Insolvenzverschleppung kann die Amtsunfähigkeit eines GmbH-Geschäftsführers begründen!
Das OLG Celle hat in seinem Beschluss vom 29.08.2013, Az. 9 W 109/13, klargestellt, dass auch die Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung in Form der nicht rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Amtsunfähigkeit als Geschäftsführer einer GmbH führt.
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