Die Entlastung von Geschäftsführern und Vorständen bei Inanspruchnahme rechtlicher Beratung
Welche Folgen hat die Beauftragung eines Beraters und was ist zu beachten? Eine Entlastung für den Geschäftsführer kann nur dann eintreten, wenn er seine Berater zutreffend und unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung aller für den Prüfungszweck erforderlichen Unterlagen informiert hat. Legt er Informationen nicht oder nicht vollständig oder nicht vollständig offen,…
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