Haftung eines Steuerberaters bei verspäteter Insolvenzantragstellung bejaht
Bundesgerichtshof: Steuerberater kann für die verspätete Insolvenzantragstellung seiner Mandanten haften Ein Steuerberater kann auf Schadensersatz wegen verspäteter Insolvenzantragstellung dann in Anspruch genommen werden, wenn er seinem Mandanten gegenüber erklärt, dass „die Überschuldung lediglich bilanzieller Natur sei“. Stellt ein Steuerberater während seines Auftrages zur Erstellung der Steuerbilanz fest, dass sein Mandant überschuldet ist, muss er diesen…
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