Durch Selbstanzeige: Straffreiheit bei Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird mit hohen Strafen geahndet. Geständige Unternehmer können ein solches Vergehen selbst anzeigen und damit einer Bestrafung entgehen – wenn sie einige wichtige Regeln und Bedingungen beachten. Festgeschrieben ist die strafbefreiende Selbstanzeige in § 371 AO. „AO“ steht dabei für die Abgabenordnung, dem Verfahrensrecht des deutschen Steuerrechts. Im Grunde ist…
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