BFH zur Rückstellung für gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses
Eine Rückstellung für die Prüfung der Jahresabschlüsse darf nicht gebildet werden Der Bundesfinanzhof hatte sich in seinem Urteil vom 05.06.2014 (Az. IV R 26/11) mit der Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen im Jahresabschluss zu befassen. Was war geschehen? Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, ermittelte ihre Einkünfte für die Jahre 2001 bis 2004 gemäß § 4 Abs….
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