Header Blog RA Dittmann
Blog

Ab 01.01.2015 kommt wieder viel Arbeit auf die E-Commerce-Branche zu – es gelten neue Regeln für Shop-Betreiber und Dienstleister im Bereich der Umsatzsteuer.

Sandro Dittmann
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Betroffen sind alle Shopbetreiber, die digitale Produkte anbieten – hierzu zählen Apps, der Verkauf von E-Books oder der Download von Filmen und Software.

Welcher Unternehmer ist davon betroffen?

Die Neuregelungen gelten für alle Unternehmer, die Geschäfte mit privaten Kunden abschließen, der so genannte B2C-Bereich.

Einzige Voraussetzung: die Leistungen werden auf elektronischem Weg erbracht.

Damit ist an sich jeder Unternehmer betroffen, der digitale Produkte im Internet anbietet.

Hierzu zählen beispielhaft:

  • Streaming-Angebote (Musik, Film, Radio)
  • Download-Angebote (Musik, Film)
  • Verkäufer von E-Books
  • Hosting-Angebote für Privatkunden
  • Kostenpflichtige Mitgliederportale
  • Betreiber von Online Datenbanken
  • Betreiber von Online Verkaufsplattformen

Unternehmer, die ausschließlich Leistungen an andere Unternehmer erbringen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Online-Shops, die „physische Ware“ versenden, sind ebenso wenig betroffen.

Welche Änderungen ergeben sich nun für die Praxis?

Ab Januar 2015 muss jeder Händler die anfallende Umsatzsteuer in das EU-Land abführen, aus dem der private Kunde kommt.

Konkret heißt das: Nutzt ein Italiener das Download-Angebot eines deutschen Anbieters und lädt Filme oder Musik herunter, muss der Anbieter die anfallende Umsatzsteuer in Italien abführen. Das gilt natürlich auch umgekehrt – lädt ein deutscher User von einer französischen Seite einen Film herunter, muss der französische Unternehmer die Umsatzsteuer in Deutschland abführen.

Welche Konsequenzen dies im Ergebnis haben kann, lässt sich bei einem Unternehmer, der europaweit seine Angebote vertreibt, erahnen – im schlimmsten Fall muss der Unternehmer das Steuerrecht von allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union beachten!

Jeder betroffene Unternehmer muss sich demnach mit den steuerrechtlichen Regelungen und den damit einhergehenden Meldepflichten in jedem EU-Land beschäftigen.

Geplant ist eine Vereinfachung, der so genannte One-Stop-Shop. Der Unternehmer erstellt nach dieser Planung nur eine Umsatzsteuervoranmeldung bei seinem Heimatfinanzamt – und dieses leitet die Erklärungen an alle betroffenen Mitgliedstaaten weiter.

Die Finanzämter der Mitgliedstaaten wiederum berechnen sodann den jeweiligen Steuersatz für die Umsatzsteuervoranmeldung.

Was sollten betroffene Unternehmer beachten?

Mit den Neuregelungen geht ein erhöhtes Haftungsrisiko einher.

Ein deutscher Anbieter muss im schlimmsten Fall seinen Meldepflichten in allen 28 Mitgliedstaaten nachkommen. Dabei muss er nicht nur alle Regelungen kennen und einhalten, sondern er muss auch mit allen Konsequenzen leben, die das jeweilige Steuerecht für falsche oder verspätete Meldungen vorgesehen hat.

Wie die genaue Umsetzungen der geplanten „Vereinfachung“ aussehen wird und ob diese zu einer Reduzierung des Haftungsrisikos führen kann, bleibt abzuwarten.

Die größte Arbeit wird jedoch die geforderte Preisdarstellung erfordern und die notwendige Neukalkulation der Preise in den verschiedenen Mitgliedstaaten.

Preise müssen gegenüber privaten Kunden immer brutto, also inklusive Umsatzsteuer dargestellt werden. Die EU-Länder haben jedoch verschiedene Steuersätze, die bei der Darstellung für das jeweilige EU-Land berücksichtigt werden müssen.

