Die Geschäftsveräußerung im Ganzen – wie spare ich mir die Umsatzsteuer?
Veräußert ein Unternehmer seinen gesamten Geschäftsbetrieb oder einen abgrenzbaren selbständigen Teilbetrieb im Ganzen, ist dieser Vorgang nicht umsatzsteuerbar – es fällt also keine Umsatzsteuer an. Grundsätzlich wird dabei davon ausgegangen, dass der Betrieb oder Teilbetrieb auf einen Erwerber übertragen wird. Das Finanzgericht Nürnberg hatte nun über den Sonderfall zu entscheiden, dass die Übertragung des Geschäftsbetriebs…
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