Wenn aus der Betriebsprüfung ein Ermittlungsverfahren wird
Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, sind die Sorgen der Unternehmer meist unberechtigt. Doch hat der Steuerpflichtige tatsächlich etwas zu verbergen, kann die Betriebsprüfung schnell auch in ein Ermittlungsverfahren münden. Stößt der Prüfer bei seiner Arbeit auf gravierende Ungereimtheiten in den Unterlagen, muss er die entsprechende Stelle über seinen Verdacht informieren. Das kann je nach mutmaßlichem…
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