Damit ist im Regelfall auch eine Neukalkulation der Preise in den verschiedenen Staaten und eine Neuprogrammierung des Shops erforderlich.

Neben der Darstellung muss auch die Rechnungserstellung überdacht werden – die Software muss umgestellt werden, damit auf jeder Rechnung für den Kunden der richtige Steuersatz ausgewiesen ist.

Praxistipp vom Fachanwalt:

Die EU hat es sich offenbar zur Aufgabe gemacht, die E-Commerce-Branche mit immer neuen Regelungen zu regulieren.

Gerade erst musste jeder Shop-Betreiber die Regelungen zum neuen Widerrufsrecht umsetzen – ab 01.01.2015 drohen neue Regelungen für Anbieter von digitalen Inhalten und Dienstleistungen.

Jeder betroffene Unternehmer sollte die Neuregelungen zur Umsatzsteuer und dem Vorsteuerabzug mit einem Fachanwalt für Steuerrecht besprechen, um eine korrekte Umsetzung zu erreichen.

Beratung anfragen

Sie möchten das Thema auf Ihren konkreten Fall prüfen lassen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Jetzt Termin anfragen

Blog

Aktuelle Beiträge & Einblicke.

GmbH-Gesellschaftsvertrag: Warum „von der Stange“ später oft richtig teuer wird

Fünf typische Schwachstellen in Muster-Gesellschaftsverträgen – und wie Sie mit individueller Gestaltung Streit, Notarkosten und Blockaden vermeiden. Viele GmbH- oder UG-Gründungen starten mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag – häufig aus einem Muster, das „schnell geht“, vom Steuerberater vorbereitet oder beim Notar als bewährte Vorlage genutzt wird. Das ist verständlich: In der Gründungsphase zählt Tempo, und man möchte…

Mehr

Vermögensschutz für Unternehmer – rechtssicher,strategisch, nachhaltig

Warum die Trennung von Privatvermögen und Firmenvermögen entscheidend ist und weshalb die Stiftung die effektivste Lösung darstellt Der Vermögensschutz für Unternehmer zählt zu den zentralen Zukunftsfragen moderner Unternehmensführung. Mit wachsendem unternehmerischem Erfolg steigen Haftungsrisiken, steuerliche Zugriffsmöglichkeiten und insolvenzrechtliche Gefahren. Eine professionelle Vermögensstruktur entscheidet darüber, ob unternehmerische Risiken das private Lebenswerk gefährden oder konsequent abgeschirmt bleiben….

Mehr

Holdingstruktur für Unternehmer – steuerlich optimieren, rechtlich absichern, strategisch wachsen

Welche Holdingmodelle sinnvoll sind, wo die Vorteile liegen und welche Nachteile realistisch zu berücksichtigen sind Die Holdingstruktur ist eines der wirkungsvollsten Instrumente moderner Unternehmens- und Vermögensplanung. Richtig gestaltet, ermöglicht sie Steueroptimierung, Haftungstrennung, Vermögensschutz und Nachfolgeplanung aus einer Hand. Falsch oder unreflektiert umgesetzt, kann sie hingegen zu unnötiger Komplexität, steuerlichen Nachteilen und rechtlichen Risiken führen. Dittmann…

Mehr

Der verdeckte Gesellschafterwechsel – Wann entsteht er und welche Folgen sind zu bedenken?

Ein Gesellschafterwechsel in der GmbH ist normalerweise eine klare Sache: Notartermin, Unterschriften, Handelsregisteranmeldung, neue Gesellschafterliste. Alles offiziell, alles sauber. Doch was passiert, wenn der Wechsel nicht offen, sondern eher „durch die Hintertür“ passiert? Also verdeckt? Und warum kann das für Geschäftsführer/innen – auch hier in Dresden und Chemnitz – schnell zum echten Problem werden? Was…

Mehr

top