Offshore-Leaks – Steueroasen – Welche Kosten kommen bei einer strafbefreienden Erklärung auf den Steuerhinterzieher zu?
Kosten können nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben angesetzt werden und sind zzgl. hinterzogenen Steuern und Zinsen selbst zu tragen Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 20.11.2012 (Az. VIII R 29/10) können die Kosten einer strafbefreienden Erklärung nicht als Betriebsausgabe in Ansatz gebracht werden. Auch die Berücksichtigung im Rahmen einer privaten Steuererklärung als Werbungskosten…
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