15 % auf 10 % ab 2028.
- E-Auto-Grenze: Anhebung von 70.000 € auf 100.000 € für 1%-Regelung.
- Forschungszulage: Erhöhung auf 12 Mio. € + Gemeinkosten förderfähig.
- Gewerblicher Grundstückshandel: 5-Jahres-Frist entscheidend (BFH III R 14/23).
- Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Sonderwünsche sind steuerpflichtig (BFH II R 18/22).
- 1%-Regelung: Privatnutzung kaum noch widerlegbar (BFH III R 34/22).
- PV-Anlagen: Betriebsausgaben-Abzug für Rückzahlungen möglich (FG Niedersachsen).
- Gastronomie: 7 % USt auf Speisen ab 1.1.2026.
- Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
Überblick: Was ändert sich 2025/2026?
Die steuerliche Landschaft in Deutschland wandelt sich kontinuierlich. Die wichtigsten Neuerungen 2025/2026 bringen erhebliche Chancen für Investitionen und Planungssicherheit. Gleichzeitig verschärft die Rechtsprechung in einigen Bereichen die Anforderungen.
Drei zentrale Entwicklungen
- Investitionsförderung durch degressive AfA und künftige Körperschaftsteuer-Senkung
- Verschärfte BFH-Rechtsprechung bei Firmenwagen und Grundstücksgeschäften
- Neue Chancen bei Forschungsförderung und E-Mobilität
1. Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster
Die degressive Abschreibung kehrt befristet zurück. Von Juli 2025 bis Ende 2027 können Sie bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 % abschreiben – das Dreifache der linearen AfA.
Vorteile der degressiven AfA
- Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren
- Erhebliche Liquiditätsvorteile
- Steuerliche Entlastung bei Investitionen
Für wen lohnt sich die degressive AfA?
Die degressive AfA ist besonders attraktiv für:
- Geplante Investitionen in Maschinen und Anlagen
- IT-Ausstattung und digitale Infrastruktur
- Fuhrparkerneuerung (außer PKW – hier 1%-Regelung beachten)
Beispielrechnung degressive AfA
| Anschaffungswert | Lineare AfA (10 %) | Degressive AfA (30 %) | Vorteil Jahr 1 |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 10.000 € | 30.000 € | 20.000 € |
| 250.000 € | 25.000 € | 75.000 € | 50.000 € |
| 500.000 € | 50.000 € | 150.000 € | 100.000 € |
2. Körperschaftsteuer-Senkung: Planungssicherheit bis 2032
Die Körperschaftsteuer sinkt schrittweise von 15 % auf 10 %. Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne reduziert sich parallel von 28,25 % auf 25 %.
Übersicht Körperschaftsteuer-Senkung
| Jahr | KSt-Satz | Thesaurierungssatz | Ersparnis bei 100.000 € Gewinn |
|---|---|---|---|
| 2024–2027 | 15 % | 28,25 % | – |
| 2028 | 14 % | 27,00 % | 1.000 € |
| 2029 | 13 % | 26,50 % | 2.000 € |
| 2030 | 12 % | 26,00 % | 3.000 € |
| 2031 | 11 % | 25,50 % | 4.000 € |
| ab 2032 | 10 % | 25,00 % | 5.000 € |
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die Senkung verbessert die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher GmbHs erheblich. Sie schafft Planungssicherheit für strategische Entscheidungen wie:
- Gewinnthesaurierung vs. Ausschüttung
- Investitionsplanung
- Unternehmensstandort-Entscheidungen
3. Forschungsförderung: Mehr Geld für Innovation
Die Forschungsförderung wird unternehmerfreundlicher:
- Maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 Mio. € auf 12 Mio. €
- Neu: Gemein- und Betriebskosten sind jetzt förderfähig
- Höhere Fördersummen für innovative Projekte
Wer profitiert von der erhöhten Förderung?
Alle Unternehmen mit F&E-Aktivitäten können profitieren:
- Entwicklung neuer Produkte
- Verbesserung bestehender Prozesse
- Softwareentwicklung (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Experimentelle Forschung
4. E-Mobilität: Höhere Grenzen bei Firmenwagen
Die steuerliche Förderung von E-Autos wird ausgeweitet. Der Höchstbetrag für die 1%-Regelung steigt von 70.000 € auf 100.000 €.
