Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

Veröffentlicht am: 1. März 2024 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Blog

Was ist zu beachten?

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann steuerliche und rechtliche Vorteile bieten, erfordert aber auch eine sorgfältige Planung. Dies sind die wichtigsten Aspekte:

Warum die Umwandlung?

Es gibt diverse Gründe für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH:

Die Haftungsbeschränkungist in der Regel der wichtigste Grund. Denn im Falle einer Insolvenz wird bei einer GmbH nur auf die Einlage der Gesellschafter zurückgegriffen – und nicht auf deren Privatvermögen.

Das Ansehen ist in den Fällen wichtig, in denen externe Partner das Unternehmen beurteilen. Insbesondere Banken und Versicherungen ziehen oftmals eine GmbH vor, weil sie wissen, dass mindestens Werte in Höhe von 25.000 Euro vorhanden sein müssen.

Gewinnminderung auf Seiten des Unternehmens: In einer Kapitalgesellschaft können sich die Geschäftsführer ein Geschäftsführergehalt auszahlen. Dieses wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und gilt als Betriebsausgabe. Dadurch reduziert sich der Gewinn und damit auch entsprechend die Steuerlast im Unternehmen.

Bei einem Einzelunternehmen hingegen wird immer der Gewinn versteuert, egal, was der Unternehmende als Privatentnahme aus dem Unternehmen herausnimmt. Diese Privatentnahme wird nicht noch einmal besteuert. Daher sollte jeder Fall konkret durchgerechnet werden, mit besonderem Blick auf die Gesamtentwicklung des Unternehmens.

Der richtige Zeitpunkt

Es gibt keinen festgelegten perfekten Zeitpunkt für die Umwandlung. In den folgenden Situationen bietet sich in der Regel die Gründung einer GmbH an:

– ein stabiles Wachstum des Einzelunternehmens

– eine regelmäßige hohe Gewinnerzielung (mehr dazu unten)

– die gewünschte Aufnahme weiterer Gesellschafter

– größere Projekte und Kooperationen, die neu anstehen

– geplanter Verkauf bzw. Übergabe des Unternehmens (mehr dazu unten)

Hohe Gewinnerzielung

Bei einem Einzelunternehmen wird der Gewinn immer sofort als Privatentnahme versteuert, egal, ob er im Unternehmen bleibt oder nicht. Dies kann im Spitzensteuersatz bis zu 45% Steuern führen.

Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen wird der Gewinn, der im Unternehmen bleibt, mit rund 30% in Summe versteuert. Wenn der Gewinn später dem Unternehmen entnommen wird, werden jedoch weitere 25% Abgeltungssteuer genommen. Dies bedeutet, dass in Summe um die 55% gezahlt werden, allerdings kann der Zeitpunkt fein gesteuert werden.

Verkauf bzw. Übergabe des Unternehmens

Wenn ein Einzelunternehmen übergeben bzw. verkauft wird, müssen alle Vertragspartner informiert werden und der Veränderung zustimmen. Hierzu gehören insbesondere Kunden, Lieferanten und Banken, die einer Veränderung ggf. kritisch gegenüberstehen können.

Bei der Gründung einer GmbH hingegen gehen alle Verträge durch die Rechtsnachfolge unmittelbar in das neue Unternehmen über. Dies ist deutlich unkomplizierter, wenn später ein Verkauf oder eine Übergabe stattfinden soll.

Steuerneutrale Umwandlung

Bei einem sogenannten »Aufgabegewinn« entstehen Einkommenssteuern. Dieser Gewinn kommt dann zustande, wenn ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft „eingebracht“ wird und dabei die bestehende Werte übertragen werden.

Um diese Steuern zu vermeiden, gibt es für Einzelunternehmen, die gewerblich tätig sind, eine Möglichkeit der steuerneutralen Umwandlung. In diesem Fall geht das Einzelunternehmen offiziell unter, während parallel die GmbH Kraft Notarvertrag und Eintragung im Handelsregister entsteht.

Für Freiberufler wie Ärzte, beratende Berufe, Ingenieurbüros, Steuerberater etc. gibt es keine steuerneutrale Umwandlung.

Einige wenige Besonderheiten können jedoch unter Umständen auch in diesen Fällen eine steuerneutrale Umwandlung ermöglichen. Sprechen Sie uns an, damit wir Sie konkret beraten können.

Was ist bei der Umwandlung konkret zu beachten?

Bei der Gründung einer GmbH sind folgende Schritte zu beachten bzw. zu durchlaufen:

  1. Beratung durch einen Fachanwalt
    Informieren Sie sich umfassend, denn eine GmbH wird nicht im luftleeren Raum gegründet. Viele externe Faktoren, wie z.B. Ihr Ehestand, Ihre generelle finanzielle Lage und etwaige weitere Beteiligungen, spielen bei der Entscheidung eine Rolle.
  2. Bereitschaft der Gesellschafter, sich auf ihre neuen Rollen einzulassen
    Durch die Umstellung ändern sich einige grundsätzliche Abläufe. Zunächst müssen – unter Mitwirkung eines Fachanwaltes – Gesellschafterverträge aufgesetzt werden. Dies ist insbesondere für die Gewinnausschüttung wichtig, aber auch für weitere Rechte und Pflichten und die mögliche spätere Auflösung des Verhältnisses. Einmal im Jahr muss eine Gesellschafterversammlung stattfinden.
  3. Anmeldung bei den Finanzbehörden
    Der Notar meldet dem zuständigen Finanzamt automatisch die Umwandlung durch die Übersendung der Notarurkunde. Die Gründung einer GmbH ohne Notar ist nicht möglich.
  4. Ein jährlicher Geschäftsabschluss
    Als GmbH sind Sie verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen, der in Struktur und Inhalt diversen festgelegten Kriterien folgt. Es ist daher zu empfehlen, ihn durch einen Steuerberater erstellen zu lassen. Er muss (je nach Größe des Unternehmens) innerhalb von drei bis sechs Monaten (also deutlich schneller als bei einem Einzelunternehmen) fertig gestellt werden. Hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, die bei einem Einzelunternehmen niedriger sind.
  5. Einblick der Öffentlichkeit
    Der Geschäftsabschluss einer GmbH wird im Bundesanzeiger veröffentlicht, sodass die Daten für jedermann kostenlos einsehbar sind. Eine Ausnahme stellen kleine GmbHs bis maximal 50 Mitarbeiter und einem Umsatz von maximal 12 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von maximal 6 Millionen Euro dar.

Beispiele

Ein Container-Vertrieb hat innerhalb von drei Jahren den Umsatz von 300.000 Euro auf 3 Mio. Euro gesteigert. Aus Haftungsgründen sollte die Umwandlung in eine GmbH erfolgen. Dies war in diesem Fall problemlos möglich, da das Unternehmen bereits gewerblich tätig war.

Ein Ingenieurbüro mit einem Jahresumsatz von 1,5 Mio. Euro und 12 Angestellten wollte ebenfalls eine Umwandlung vornehmen, doch dies war steuerneutral nicht auf dem gleichen Weg möglich, da die Voreintragung als eingetragener Kaufmann im Handelsregister für Freiberufler nicht möglich ist.

Fazit

Eine GmbH bietet in vielerlei Hinsicht einen gesicherten und bekannten Rahmen für Unternehmen. Sie ist allerdings auch mit Verpflichtungen und Kosten verbunden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine GmbH die richtige Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen ist!

Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

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