Erlass der Gewerbesteuer bei Sanierungsgewinnen
Unternehmen haben keinen Anspruch auf Erlass durch die zuständigen Kommunen Ein Erlass der aus einem Sanierungsgewinn resultierenden Steuerpflicht ist im BMF-Schreiben vom 27.03.2003 geregelt – allerdings gilt dieses ausdrücklich nicht für die Gewerbesteuer. Nachdem die Sanierung des Unternehmens geschafft ist, kommt oftmals das böse Erwachen in Form der Steuerbescheide. Das Finanzamt und dem folgend die…
Interessiert mich