Die Haftung der Geschäftsführung kann nicht durch Vertragsgestaltung im Geschäftsführeranstellungsvertrag ausgeschlossen werden
Im Internet findet sich verbreitet die Auffassung, dass die Haftung des Geschäftsführers durch geschickte Vertragsgestaltung minimiert oder gar ganz ausgeschlossen werden kann. Eine alltägliche Beratungssituation in meiner Kanzlei – der Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen GmbH legt mir Schreiben von Krankenkassen und dem Finanzamt vor – er soll aufgrund der Pflichtverletzung – verspätete Insolvenzantragstellung – zahlen….
Interessiert mich