Das bedeutet konkret
- Auch hochwertigere E-Fahrzeuge werden steuerlich begünstigt
- 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises (statt 1 %)
- Gilt für pauschale Versteuerung und Fahrtenbuchmethode
Welche E-Autos sind begünstigt?
Bis 100.000 € Bruttolistenpreis:
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV): 0,25 %-Regelung
- Plug-in-Hybride mit mind. 80 km E-Reichweite: 0,5 %-Regelung
Über 100.000 €:
- Volle 1%-Regelung wie Verbrenner
5. Verschärfte Rechtsprechung: 1%-Regelung bei Firmenwagen
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen verschärft (BFH, Urteil vom 16.01.2025 – III R 34/22).
Wann liegt private Nutzung vor?
Fast immer – außer Sie können beweisen:
- Absolutes privates Nutzungsverbot (schriftlich dokumentiert)
- Objektive Kontrollmaßnahmen (z. B. GPS-Tracking)
- Tatsächliche Unmöglichkeit der Privatnutzung
Reicht NICHT aus:
- Werbefolierung des Fahrzeugs
- Pickup oder Transporter
- Mögliche Verschmutzung
- Bloße Behauptung „wurde nicht privat genutzt“
Was sollten Sie jetzt tun?
Zwei praktikable Optionen:
- Fahrtenbuch führen – wenn tatsächlich wenig Privatnutzung
- 1%-Regelung akzeptieren – in den meisten Fällen die praktikablere Lösung
6. Grunderwerbsteuer: Achtung bei Sonderwünschen
Nachträgliche Sonderwünsche beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude sind grunderwerbsteuerpflichtig (BFH, Urteil vom 30.10.2024 – II R 18/22).
Das gilt für:
- Ausstattungswünsche nach Vertragsschluss
- Änderungen der Bauausführung
- Zusätzliche Leistungen, beim Verkäufer beauftragt
Wie vermeiden Sie zusätzliche Grunderwerbsteuer?
Drei Strategien:
- Alle Wünsche im Hauptvertrag vereinbaren
- Direkt mit Handwerkern kontrahieren (nicht über Verkäufer)
- Zeitlichen Abstand zwischen Grundstückskauf und Sonderwünschen wahren
Praxisbeispiel
| Variante | Grunderwerbsteuer auf | Steuersatz 6 % |
|---|---|---|
| Kaufpreis Grundstück + Haus | 500.000 € | 30.000 € |
| Sonderwünsche über Verkäufer | + 50.000 € | + 3.000 € |
| Gesamt bei Verkäufer | 550.000 € | 33.000 € |
| Sonderwünsche direkt Handwerker | + 0 € | + 0 € |
| Gesamt bei Handwerker | 500.000 € | 30.000 € |
| Ersparnis | 3.000 € |
7. Gewerblicher Grundstückshandel: 5-Jahres-Regel konkretisiert
Die 3-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel wurde zeitlich präzisiert (BFH, Beschluss vom 20.03.2025 – III R 14/23).
Wann liegt KEIN gewerblicher Grundstückshandel vor?
Voraussetzungen (alle müssen erfüllt sein):
- Verkauf erst nach mehr als 5 Jahren nach Erwerb
- Keine Verkäufe in den ersten 5 Jahren
- Keine verkaufsvorbereitenden Maßnahmen in den ersten 5 Jahren
- Keine ursprüngliche Verkaufsabsicht dokumentiert
Steuerliche Auswirkungen
| Szenario | Gewerbesteuer | Einkommensteuer | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|
| Gewerblicher Handel | ~14.000 € | ~42.000 € | ~56.000 € |
| Privates Veräußerungsgeschäft | 0 € | ~42.000 € | ~42.000 € |
| Nach 10 Jahren (§ 23 EStG) | 0 € | 0 € | 0 € |
| Ersparnis langfristig | bis 56.000 € |
8. Photovoltaikanlagen: Betriebsausgaben bei Rückzahlungen
Rückzahlungen überzahlter Einspeisevergütungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig (FG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2024 – 9 K 83/24). Das gilt auch, wenn die Einnahmen im Rückzahlungsjahr nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind.
Wer ist betroffen?
