Haftungsklagen gegenüber Geschäftsführern und Vorständen nehmen zu
Geschäftsführer und Vorstand können ihr Haftungsrisiko begrenzen Neben den bereits erörterten Haftungstatbeständen in steuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und insolvenzrechtlicher Hinsicht sehen sich Geschäftsführer und Vorstände von Kapitalgesellschaften zunehmend Haftungsklagen gegenüber. Diese werden nach einem Wechsel in der Geschäftsführung bzw. einem Wechsel der Gesellschafterstruktur von den vormals von ihnen geführten Gesellschaften initiiert.
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