Sie möchten Ihr kleines oder mittelständisches Unternehmen verkaufen? Wichtig ist dabei nicht nur, eine passende Person für die Nachfolge zu finden. Auch eine Reihe von anderen Überlegungen kann entscheidende steuerliche und rechtliche Auswirkungen haben – für Sie und die nachfolgende Generation.
Zunächst einige wichtige Begriffe, die Ihnen beim Thema Unternehmensverkauf immer über den Weg laufen werden. Diese Schlagwörter lauten „share deal“, „asset deal“ und „due diligence“.
Share Deal (=Übernahme durch Kauf der Geschäftsanteile)
Beim Share Deal geht es um den Verkauf von Unternehmensanteilen. Der Share Deal bedeutet, dass der Kaufende (einige oder alle) Anteile am Unternehmen erwirbt, wodurch automatisch auch die entsprechenden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechte des Unternehmens übernommen werden. Diese Art des Verkaufs ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich, nicht bei Einzelunternehmen.
Beim Share Deal ist der vertragliche Aufwand etwas geringer, da nicht alle Elemente einzeln übertragen werden. Nichtsdestotrotz werden die zu verkaufenden Bestandteile mit aufgeführt (in der Regel als Anhang in Form eines Jahresabschlusses). Der Kaufende übernimmt durch den Share Deal automatisch auch sämtliche Risiken und Verbindlichkeiten des Unternehmens, daher empfiehlt sich eine gründliche Prüfung der Bücher.
Asset Deal (= Übernahme durch Kauf einzelner Wirtschaftsgüter)
Im Gegensatz dazu bezieht sich ein Asset Deal auf den Verkauf einzelner Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche des Unternehmens. Dabei werden bestimmte Vermögensgegenstände wie Immobilien, Maschinen, Inventar, oder Kundenverträge getrennt voneinander verkauft – an eine oder mehrere Personen.
Ein Asset Deal bietet den Kaufenden mehr Flexibilität bei der Auswahl der übernommenen Vermögenswerte und ermöglicht eine gezielte Risikobegrenzung. Allerdings erfordert ein Asset Deal oft mehr Zeit und Aufwand bei der Identifizierung, Bewertung und Übertragung der einzelnen Vermögenswerte. Besonders wichtig: Die Vertragspartner müssen vor dem Verkauf der Umschreibung zustimmen. Insbesondere Hauptlieferanten und Banken möchten wissen, wer der zukünftige Partner ist.
Zudem ist ein laufendes Unternehmen in seiner Gesamtheit oft wertvoller als die Summe seiner Einzelteile. Als verkaufender Unternehmer werden Sie in der Regel einen Share Deal vorziehen.
Due Diligence (= angemessene Sorgfalt)
Der Begriff „Due Diligence“ bezieht sich auf den sorgfältigen Prüfungsprozess, den beide Seiten (Kaufende und Verkaufende) vor einem Unternehmensverkauf durchführen sollten. Die Due Diligence empfiehlt sich für jedes Unternehmen, egal, wie groß es ist. Ziel ist es, sämtliche relevanten Informationen über das Unternehmen zu sammeln und zu überprüfen, um potenzielle Risiken, Chancen und Werttreiber zu identifizieren. Dieser Prozess umfasst dabei alle betrieblichen Aspekte, inklusive Recht, Finanzen und Steuern.
Die Due Diligence ist ein Prozess, der sich über Monate hinziehen kann – je nach Geschwindigkeit und Offenheit der beteiligten Parteien. Gerade für Einzelunternehmende ist es oft unangenehm und ungewohnt, das Unternehmen glasklar und transparent zu präsentieren, mit allen Stärken und Schwächen. Doch der Wunsch des Kaufenden, mögliche Überraschungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf zu vermeiden, ist nachvollziehbar. Wichtig ist daher, dass man sich genug Zeit einräumt und die Unterlagen idealerweise entsprechend vorbereitet hat. Nicht umsonst lautet die Empfehlung, den Verkauf eines Unternehmens ca. fünf bis sechs Jahre vor dem geplanten Übergabetermin vorzubereiten.
