Die UG (haftungsbeschränkt): Optimale Rechtsform für Gründer?

Veröffentlicht am: 1. Februar 2024 von: Sandro Dittmann
Kategorie(n): Blog

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist insbesondere für Gründer mit begrenztem Kapital eine interessante Option. Tatsächlich ist sie umgangssprachlich auch unter den Begriffen »Mini-GmbH«, »kleine GmbH« oder »1-Euro-GmbH« bekannt. Sie entspricht in etwa der in England üblichen Rechtsform einer »Ltd.« Die UG ist eine Variante der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und wurde 2008 eingeführt, um die Existenzgründung zu erleichtern.

Vorteile der UG (haftungsbeschränkt)

  • Geringes Stammkapital: Im Gegensatz zur GmbH (bei der eine Einlage von 25.000 Euro Pflicht ist) erfordert die UG kein hohes Stammkapital: Bereits ein Euro reicht als Mindestkapital aus. Diese niedrige Mindestkapitalanforderung erleichtert den Einstieg für Gründer mit begrenzten finanziellen Mitteln.
    Unser Tipp: Auch wenn es theoretisch möglich ist, sollten Sie nicht mit einem Euro starten, weil Sie sonst bei Erhalt Ihrer ersten Rechnung sofort in die Überschuldung rutschen. Üblicherweise werden daher als Stammkapital am Anfang mindestens 2.500 Euro eingezahlt.
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter der UG nur bis zur Höhe ihrer Einlagen. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist somit geschützt.
  • Übergang zur GmbH: Die UG bietet die Möglichkeit, später unkompliziert in eine reguläre GmbH umgewandelt zu werden, sobald ausreichend Kapital vorhanden ist.

Nachteile der UG (haftungsbeschränkt)

  • Reputation: Unter Umständen wird die UG aufgrund des niedrigen Stammkapitals als weniger solvent eingeschätzt, was zu einer möglichen Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehungen führen kann. Dies kann insbesondere bei Verhandlungen mit Banken (Kreditvergabe) und Versicherungen (Deckung) eine Rolle spielen.
  • Langer und unschöner Firmenname: Da die Haftungsbeschränkung für Kreditoren eine wichtig Information ist, muss der Zusatz (haftungsbeschränkt) immer mit im Firmennamen erscheinen.
  • Eigenkapitalaufbau: Weil das Mindestkapital niedrig ist, darf eine UG nicht den vollen Gewinn ausschütten. Statt dessen muss jedes Jahr 25% des Gewinns in die Rücklage gestellt werden, solange, bis 25.000 angespart sind. Dann kann die Umwandlung in die GmbH erfolgen.
  • Jahresabschluss: Wie bei einer normalen GmbH, muss eine UG (haftungsbeschränkt) einen Jahresabschluss erstellen. Dies ist für Freiberufler bzw. Kleinunternehmer nicht nötig und stellt somit eine höhere bürokratische Belastung dar.
  • Gewerbesteuerpflichtig: Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt der Gewerbesteuer. Daher wählen Freiberufler bzw. Kleinunternehmer diese Gesellschaftsform eher selten.

Fazit: Die UG (haftungsbeschränkt) bietet für Gründer mit begrenztem Kapital eine attraktive Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Die niedrige Mindestkapitalanforderung und die Haftungsbeschränkung sind dabei die wichtigsten Vorteile. Insbesondere eignet sie sich für Unternehmen, die kein großes Anfangskapital erfordern, wie z.B. Unternehmensberatungen und Personalvermittlungen. Sie ist außerdem dann empfehlenswert, wenn ein schnelles Wachstum geplant ist und rasch Angestellte hinzukommen sollen. Eine spätere Umwandlung in eine GmbH ist dann kostengünstig und unkompliziert.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen ideal ist, sprechen Sie uns an! Denn es ist eine Entscheidung, die nicht nur das berufliche, sondern auch das private Umfeld berücksichtigen muss sowie die strategisch langfristig geplante Entwicklung. Wir beraten Sie mit Erfahrung und Weitblick.

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Rechtsanwalt Sandro Dittmann
Fachanwalt für Steuerrecht
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