RA Dresden Dittmann

Wir reden Klartext!

Bei uns bekommen Sie keine staubtrockenen Antworten, keine Bandwurmsätze, keinen Paragraphendschungel. Wir erklären Ihnen die Lage verständlich & auf den Punkt gebracht. Damit Sie als Unternehmer alle Optionen kennen und eine informierte Entscheidung treffen können.

Kontakt

Dittmann Rechtsanwälte Ihre Sächsische Unternehmerkanzlei

Standorte

Mit drei Büros in Dresden, Chemnitz und Leipzig sind wir als Anwälte in Sachsen vertreten. Unser Fokus liegt auf Unternehmerrecht, d.h., bei allen rechtlichen Fragen rund um Unternehmen sind wir Ihr Ansprechpartner.

Unsere Kunden

Unsere Kunden sind kleine & mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen, vom Einzelhandel bis zum smarten High-Tech Start-Up: Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung stellen Sie die richtigen Weichen für Ihr Wachstum.

Unsere Besonderheit

Wir sind Rechtsanwälte UND Anwälte für Steuerrecht (teilweise in einer Person). Davon profitieren Sie als Unternehmer, denn wir kennen die Auswirkungen, die rechtliche Entscheidungen auf Ihre Steuererklärung haben. Die Kombination von Wirtschaftsrecht & Steuerrecht mit all ihren komplexen Wechselwirkungen ist daher unsere besondere Expertise.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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WIRTSCHAFTS(straf)RECHT

  • Sie möchten Ihr Unternehmen sanieren & umstrukturieren und benötigen dabei rechtliche Hilfe? Gemeinsam finden wir Wege, die Sie zielgerichtet und fair vorwärts bringen.
  • Ihrem Unternehmen droht eine Insolvenz oder Sie werden als Geschäftsführer nach §64 GmbHG haftbar gemacht? Rechtsanwalt Sandro Dittmann ist seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und Nachtragsliquidator tätig. Damit kennt er alle Optionen, die Ihnen jetzt noch zur Verfügung stehen. Vereinbaren Sie ganz kurzfristig einen Termin  oder rufen Sie an. Telefon: 0351 / 811 60 438
  • Sie müssen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten bzw. neu aufsetzen? Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Gesellschaftsrecht

  • Sie möchten ein Unternehmen gründen oder auf eine neue Gesellschaftsform umstellen? Wir beraten Sie bei der Existenzgründung und im Gesellschaftsrecht. Durch unsere Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“ wissen wir genau, welche Unternehmensform zu Ihrem Unternehmen passt. Dabei achten wir besonders auf Ihren Vermögensschutz (asset protection).
  • Wir begleiten die Entwicklung Ihres Unternehmens über Jahre und Jahrzehnte, vom Start-Up bis zum Mittelstand in Konzernstruktur. Bei jedem Vertrag und jeder Entscheidung prüfen wir mit Blick über den Tellerrand, wie wir Sie rechtlich und steuerlich optimal aufstellen können.
  • Es gibt (voraussichtlich) Streit? Wir beraten Sie in Bezug auf erbrechtliche Aspekte (Vermögensnachfolge), bei familienrechtlichen Belangen (Ehevertrag), im Forderungsmanagement (Inkasso) und bei Streit unter Gesellschaftern. Auch vor Gericht.

STEUERRECHT

  • Sie haben eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt? Mit unserer Zusatzqualifikation als „Fachanwalt für Steuerrecht“ begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen der Finanzämter (Außenprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung u.a.), vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt in Einspruchsverfahren und führen Klageverfahren beim Finanzgericht.
  • Sie hatten Besuch von der Steuerfahndung? Rufen Sie uns sofort an!  Denn selbstverständlich übernehmen wir im Bereich Steuerrecht auch die Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
  • Neben der klassischen rechtlichen Beratung bieten wir auch die Übernahme der kompletten Steuerberatung und Buchführung an.

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Weitere Kompetenzen

Blog

Steuerrecht: Gesetzesentwurf verspricht Entlastung von Personengesellschaften

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vorgelegt. Ein Kernpunkt ist dabei ein Wahlrecht für Personengesellschaften beim Besteuerungsmodell. Sie sollen im Hinblick auf Erträge künftig auf Wunsch auch wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden können. Wie unterscheiden sich die Gesellschaftsformen steuerlich? Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften (OHG) oder Kommanditgesellschaften (KG) werden ertragssteuerlich bisher anders…

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Aufsichtsräte haften bei Pflichtverletzungen persönlich

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan etwa in Aktien- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder anderen Organisationen. In einer AG ist die Bildung eines Aufsichtsrates verpflichtend, wohingegen die Einsetzung des Gremiums beispielsweise bei einer GmbH bis 500 Mitarbeiter freiwillig geschehen kann. Mit einem Sitz im Aufsichtsrat gehen Verantwortung und zahlreiche Pflichten einher. Bei deren Verletzung haftet das jeweils…

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Verjährung von Steuerstraftaten verlängert

Im Steuerrecht unterscheidet man drei verschiedene Verjährungen: die Strafverfolgungsverjährung, die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf die Strafverfolgungsverjährung, denn ihre Frist wurde für besonders schwere Fälle im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sowie im Jahressteuergesetz verlängert. Nachverfolgung von schweren Straftaten länger möglich Grundsätzlich verjähren Steuerstraftaten nach einer gewissen Zeit. Dann ist eine Strafverfolgung…

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Der Asset Deal: aufwendiges Rosinenpicken

Neben dem Share Deal, bei dem ein Unternehmen als Ganzes übertragen wird, ist der sogenannte Asset Deal eine weitere Form des Unternehmenskaufs. Hier gehen die einzelnen Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter allerdings separat auf den Käufer über. Der Erwerber übernimmt die Assets, das alte Unternehmen bleibt meist als „leere“ Mantelgesellschaft zurück. Kompliziertes Rosinenpicken Über einen Asset Deal…

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