Betreiber von Photovoltaikanlagen, die:
- Zu hohe Einspeisevergütungen erhalten haben
- Jetzt zur Rückzahlung verpflichtet sind
- Die ursprünglichen Einnahmen versteuert haben
So gehen Sie vor: 3-Stufen-Plan
- Schritt 1: Rückzahlung als Betriebsausgabe in der Steuererklärung ansetzen
- Schritt 2: Bescheid offenhalten mit Verweis auf anhängiges BFH-Verfahren X R 2/25
- Schritt 3: Einspruch einlegen, falls Finanzamt Abzug ablehnt
9. Verdeckte Gewinnausschüttung bei AGs: Mildere Maßstäbe
Die Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) bei Tantiemezahlungen an Vorstandsmitglieder von AGs wurde präzisiert (BFH, Urteil vom 24.10.2024 – I R 36/22).
Unterschied zwischen GmbH und AG
| Kriterium | GmbH | AG |
|---|---|---|
| Geschäftsführer-Bestellung | Gesellschafterversammlung | Aufsichtsrat |
| Vergütungsfestsetzung | Gesellschafter | Aufsichtsrat |
| Kontrollstruktur | Oft Nähe Gesellschafter | Unabhängiges Gremium |
| vGA-Risiko | Hoch | Niedriger |
Bei AGs mit unabhängig besetztem Aufsichtsrat ist eine einseitige Vorteilsgewährung an Vorstandsmitglieder nicht ohne weiteres anzunehmen – auch wenn diese zugleich Aktionäre sind.
10. Weitere wichtige Änderungen 2025/2026
Gastronomie: Umsatzsteuer sinkt auf 7 %
Ab 1. Januar 2026 gilt:
- Speisen: 7 % Umsatzsteuer (bisher 19 %)
- Getränke: weiterhin 19 %
- Erhebliche Entlastung für Gastronomie-Betriebe
Mobilitätsprämie und Entfernungspauschale
- Entfernungspauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
- Mobilitätsprämie: wird entfristet
Gemeinnützigkeitsrecht
- Übungsleiterpauschale: 3.300 € (bisher 3.000 €)
- Ehrenamtspauschale: 960 € (bisher 840 €)
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Freigrenze steigt auf 50.000 € (bisher 45.000 €)
Handlungsempfehlungen: Ihre Checkliste
Sofort prüfen
- Investitionsplanung: Können Anschaffungen in 2025–2027 vorgezogen werden? (degressive AfA)
- Forschungsprojekte: Sind Ihre F&E-Aktivitäten förderfähig? Antrag rechtzeitig stellen!
- Fuhrpark: Lohnt sich die Umstellung auf E-Mobilität mit neuer 100.000-€-Grenze?
- Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1%-Regelung? Entscheidung dokumentieren
- Immobilienprojekte: Sonderwünsche direkt mit Handwerkern beauftragen (Grunderwerbsteuer)
Mittelfristig planen
- Körperschaftsteuer-Senkung: Gewinnverwendungsstrategie ab 2028 überdenken
- Immobilienportfolio: Verkäufe erst nach 5 Jahren planen (gewerblicher Grundstückshandel)
- PV-Anlagen: Bei Rückzahlungen Bescheide offenhalten (BFH X R 2/25)
Dokumentation verbessern
- Halteabsichten bei Immobilienerwerb schriftlich festhalten
- Fahrzeugnutzung regeln und überwachen
- Vorstandsvergütung (AG): Unabhängigkeit des Aufsichtsrats dokumentieren
Fazit: Chancen nutzen, Risiken vermeiden
Die steuerlichen Änderungen 2025/2026 bringen erhebliche Chancen für Unternehmer. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren:
Investitionsförderung nutzen
- Degressive AfA für Investitionen 2025–2027
- Erhöhte Forschungszulage für Innovation
- Bessere E-Mobilität-Förderung bis 100.000 €
Rechtsprechung beachten
- 1%-Regelung: Realistische Einschätzung statt Illusionen
- Grundstücksgeschäfte: 5-Jahres-Frist und Dokumentation
- Grunderwerbsteuer: Sonderwünsche clever strukturieren
Langfristig planen
- Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028 einkalkulieren
- Gewinnverwendung strategisch optimieren
- Compliance-Strukturen anpassen