Aufgepasst beim Insolvenzantrag
Ein fehlendes oder unvollständiges Gläubigerverzeichnis kann zu Problemen bei der Antragsstellung führen Das Amtsgericht Mönchengladbach wies einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als unzulässig ab, da das (vollständige) Verzeichnis aller Gläubiger fehlte, § 13 I 3 Insolvenzordnung. Das Gericht stellte in seinen Leitsätzen klar, dass der den Insolvenzeröffnungsantrag stellende Schuldner die „gebührenden Anstrengungen“ unternehmen muss,…
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