Diese Frage treibt jeden Unternehmer und jede Unternehmerin um: Was ist mein Unternehmen wert? Spätestens bei der Beantragung eines Kredits, für steuerliche Zwecke, bei einem geplanten Verkauf oder einer Übergabe steht diese Frage im Raum. Für die Ermittlung des Wertes gibt es verschiedene Methoden, und einige davon sind erstaunlich einfach.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren
Das vereinfachte Ertragswertverfahren basiert auf dem durchschnittlichen Jahresertrag der letzten drei Jahre. Die Ermittlung findet wie folgt statt:
- Ermittlung des Ertrags:
Die bereinigten Jahresergebnisse der letzten drei Geschäftsjahre werden addiert und durch drei geteilt, um einen Durchschnittswert zu erhalten.
Eventuelle einmalige Ertrags- und Aufwandskomponenten sowie Sonderfaktoren (z.B. Corona) müssen entsprechend herausgerechnet werden, damit das Bild nicht verzerrt wird. - Multiplikation mit dem Kapitalisierungsfaktor:
Der sogenannte Kapitalisierungsfaktor liegt aktuell bei 13,75. Dieser Wert ist laut Bewertungsgesetz (Bewg) §203 so fest vorgegeben. (Fragen Sie nicht, wie diese Zahl jemals zustande kam). (https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__203.html) - Hinzurechnung anderer Komponenten:
Zusätzliche Vermögenswerte müssen noch hinzugefügt werden, um den gemeinen Wert zu ermitteln. Dazu gehören z.B. Immobilien, Maschinen und der Fuhrpark. - Beispielrechnung
Durchschnittlicher Gewinn der letzten drei Jahre: 14.000 Euro
14.000 * 13,75 = 192.500 Euro
Wert Fuhrpark = 20.000 Euro
Gesamtwert des Unternehmens = 212.500 Euro
Der Vorteil dieser Methode ist die unkomplizierte Ermittlung. Nachteilig ist die Rückwärtsbetrachtung, denn man kann nicht immer davon ausgehen, dass das Leben so weiterläuft wie gehabt. Die Auftragslage wird hierbei ebenfalls nicht berücksichtigt. Gerade wenn größere Umbrüche in der betroffenen Industrie absehbar sind, ist diese Methode mit Vorsicht zu betrachten.
Das Substanzwertverfahren
Das Substanzwertverfahren ist eine alternative Bewertungsmethode für Unternehmen. Hierbei werden nur die materiellen Vermögenswerte betrachtet, wie z.B. Gebäude und Böden, Inventar und Maschinen. Der vergangene bzw. zukünftige Ertrag wird gar nicht betrachtet, auch Werte wie Markenrechte und geistiges Eigentum fließen in die Berechnung nicht ein. Diese Methode eignet sich in erster Linie für Unternehmen, deren Wertschöpfung in erster Linie in der Produktion liegt, z.B. Agrarbetriebe.[1]
Multiplikatorverfahren:
Beim Multiplikatorverfahren wird ein bestimmter Unternehmenswert genommen und mit einem Multiplikator berechnet, der auf Vergleichswerten aus der Branche ermittelt wird.
- Definition Unternehmenswert
Um den Unternehmenswert zu ermitteln, kann wie beim vereinfachten Ertragswertverfahren der durchschnittliche Gewinn genommen werden, mit oder ohne Abschreibungen. Alternativ ist aber auch der Umsatz als Basiszahl für den Unternehmenswert möglich. - Vergleichsunternehmen definieren
Im zweiten Schritt werden ein oder mehrere Unternehmen in der Branche gesucht, die möglichst vergleichbar aufgestellt sind. Ihr Unternehmenswert wird auf die gleiche Art ermittelt, dann wird dieser Wert mit dem Wert am Markt verglichen (das geht in erster Linie bei börsennotierten Unternehmen). Dadurch erhält man den Multiplikator zwischen dem Unternehmenswert und dem Handelswert. - Multiplikator übertragen
Dieser Multiplikator wird dann auf das eigene Unternehmen angewandt. - Beispielrechnung
- Unser Pharmaunternehmen hat einen durchschnittlichen Gewinn von 1 Mio. Euro pro Jahr erzielt. Andere Pharmaunternehmen werden an der Börse mit dem 7-fachen Wert ihres Gewinns gehandelt. Ergo wird der Wert Ihres Unternehmens auf 7 Mio. geschätzt.
Das Multiplikatorverfahren funktioniert nur, wenn ausreichende Daten vorliegen. Je kleiner das Unternehmen, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nötigen Daten der vergleichbaren Unternehmen abgreifbar sind.
Fazit
Die Wahl des geeigneten Verfahrens hängt von der Art des Unternehmens, den verfügbaren Daten und dem spezifischen Anwendungsfall ab.
Häufig bietet sich die Betrachtung aller Verfahren an, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten. Gern unterstützen wir Sie bei der Ermittlung Ihres Unternehmenswertes und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sprechen Sie uns an!
Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Gern beantworte ich Ihre Fragen – kontaktieren Sie mich!