Sind diese Grundfragen geklärt, müssen im nächsten Schritt sowohl steuerliche als auch rechtliche Aspekte beachtet werden, die entscheidende Konsequenzen für den reibungslosen Ablauf und den Schutz aller beteiligten Parteien haben.
Steuerliche Aspekte:
- Steuerliche Strukturierung des Verkaufs: Die Art und Weise, wie der Verkauf strukturiert wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben. So wird z.B. ein Share Deal anders besteuert als ein Asset Deal.
- Steuern auf Kapitalgewinne: Verkäufer müssen die potenziellen Kapitalgewinne aus dem Verkauf ihres Unternehmens berücksichtigen und die entsprechenden Steuern darauf bezahlen. Dies greift nur beim Share Deal.
- Mögliche Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen: Es gibt bestimmte Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen, die je nach den Umständen des Verkaufs gelten können, wie z.B. die Möglichkeit der Steuerbegünstigung bei bestimmten Betrieben.
- Umsatzsteuerliche Aspekte: Die Umsatzsteuer spielt ebenfalls eine Rolle, insbesondere bei Verkäufen von Geschäftsvermögen. Bei einer sogenannten »Geschäftsveräußerung im Ganzen« (dies kann übrigens auch ein klar definierter Teilbereich sein) fällt jedoch keine Umsatzsteuer an.
Rechtliche Aspekte:
- Due Diligence: Eine gründliche Due Diligence ist unerlässlich, um potenzielle Risiken und Verpflichtungen des Unternehmens zu identifizieren. Dies umfasst rechtliche, finanzielle, steuerliche und operationelle Aspekte.
- Vertragsdokumente: Sorgfältig ausgearbeitete Vertragsdokumente sind entscheidend, um die Rechte und Pflichten der Parteien klar und umfassend festzulegen. Dazu gehören Kaufverträge, Garantien und Gewährleistungen, Haftungsausschlüsse usw. Wird ein Einzelunternehmen in seiner Gesamtheit verkauft, müssen Geschäftspartner schriftlich informiert werden und dem Verkauf zustimmen. Bei einer GmbH ist dies jedoch nicht nötig, weil die GmbH als Vertragspartner unverändert bleibt, egal, wer Gesellschafter ist. Eine Information an alle wichtigen Geschäftspartner ist allerdings immer zu empfehlen. Banken fordern in der Regel Gesellschafterveränderungen vertraglich ein.
- Übertragung von Lizenzen und Genehmigungen: Es müssen alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen für den Betrieb des Unternehmens übertragen werden. Dies kann von Branche zu Branche unterschiedlich sein.
- Arbeitsrechtliche Aspekte: Der Verkauf kann Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter haben. Es müssen arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten und eventuelle Mitteilungspflichten erfüllt werden.
Fallstricke und Fehler:
- Unzureichende Due Diligence: Durch eine oberflächliche oder unvollständige Due Diligence können versteckte Probleme und Risiken übersehen werden, die später teure Konsequenzen haben.
- Mangelnde Absicherung im Vertrag: Wenn die Vertragsdokumente nicht ausreichend sind oder wichtige Aspekte nicht klar geregelt sind, kann dies zu Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen untereinander oder mit Geschäftspartnern führen.
- Nichtbeachtung von regulatorischen Anforderungen: Die Nichtbeachtung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften kann zu rechtlichen Problemen und finanziellen Strafen führen.
- Fehlkalkulation der Steuerfolgen: Eine unzureichende Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen kann zu unerwarteten Steuerlasten führen und die Rentabilität des Verkaufs mindern oder sogar die Weiterführung des Unternehmens in Gefahr bringen.
- Unkluge Kommunikation: Die psychologische Seite kann über Erfolg oder Nichterfolg eines Unternehmensverkaufs entscheiden, denn ein Verkauf wird von den Mitarbeiten in der Regel mit Befürchtungen beobachtet. Daher empfiehlt sich rechtzeitig eine klare Kommunikation. Fachkräfte und erfahrene Mitarbeitende sind ein Gut, das nicht leicht ersetzt werden kann, nachdem sie einmal abgewandert sind, insbesondere, falls sie ihr Know-how und ihre Verbindungen mitnehmen und beim Wettbewerb einsetzen.
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Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
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