Steuern sparen – ganz legal

Veröffentlicht am: 10. Februar 2025 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Allgemein, Blog

Es gibt diverse legale Wege, die Steuerlast zu optimieren. In diesem Blog stelle ich Ihnen einige effektive Strategien vor, zunächst für GmbHs bzw. Personengesellschaften und dann für Privatpersonen mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung:

Optimierung der Unternehmensstruktur

Holdingstruktur für Kapitalgesellschaften

Eine ausgesprochen effektive Möglichkeit zur Steueroptimierung ist der Aufbau einer Holdingstruktur. Als Holding wird eine Dachgesellschaft bezeichnet, unter der mehrere Unternehmen zusammengefasst werden.

Folgende Vorteile bietet die Holding:

  • Beteiligungsertragsbefreiung: Die Gewinne der operativen Tochtergesellschaften können nahezu steuerfrei (zu 95%) an die Holding-GmbH ausgeschüttet werden.
  • Reduzierte Gesamtsteuerbelastung: Bei einer direkten Ausschüttung an natürliche Personen fällt eine Gesamtsteuerbelastung von etwa 47,5% an. Innerhalb einer Holding jedoch liegt dieser Betrag deutlich niedriger.
  • Optimierung von Veräußerungsgewinnen: Wenn Sie Beteiligungen an der Holding verkaufen, sind diese ebenfalls zu 95% von der Steuer befreit.
  • Verlustverrechnung: Eine Holdingstruktur ermöglicht eine effizientere Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Tochtergesellschaften. So kann z.B. der Verlust einer Tochtergesellschaft mit den Gewinnen einer anderen verrechnet und hierdurch die Gesamtsteuerlast reduziert werden.
  • Investitionen über die Holding: Investitionen in Aktien und andere Wertpapiere über eine Holding-GmbH können deutlich steuereffektiver sein als private Investments. Während private Anleger 26,38% Kapitalertragsteuer zahlen müssen, fällt für die Holding-GmbH effektiv nur 1,54% Steuern auf Aktienkursgewinne an.

Dies klingt alles ausgesprochen verlockend. Vor der Entscheidung für eine Holding sollte man jedoch auch die Nachteile kennen:

  • Eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals: Die erwirtschafteten Gewinne sind in der Holding „gefangen“ und daher nicht ohne Weiteres für private Zwecke verfügbar.
  • Komplexität, Verwaltungskosten, Formalitäten: Es fallen zusätzliche Kosten für Gründung, Beratung & Management sowie den laufenden Verwaltungsaufwand (wie Protokolle und Jahresabschlüsse) an. Im Schnitt können Sie mit jährlichen Mehrkosten von 5.000 bis 7.000 Euro im Vergleich zu einem Einzelunternehmen rechnen.
  • Eingeschränkte operative Flexibilität: Die komplexen Entscheidungswege in einer Holding können zu einer verminderten Agilität der operativen Gesellschaften führen.

Vermögensverwaltende GmbH

Eine ganz andere Möglichkeit gibt es, wenn eine Privatperson Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Hier kann der Aufbau einer vermögensverwaltenden GmbH sinnvoll sein. Im Vergleich zu dem Vermögen in Privathand entstehen vor allem die folgenden Vorteile:

  • Eine klare Trennung von Privat- und Betriebsvermögen
  • Die Möglichkeit zur Nutzung des niedrigeren Körperschaftsteuersatzes
  • In einer GmbH kann die Steuerlast durch gezielte Rücklagenbildung und die Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen reduziert werden.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Thesaurierung von Gewinnen, sprich eine längerfristige Rückhaltung von Gewinnen ohne sofortige Auszahlung.
  • Gewerbesteuerliche Aspekte – Bei einer vermögensverwaltenden GmbH kann unter manchen Voraussetzungen die erweiterte Gewerbesteuerkürzung angewendet werden. Hierdurch fällt keine Gewerbesteuer an, sondern nur die Körperschaftsteuer sowie der Solidaritätszuschlag mit rund 15,5%.
  • Verlustverrechnung: Die Verluste einer GmbH können mit Gewinnen aus dem gleichen oder aus vorangegangenen Jahren verrechnet werden, was zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.
  • Optimierung der GmbH-Geschäftsführung: Durch eine kluge Planung der Geschäftsführervergütung können steuerliche Vorteile erzielt werden. Dazu gehören z.B. Boni, Dienstwagen, eine betriebliche Altersvorsorge, Gutscheine und andere Vergütungsformen.

Nachteile

Doch auch bei einer vermögensverwaltenden GmbH müssen die Nachteile erwogen werden. Diese sind im Vergleich zum Vermögen in Privathand wie folgt:

  • Hohe Gründungs- und laufende Verwaltungskosten.
  • Das eingebrachte Vermögen wird steuerlich zum Betriebsvermögen.
  • Die Gehälter von Gesellschaftern müssen weiterhin privat versteuert werden.
  • Geringe Flexibilität bei Kapitalentnahmen.
  • Bei jeder GmbH besteht die Pflicht zur Hinterlegung oder (ab einer bestimmten Größenordnung) Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
  • Gewinne aus Immobilienveräußerungen sind nicht steuerfrei, auch nicht nach 10-Jahres-Frist.
  • Besteuerung von Gewinnen und Ausschüttungen an Gesellschafter.
  • Investitionsabzugsbetrag: Verringerte Bemessungsgrundlage für Abschreibungen, was bei steigenden Gewinnen zu einer höheren Steuerbelastung führen kann.
  • Wenn zurückgelegte Gelder schlussendlich doch nicht investiert werden, erfolgt eine Korrektur des Steuerbescheids. Hierdurch entsteht eine Steuernachforderung plus 6% Verzinsung.
  • Mögliche Mehrbelastung durch fehlendes Abschreibungspotential bei steigenden Gewinnen.

Aber auch wenn Sie die Gründung einer Vermögensverwaltenden GmbH ablehnen, gibt es Strategien zur Steueroptimierung:

  • Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Steuerfreibeträge auszunutzen. Eine mögliche Strategie in diesem Bereich ist die Einbindung von Familienmitgliedern zur Nutzung derer individuellen Freibeträge: So können Mieteinnahmen z.B. auf minderjährige Kinder übertragen werden, damit deren Grundfreibeträge genutzt werden. Diese Handhabung ist übrigens vom Bundesfinanzhof abgesegnet!
  • Auch die kluge Verteilung von Einkünften auf Ehepartner kann zur optimalen Ausnutzung von Steuerprogression und Freibeträgen genutzt werden. Dabei sollte durch entsprechende Eheverträge jedoch klar geklärt werden, was im Falle einer Trennung geschieht.

Fazit

Durch geschickte Strukturierung und die Nutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten können sowohl Unternehmen als auch Investoren ihre Steuerlast legal und effektiv reduzieren. Bitte achten Sie dabei jedoch darauf, dass alle Maßnahmen im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen und professionell geplant werden.

Eine individuelle Beratung mit Weitsicht und Umsicht ist unerlässlich, um die optimale Strategie für die jeweilige Situation zu entwickeln, denn die optimale Struktur zur Steuerersparnis kann sich unter Umständen auch als zeitliche und nervliche Belastung herausstellen.

Wir sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Steuerrecht und behalten alle Aspekte im Blick. Im persönlichen Gespräch beurteilen wir Ihre Situation und finden gemeinsam die günstigste und unkomplizierteste Lösung für Sie und Ihr(e) Unternehmen. Sprechen Sie uns an!

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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